Änderungen von 2.7NEU zu 2.7NEU2
Ursprüngliche Version: | 2.7NEU |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 12.10.2018, 15:11 |
Neue Version: | 2.7NEU2 |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 22.10.2018, 12:14 |
Kapiteltitel
Text
In Zeile 3 löschen:
Integration findet vor allem in den Kommunen statt. Vieles können die Landkreise und kreisfreien Städte eigenständig entscheiden: Die Einführung der Gesundheitskarte, den Vollzug der Abschiebungen, die Festlegung der Gebühren in Gemeinschaftsunterkünften für Selbstzahler*innen. Das führt dazu, dass Integration in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten sehr unterschiedlich gelingt. Wir wollen die Kommunen stärker unterstützen, indem wir mehr in die Integration investieren - in Sprachkurse, Bildung und Ausbildung und den Zugang zu Arbeit und Wohnungen. Die zu uns geflüchteten Menschen sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dazu gehört auch, dass wir prüfen wollen, ob und wie politische Beteiligungsformen für Migrant*innen ermöglicht werden können. Außerdem möchten wir die Zahl der Migrationssozialarbeiter*innen deutlich aufstocken. (Schlüsselprojekt)
In Zeile 9 löschen:
Der Besuch von Kitas und Schulen ist der Schlüssel zum Erfolg der Integration von Kindern und Jugendlichen. Wir wollen Kitas und Schulen stärken, um den Umgang mit Vielfalt und individuelle Förderung zu gewährleisten. Daher setzen wir uns für eine grundsätzliche Verbesserung des Betreuungsschlüssels und die Qualitätssicherung in Kitas ein (Schlüsselprojekt).
In Zeile 15 löschen:
Je größer die Unterkunft, desto größer das Konfliktpotential. Dieser Zusammenhang zeigt sich immer wieder bei gewalttätigen Auseinandersetzungen, wie beispielsweise in der Erstaufnahme in Eisenhüttenstadt. Auf unsere Forderung nach einer besseren psychosozialen Versorgung hat die Landesregierung zumindest mit der Neueinstellung von Sozialarbeiter*innen reagiert. Das begrüßen wir. Besonders gefährdete Geflüchtete, alleinreisende Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderung und mit anderen sexuellen oder religiösen Orientierungen brauchen auch besonderen Schutz. (Schlüsselprojekt Antidiskriminierung)
In Zeile 18 einfügen:
Die Sicherheitslage in Afghanistan und Syrien ist weiterhin prekär. Nach wie vor sind weite Teile beider Länder heftig umkämpft. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind daher auf unbekannte Dauer nicht zu verantworten. Wir fordern die allgemeine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an alle geflüchteten Menschen aus Afghanistan und Syrien, wie es das Aufenthaltsgesetz vorsieht.
Um allen Geflüchteten ein faires und schnelles Verfahren gewähren zu können, muss die angemessene Ausstattung der Verwaltungsgerichte sichergestellt sein.
In Zeile 20:
Die wegen Brandschutzmängeln geschlossene Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt wollen wir nicht wieder in Betrieb nehmen. Dort, wo es unbedingt notwendig ist (z.B. bei Gefährdern), Straftätern), soll auf Abschiebehafteinrichtungen in benachbarten Bundesländern zurückgegriffen werden. Anstelle von Abschiebungen unter Anwendung von Zwang sollen auch künftig finanzielle Mittel für landeseigene Programme zur Förderung einer freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen bereitgestellt werden.