Kapitel: | Weltoffene Gesellschaft: Integration von Geflüchteten |
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Antragsteller*in: | Petra Budke (Havelland KV) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 09.10.2018, 19:28 |
Ä112 zu 2.7: Weltoffene Gesellschaft: Integration von Geflüchteten
Text
Von Zeile 1552 bis 1553:
Integration findet vor allem in den Kommunen statt. Vieles können die Landkreise und kreisfreien Städte eigenständig entscheiden: Die Einführung der Gesundheitskarte, den Vollzug der Abschiebungen, die Festlegung der Gebühren in Gemeinschaftsunterkünften für Selbstzahler*innen. Das führt dazu, dass Integration in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten sehr unterschiedlich gelingt. Wir wollen die Kommunen stärker unterstützen, indem wir mehr in die Integration investieren - in Sprachkurse, Bildung und Ausbildung und den Zugang zu Arbeit und Wohnungen. Die zu uns geflüchteten Menschen sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dazu gehört auch, dass wir prüfen wollen, ob und wie politische Beteiligungsformen für Migrantinnen und MigrantenMigrant*innen ermöglicht werden können. Außerdem möchten wir die Zahl der Migrationssozialarbeit*innen bzw. der Integrationsmanager*innenMigrationssozialarbeiter*innen deutlich aufstocken. (Schlüsselprojekt)
Das großartige ehrenamtliche Engagement der zahlreichen Willkommensinitiativen im Land wollen wir weiter stärken, indem das Land pauschal Kosten der Verwaltung von Initiativen oder gemeinnützigen Trägern der Alltags- und Freizeitkultur, die mit Geflüchteten arbeiten, übernimmt.
Von Zeile 1555 bis 1557:
Geflüchtete Menschen machen 6% aller Arbeitssuchenden im Land Brandenburg aus. Unter allen arbeitslosen Menschen im Land Brandenburg beträgt ihr Anteil 4,4%. Geflüchtete Männer sind überproportional vertreten, mit jeweils 9% (Arbeitssuchende) bzw. 6% (Arbeitslose).6 % aller Arbeitssuchenden im Land Brandenburg aus. Unter allen arbeitslosen Menschen beträgt ihr Anteil 4,4 %.
Eine wichtige Voraussetzung für gelingende Integration ist der Zugang zum Arbeitsmarkt. Dafür müssen geflüchtete Menschen schnell und ausreichend Deutsch lernen. Sprachlernangebote und Arbeitsmarktprogramme wollen wir daher deutlich ausbauen und flexibilisieren. Für neu angekommene geflüchteten Menschen sind Sprachmittlungsangebote eine wichtige Bedingung für den Anfang in der neuen Umgebung.
Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Von Zeile 1559 bis 1560:
Der Schulbesuch geflüchteter Kinder und Jugendlicher muss für jedes Kind gesichert sein, dieihre Verteilung der geflüchteten Kinder in den Schulen hat sich nach anfänglicher Konzentration etwas verbessert. Auf unseren Druck hin wurden so auch die Freien Schulen mit einbezogen. Die Schulsozialarbeit wollen wir weiter verbessernausbauen.
In Brandenburg leben rund 1.300 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) inGeflüchtetein jugendhilferechtlicher Zuständigkeit. Das Land erfüllt mit einer Quote von ca. 80% das Aufnahmesoll nicht. Unsere Landtagsfraktion hat mit Erfolg darauf gedrängt, dass die in Brandenburg ankommenden unbegleiteten minderjährigen FlüchtlingeGeflüchteten entsprechend ihrer Bedürfnisse als Jugendliche in speziellen Betreuungseinrichtungen untergebracht und nach einheitlichen „Clearingstandards“ behandelt werden. Wir möchten, dass künftig Maßnahmen, die für alleinreisende Kinder- und Jugendliche entwickelt wurden, allen jungen Erwachsenen bis 27 Jahren zur Verfügung stehen.
In Zeile 1564 einfügen:
Je größer die Unterkunft, desto größer das Konfliktpotential. Dieser Zusammenhang zeigt sich immer wieder bei gewalttätigen Auseinandersetzungen, wie beispielsweise in der Erstaufnahme in Eisenhüttenstadt. Auf unsere Forderung nach einer besseren psychosozialen Versorgung hat die Landesregierung zumindest mit der Neueinstellung von Sozialarbeiter*innen reagiert. Das begrüßen wir. Besonders gefährdete Geflüchtete, alleinreisende Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderung und mit anderen sexuellen oder religiösen Orientierungen brauchen auch besonderen Schutz. (Schlüsselprojekt Antidiskriminierung)
Von Zeile 1566 bis 1567:
Wir wollen die bestehenden Ermessensspielräume zugunsten von Geflüchteten nutzen. Insgesamt 624 Personen wurden 2017 aus Brandenburg abgeschoben. Erschreckend hoch ist die Zahl der minderjährigen Abgeschobenen: Allein im Jahr 2017 waren es 92 Jugendliche.
Das Aufenthaltsgesetz, Paragraf 25 Absatz 5, erlaubt es, ausreisepflichtigen Geflüchteten, deren Abschiebung aufgrund unverschuldeter Hindernisse seit mindestens 18 Monaten ausgesetzt ist, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Sicherheitslage in Afghanistan und Syrien ist weiterhin prekär. Nach wie vor sind weite Teile beider Länder heftig umkämpft. Zudem kam es in jüngster Vergangenheit zu einer massiven Zunahme von Terroranschlägen. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind daher auf unbekannte Dauer nicht zu verantworten. Wir fordern daher die allgemeine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an alle geflüchteten Menschen aus Afghanistan und Syrien.Die Sicherheitslage in Afghanistan und Syrien ist weiterhin prekär. Nach wie vor sind weite Teile beider Länder heftig umkämpft. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind daher auf unbekannte Dauer nicht zu verantworten. Wir fordern die allgemeine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an alle geflüchteten Menschen aus Afghanistan und Syrien, wie es das Aufenthaltsgesetz vorsieht.
In Zeile 1569:
Die wegen Brandschutzmängeln geschlossene Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt wollen wir nicht wieder in Betrieb nehmen. Auch an anderen Orten in Brandenburg sollen keine neuen Abschiebehaftanstalten entstehen. Nur dort, wo es unbedingt notwendig ist (z.B. bei Gefährdern), soll auf Abschiebehafteinrichtungen in anderen Bundesländern zurückgegriffen werden.Dort, wo es unbedingt notwendig ist (z.B. bei Gefährdern), soll auf Abschiebehafteinrichtungen in benachbarten Bundesländern zurückgegriffen werden. Anstelle von Abschiebungen unter Anwendung von Zwang sollen auch künftig finanzielle Mittel für landeseigene Programme zur Förderung einer freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen bereitgestellt werden.
In Zeile 1572 löschen:
Die Aufnahme von Schutzsuchenden über humanitäre Sonderkontingente erspart den Betroffenen lebensgefährliche Fluchtrouten, Ausbeutung und horrende Geldzahlungen an Schlepper. Die IS-Terrormiliz ist dabei, die religiöse Minderheit der Jesid*innen in Syrien und im Nordirak zu vernichten. Wir haben 2016 im Landtag ein Aufnahmeprogramm für verfolgte Jesid*innen mit ihren Kindern initiiert. Das muss nun zügig starten.
Von Zeile 1552 bis 1553:
Integration findet vor allem in den Kommunen statt. Vieles können die Landkreise und kreisfreien Städte eigenständig entscheiden: Die Einführung der Gesundheitskarte, den Vollzug der Abschiebungen, die Festlegung der Gebühren in Gemeinschaftsunterkünften für Selbstzahler*innen. Das führt dazu, dass Integration in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten sehr unterschiedlich gelingt. Wir wollen die Kommunen stärker unterstützen, indem wir mehr in die Integration investieren - in Sprachkurse, Bildung und Ausbildung und den Zugang zu Arbeit und Wohnungen. Die zu uns geflüchteten Menschen sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dazu gehört auch, dass wir prüfen wollen, ob und wie politische Beteiligungsformen für Migrantinnen und MigrantenMigrant*innen ermöglicht werden können. Außerdem möchten wir die Zahl der Migrationssozialarbeit*innen bzw. der Integrationsmanager*innenMigrationssozialarbeiter*innen deutlich aufstocken. (Schlüsselprojekt)
Das großartige ehrenamtliche Engagement der zahlreichen Willkommensinitiativen im Land wollen wir weiter stärken, indem das Land pauschal Kosten der Verwaltung von Initiativen oder gemeinnützigen Trägern der Alltags- und Freizeitkultur, die mit Geflüchteten arbeiten, übernimmt.
Von Zeile 1555 bis 1557:
Geflüchtete Menschen machen 6% aller Arbeitssuchenden im Land Brandenburg aus. Unter allen arbeitslosen Menschen im Land Brandenburg beträgt ihr Anteil 4,4%. Geflüchtete Männer sind überproportional vertreten, mit jeweils 9% (Arbeitssuchende) bzw. 6% (Arbeitslose).6 % aller Arbeitssuchenden im Land Brandenburg aus. Unter allen arbeitslosen Menschen beträgt ihr Anteil 4,4 %.
Eine wichtige Voraussetzung für gelingende Integration ist der Zugang zum Arbeitsmarkt. Dafür müssen geflüchtete Menschen schnell und ausreichend Deutsch lernen. Sprachlernangebote und Arbeitsmarktprogramme wollen wir daher deutlich ausbauen und flexibilisieren. Für neu angekommene geflüchteten Menschen sind Sprachmittlungsangebote eine wichtige Bedingung für den Anfang in der neuen Umgebung.
Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Von Zeile 1559 bis 1560:
Der Schulbesuch geflüchteter Kinder und Jugendlicher muss für jedes Kind gesichert sein, dieihre Verteilung der geflüchteten Kinder in den Schulen hat sich nach anfänglicher Konzentration etwas verbessert. Auf unseren Druck hin wurden so auch die Freien Schulen mit einbezogen. Die Schulsozialarbeit wollen wir weiter verbessernausbauen.
In Brandenburg leben rund 1.300 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) inGeflüchtetein jugendhilferechtlicher Zuständigkeit. Das Land erfüllt mit einer Quote von ca. 80% das Aufnahmesoll nicht. Unsere Landtagsfraktion hat mit Erfolg darauf gedrängt, dass die in Brandenburg ankommenden unbegleiteten minderjährigen FlüchtlingeGeflüchteten entsprechend ihrer Bedürfnisse als Jugendliche in speziellen Betreuungseinrichtungen untergebracht und nach einheitlichen „Clearingstandards“ behandelt werden. Wir möchten, dass künftig Maßnahmen, die für alleinreisende Kinder- und Jugendliche entwickelt wurden, allen jungen Erwachsenen bis 27 Jahren zur Verfügung stehen.
In Zeile 1564 einfügen:
Je größer die Unterkunft, desto größer das Konfliktpotential. Dieser Zusammenhang zeigt sich immer wieder bei gewalttätigen Auseinandersetzungen, wie beispielsweise in der Erstaufnahme in Eisenhüttenstadt. Auf unsere Forderung nach einer besseren psychosozialen Versorgung hat die Landesregierung zumindest mit der Neueinstellung von Sozialarbeiter*innen reagiert. Das begrüßen wir. Besonders gefährdete Geflüchtete, alleinreisende Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderung und mit anderen sexuellen oder religiösen Orientierungen brauchen auch besonderen Schutz. (Schlüsselprojekt Antidiskriminierung)
Von Zeile 1566 bis 1567:
Wir wollen die bestehenden Ermessensspielräume zugunsten von Geflüchteten nutzen. Insgesamt 624 Personen wurden 2017 aus Brandenburg abgeschoben. Erschreckend hoch ist die Zahl der minderjährigen Abgeschobenen: Allein im Jahr 2017 waren es 92 Jugendliche.
Das Aufenthaltsgesetz, Paragraf 25 Absatz 5, erlaubt es, ausreisepflichtigen Geflüchteten, deren Abschiebung aufgrund unverschuldeter Hindernisse seit mindestens 18 Monaten ausgesetzt ist, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Sicherheitslage in Afghanistan und Syrien ist weiterhin prekär. Nach wie vor sind weite Teile beider Länder heftig umkämpft. Zudem kam es in jüngster Vergangenheit zu einer massiven Zunahme von Terroranschlägen. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind daher auf unbekannte Dauer nicht zu verantworten. Wir fordern daher die allgemeine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an alle geflüchteten Menschen aus Afghanistan und Syrien.Die Sicherheitslage in Afghanistan und Syrien ist weiterhin prekär. Nach wie vor sind weite Teile beider Länder heftig umkämpft. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind daher auf unbekannte Dauer nicht zu verantworten. Wir fordern die allgemeine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an alle geflüchteten Menschen aus Afghanistan und Syrien, wie es das Aufenthaltsgesetz vorsieht.
In Zeile 1569:
Die wegen Brandschutzmängeln geschlossene Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt wollen wir nicht wieder in Betrieb nehmen. Auch an anderen Orten in Brandenburg sollen keine neuen Abschiebehaftanstalten entstehen. Nur dort, wo es unbedingt notwendig ist (z.B. bei Gefährdern), soll auf Abschiebehafteinrichtungen in anderen Bundesländern zurückgegriffen werden.Dort, wo es unbedingt notwendig ist (z.B. bei Gefährdern), soll auf Abschiebehafteinrichtungen in benachbarten Bundesländern zurückgegriffen werden. Anstelle von Abschiebungen unter Anwendung von Zwang sollen auch künftig finanzielle Mittel für landeseigene Programme zur Förderung einer freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen bereitgestellt werden.
In Zeile 1572 löschen:
Die Aufnahme von Schutzsuchenden über humanitäre Sonderkontingente erspart den Betroffenen lebensgefährliche Fluchtrouten, Ausbeutung und horrende Geldzahlungen an Schlepper. Die IS-Terrormiliz ist dabei, die religiöse Minderheit der Jesid*innen in Syrien und im Nordirak zu vernichten. Wir haben 2016 im Landtag ein Aufnahmeprogramm für verfolgte Jesid*innen mit ihren Kindern initiiert. Das muss nun zügig starten.
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