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Ursprüngliche Version: | 3.4NEU |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 15.10.2018, 17:35 |
Neue Version: | 3.4NEU2 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 21.10.2018, 23:04 |
Kapiteltitel
Alle für eine, eine*r für alle: Demokratie und Ehrenamt (ergänzt!)
Zu:
Alle für eine, eine für alle: Demokratie
Text
Von Zeile 1903 bis 1887:
Repräsentative Demokratie weiter entwickeln
Die parlamentarische Demokratie ist der Regelfall und sie soll es auch bleiben, denn trotz aller Unkenrufe funktioniert sie sehr gut. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine Verbesserungen mehr möglich sind. Die Unterrepräsentanz bestimmter Teile der Bevölkerung, geringe Einflussnahme auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments, sowie mangelnde Möglichkeiten zur Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren wollen wir angehen. Wir wollen das Wahlrecht dahingehend reformieren, dass zum einen eine 50-prozentige Repräsentanz von Frauen im Parlament sichergestellt wird. Zum anderen sollen die Menschen über offene Listen und Rangfolgewahlverfahren mehr Einfluss auf die konkrete personelle Zusammensetzung des Landtags haben. DieWir wollen eine Debatte über die Senkung des Wahlalters auf 14 Jahre ist für uns denkbaranstoßen. SoDamit würde sichergestellt, dass die erste Wahl in allen Fällen noch während der Schulzeit stattfindet, und diese schulisch begleitet werden könnte. Untersuchungen betonen, dass die erste Teil- oder Nichtteilnahme an der ersten Wahl entscheidend für die Teilnahme an weiteren Wahlen ist. Bürgermeister*innen sowie Landrätinnen und Landräte wollen wir parallel zu den Gemeindevertretungen und Kreistagen wählen und die Amtszeiten synchronisieren. Stichwahlen und Mindestquoren wollen wir abschaffen und stattdessen ein Rangfolgeverfahren einführen.
Bei der Gesetzgebung wollen wir die Erfahrungen aus Baden-Württemberg mit der „Politik des Gehört Werdens“ aufgreifen. So sollen auch Bürger*innen wichtige Gesetzesvorschläge der RegierungRegierung auf einem zentralen Beteiligungsportal im Zuge der ohnehin stattfindenden Verbändeanhörung kommentieren können. Das zuständige Ministerium gibt nach einer Sichtung eine zusammenfassende Stellungnahme ab, die auf dem Beteiligungsportal veröffentlicht wird. In Workshops, Bürgerdialogen, Bürgerforen und Bürger-Panels, Runde Tische, World-Cafés u.a. werden Betroffene oder zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger einbezogen und können die Gesetzesentwürfe diskutieren und Vorschläge und Hinweise sammeln. Ein*e Staatssekretär*in für Bürgerbeteiligung verantwortet das Ganze und weist potentiell Interessierte aktiv auf laufende Beteiligungsverfahren hin. Wir wollen dies in eine Gesamtstrategie einbetten , welche die Anregungen der Bürger*innen mit bestehenden Beteiligungsinstrumenten verzahnt, die nötigen Kompetenzen in der Verwaltung aufbaut und den gesamten Ablauf transparent auf dem Beteiligungsportal zusammenführt. Weiterhin wollen wir die Öffentlichkeit von Alle öffentlichen Ausschuss- und Plenums-Sitzungen sollen durch einen Livestream auch im Internet vergrößernverfolgbar sein, wie es einigein einigen Gemeinden bereits tunder Fall ist.
In Zeile 1889:
Die auch von uns angeschobenen Verbesserungen der letzten Jahre können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es die direkte Demokratie in Brandenburg immer noch deutlich schwerer hat als in anderen Bundesländern. Wir wollen die Themen-Ausschlusskataloge weiter entschlacken, Hürden senken, die freie Unterschriftensammlung für Volksbegehren zulassen und Volksbegehren und -Entscheiden eine Kampagnenkostenersattung von 25cent je Stimme bewilligen. Auf der kommunalen Ebene müssen insbesondere die Möglichkeit auch über Themen der Bauleitplanung abzustimmen geschaffen und die Fristen für Bürgerbegehren gegen Entscheidungen der Kommunalvertretungen verlängert werden. ÜberSollte es zu Privatisierungen von landesweiter Bedeutung, die im Parlament keine kommen, wollen wir dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit gefunden haben, soll es obligatorisch einenvorschreiben. Sollten diese lediglich mit einfacher Mehrheit zu Stande kommen, müsste ein dann obligatorischer Volksentscheid gebendem zustimmen. Ausgeschlossen sind dabei Privatisierungen, die aus Entscheidungen höherer Ebenen resultieren. Termine von Abstimmungen und Wahlen sollen nach Möglichkeit zusammengelegt werden. Bürgerbegehren wollen wir auch auf Orts- und Stadteilebene zuzulassen, wenn das Begehren sich lediglich auf diese bezieht.
Von Zeile 1903 bis 1893:
Transparenzgesetz einführen
Politik und Verwaltung sollten stets offenlegen welche Grundlagen hinter ihrem Handeln stehen, um fundierte politische Debatten zu ermöglichen. Die Vorstellung des ”Amtsgeheimnisses” wollen wir durch eine Kultur der Transparenz ersetzen, in der Verwaltungsdokumente automatisch, maschinenlesbar und zur weiteren Verwendung veröffentlicht werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen stehen. Dafür wollen wir die verschiedenen Informationsgesetze (UIG, IFGAIG, Verbraucherinformationsgesetz) zu einem Transparenzgesetz weiter entwickeln, das sich an den Regelungen des Hamburger Beispiels orientiert. Alle wichtigen Informationen wieVerwaltungsdaten sowie Verträge, Vergabeentscheidungen, Regierungsdokumente oder Gutachten, die keiner Schutzbedürftigkeit unterliegen (z.B. personenbezogen oder als geheim eingestuft) sollen in offenen, maschinenlesbaren Formaten proaktiv und zeitnah auf einer zentralen Online-Plattform („Open Data-Portal“) verfügbar gemacht werden. Weitere Informationen, die nicht als geheim eingestuft werden, müssen auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Wer sich um öffentliche Aufträge bemüht, der muss auch die Offenlegung von Informationen zu dem Auftrag akzeptieren.
In Zeile 1897 einfügen:
Ehrenamt stärken
In Zeile 1901 löschen:
Die Arbeit der Freiwilligen benötigt auch professionelle Unterstützung. Deshalb wollen wir in der Projektförderung für die Arbeit mit Geflüchteten die Übernahme von Verwaltungskostenpauschalen einführen. (Schlüsselprojekt) Außerdem möchten wir Angebote zu Fortbildung, Beratung und Supervision fördern. Wir wissen, dass der Staat für ein funktionierendes Verwaltungshandeln und professionelle Sozialarbeit zuständig ist. Ehrenamtliches Engagement kann qualifizierte Arbeit, vor allem im Sozialbereich, nur ergänzen, nicht ersetzen. Gerade weil das ehrenamtliche Engagement ein Kernstück der aktiven Gesellschaft ist, wollen wir es vor Missbrauch schützen.