Änderungen von 3.8NEU zu 3.8NEU2
Ursprüngliche Version: | 3.8NEU |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 14.10.2018, 15:03 |
Neue Version: | 3.8NEU2 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 16.10.2018, 21:45 |
Kapiteltitel
Text
In Zeile 4:
Viele Menschen engagieren sich aus ihrem Glauben heraus oder aus Überzeugung gemeinsam mit uns für Geflüchtete, eine saubere Umwelt, weltweite Gerechtigkeit oder gegen Armut. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir unterstützen den Brandenburger Weg, das Schulfach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER)“ in den Klassen fünf bis zehn zu unterrichten und einen zusätzlichen, freiwilligen Religions- oder Weltanschauungsunterricht der Kirchen oder des Humanistischen Verbands zu ermöglichen. Um mehr Transparenz in staatliche und nichtstaatliche Zuwendungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu bringen, fordern wir ein Transparenzregister.Mit einem Transparenzregister wollen wir mehr Transparenz in staatliche Zuwendungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bringen.
Von Zeile 6 bis 8:
Wir wollen, dass lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, trans*, inter* und queere Menschen (LSBTTIQ*) frei von Anfeindungen, Vorurteilen und Gewalt in Brandenburg leben können. Nach einer im Jahr 2017 durchgeführten Online-Befragung (Ergebnisbericht der Online-Umfrage zur Lebenssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter* und queeren Menschen (LSBTTIQ* ) in Brandenburg vom 26.02.2018, Land Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie https://masgf.brandenburg.de/media_fast/4055/CCC_20171128_AP_BB_Studienbericht_Queeres%20BB_final_neu.pdf) hat fast die Hälfte (48 Prozent) aller LSBTTIQ* in Brandenburg in den vergangenen fünf Jahre Diskriminierung erfahren. Jede sechste befragte Person erlebte in dieser Zeitspanne Gewalt oder ein Verbrechen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität.hat fast die Hälfte (48 Prozent) aller LSBTTIQ* in Brandenburg in den vergangenen fünf Jahre Diskriminierung erfahren. Jede sechste befragte Person erlebte in dieser Zeitspanne Gewalt oder ein Verbrechen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität. Um für Betroffene mögliche Hemmnisse vor einer Kontaktaufnahme mit der Brandenburger Polizei oder der Staatsanwaltschaft abzubauen, wollen wir dort Stellen für hauptamtliche Ansprechpartner*innen für die Belange der LSBTTIQ* schaffen. Wir fordern eine systematische Erfassung homo- und trans*feindlicher Straftaten wie Hasskriminalität und eine entsprechende Präventionsarbeit bei Polizei, Justiz und Sozialarbeit.
Von Zeile 13 bis 28:
Streichen ?: Queere Jugendzentren sollen in der Phase des Coming Outs nachhaltig und wirkungsvoll unterstützen. Pseudotherapien zur „Heilung“ von Jugendlichen von Homosexualität müssen verboten werden, da sie eine erhebliche Gesundheitsgefährdung darstellen.
Gleichermaßen wollen wir die Situation älterer LSBTTIQ* in den Blick nehmen und maßgeblich verbessern. Diversity-Kompetenz muss Schlüsselkompetenz werden, gerade auch im Bereich der Pflege.
Der von unserer Landtagsfraktion eingebrachte Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz wurde bisher von Teilen der SPD abgelehnt und konnte daher noch keine parlamentarische Mehrheit finden. Wir werden das Ziel weiterhin energisch verfolgen.
Sofern es Gespräche über eine grüne Regierungsbeteiligung geben sollte, werden wir unsere Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz auf jeden Fall zum Thema machen.
Den Schutz vor Diskriminierung wollen wir auch auf Bundesebene vorantreiben und unterstützen entsprechende Bundesatsinitiativen.
Streichen?: Artikel 3 des Grundgesetzes muss um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität ergänzt werden. Bündnis 90 / Die Grünen Brandenburg begrüßen daher die entsprechende Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Rheinland-Pfalz und Brandenburg.
Das jetzige Transsexuellengesetz ist eine einzige Menschenrechtsverletzung, denn es zwingt Menschen, sich als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um ihr Geschlecht ihrer Identität anzupassen zu können. Wir fordern eine neue Gesetzgebung, die sich konkret an den Bedürfnissen der Trans*-Menschen ausrichtet. Dafür und für die Selbstbestimmung intersexueller Menschen über ihren Körper werden wir uns über den Bundesrat einsetzen.
Wir fordern, dass die Entschädigungsregelungen für die Opfer der staatlichen Homosexuellenverfolgung zwischen 1945 und 1994 ergänzt werden müssen, um einen Fonds für diejenigen, die wegen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen in ihrem beruflichen oder privaten Leben erlitten haben. Die jahrelange Verfolgung, Diskriminierung und gesellschaftliche Ausgrenzung von LSBTTIQ* muss wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Wir begrüßen hierzu die Bundesratsinitiative des Landes Berlin.
Geflüchteten, die in ihrer Heimat wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden, wollen wir in Brandenburg ein Zuhause bieten und dafür die entsprechenden Richtlinien zur Aufnahme von Asylsuchenden modifizieren. In bestehenden Unterkünften und in etwaigen Notfall- bzw. Übergangswohnungen wollen wir Schutzräume für LSBTTIQ* schaffen.
Wir lehnen es strikt ab, Staaten als sogenannte „sichere Herkunftsländer“ zu deklarieren, in denen LSBTTIQ* Gefahr an Leib und Leben droht, wie es kürzlich für die Maghreb- Länder Algerien, Marokko und Tunesien durch die Bundesregierung beschlossen wurde.
Der von unserer Landtagsfraktion eingebrachte Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz hat noch keine parlamentarische Mehrheit gefunden. Wir werden das Ziel weiterhin energisch verfolgen.
Den Schutz vor Diskriminierung wollen wir auch auf Bundesebene vorantreiben und unterstützen entsprechende Bundesatsinitiativen. Artikel 3 des Grundgesetzes muss um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität ergänzt werden. Statt des menschenrechtsverletzenden Transsexuellengesetz fordern wir eine neue Gesetzgebung, die sich konkret an den Bedürfnissen der Trans*-Menschen ausrichtet. Dafür und für die Selbstbestimmung intersexueller Menschen über ihren Körper werden wir uns über den Bundesrat einsetzen.
Von Zeile 32 bis 33:
Wir wollen eine bunte, vielfältige Gesellschaft, in der es normal ist, verschieden zu sein, in der niemand ausgegrenzt wird und alle das Gefühl haben: Ich gehöre dazu. Jede und jeder soll die Unterstützung erhalten, die jeweils benötigt wird. Uns geht es um Selbstentfaltung und die Möglichkeit individueller Lebensentwürfe ebenso wie um die gesellschaftlichen Voraussetzungen für individuelle Freiheit. (Schlüsselprojekt Inklusive Gesellschaft)
Grundsätzlich gilt: Inklusion kann sich nur als gesamtgesellschaftlicher Weg entwickeln, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deshalb braucht es neben der staatlichen Verantwortung die Unterstützung der Zivilgesellschaft. Kommunale Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderung leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Brandenburg muss zukünftig die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel der Inklusion vollständig umsetzen und die Menschenrechte behinderter Menschen umfassend garantieren. Unter diesem Aspekt wollen wir das „Behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0“ evaluieren und mit konkreten Maßnahmen fortschreiben. Dazu gehört auch ein entsprechendes Monitoring.