Änderungen von 2.4 zu 2.4NEU
Ursprüngliche Version: | 2.4 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11.09.2018, 22:39 |
Neue Version: | 2.4NEU |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 16.10.2018, 20:19 |
Kapiteltitel
Text
In Zeile 1:
Ob Erwerbsarbeit, Ehrenamt oder Familienarbeit: Arbeit hat in unserer Gesellschaft einen zentralen Stellenwert. Gute Erwerbsarbeit ist für viele die Grundlage für ein gesichertes Einkommen, soziale Anerkennung und ein selbstbestimmtes Leben in Würde. Globalisierung und Digitalisierung wirken sich besonders stark auf die Arbeitswelt aus. In Brandenburg sind viele neue Arbeitsplätze entstanden, die Zahl der Arbeitslosen ist heute mit unter 7% so niedrig, wie noch nie seit 1991. Doch viele der Arbeitsplätze sind befristet, Minijobs oder unsichere Leiharbeit. Auch das Lohngefälle zu den westlichen Bundesländern ist nach wie vor groß, mehr als ein Drittel aller Beschäftigten in Brandenburg arbeitet im Niedriglohnsektor – - oft in Jobs, in denen sie so wenig verdienen, dass sie mit Wohngeld oder ArbeitslosengeldALG II „aufstocken“aufstocken müssen.
Von Zeile 3 bis 9:
Wir setzen uns für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für ein Ende der Lohndiskriminierung von Frauen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit. „Typische Frauenberufe“, beispielsweise in der Pflege, müssen endlich aufgewertet und besser bezahlt werden – Geschlechterstereotype bei der Berufswahl wollen wir überwinden.
Verkaufsoffene Sonntage sehen wir sehr kritisch. Sie behindern die Familienzeit der Angestellten, untergraben den letzten weitgehend kommerzfreien Wochentag und begünstigen die großen Ketten gegenüber den kleinen Läden, die zusätzliche Öffnungstage oft nicht stemmen können. Wir wollen sie deshalb auf ganz besondere Anlasse reduzieren.
Öffentliche Hand als Vorbild
Errungenschaften wie der Mindestlohn dürfen nicht aufgeweicht werden. (Schlüsselprojekt) Prekäre Entlohnung im öffentlichen Auftrag darf es nicht geben. Das betrifft die Vergaberichtlinien des Landes Brandenburg genauso wie gewisse prekäre Beschäftigungsverhältnisse an Musik- und Hochschulen. (Schlüsselprojekt) Wer aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, muss eine faire Bezahlung erhalten. Die öffentliche Hand wollen wir zum Vorbild für gute Arbeit machen. (Schlüsselprojekt) Mobbing, Überstunden, ständige Erreichbarkeit: Arbeit darf nicht krank machen. Deshalb werben wir für eine gesundheitsfördernde Arbeitskultur und altersgerechte Arbeitsplätze.
Die Beteiligungsrechte der Personalräte im Personalvertretungsgesetz Brandenburg sind auszubauen. Umsetzungen und Versetzungen innerhalb der Dienststelle sind unabhängig von ihrer beabsichtigten Dauer der Mitbestimmung zu unterstellen. Die Beteiligungsrechte der Personalräte müssen im Hinblick auf die weitreichenden Auswirkungen der Digitalisierung bei Einführung und Anwendung auf die Beschäftigten deutlich konkretisiert und verbessert werden. Die Beteiligungsrechte der Personalräte bei Arbeitsverdichtung sind zu stärken.
Vor allem müssen Verstöße gegen die Beteiligungsrechte der Personalräte, wie im Betriebsverfassungsrecht, mit einem Anspruch auf Rücknahme und zukünftige Unterlassung gegenüber der Dienststelle gerichtlich unterbunden werden können. Dafür bedarf es einer ausdrücklichen Normierung eines subjektiven Anspruches auf Unterlassung und Rücknahme der personalvertretungswidrigen Maßnahme im Personalvertretungsrecht des Landes Brandenburg. Die von den Verwaltungsgerichten als objektiv-rechtliche Verpflichtung des Dienstherren angesehene Rücknahmeregelung ist ein „zahnloser Tiger“ und lässt Beteiligungsrechte der Personalräte zur Makulatur werden.
Das System der dualen Ausbildung hat sich bewährt, doch bei vielen Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen stößt es an seine Grenzen. Daher brauchen wir gute Schulsozialarbeit und Qualifizierungsmaßnahme wie „produktives Lernen“ oder überbetriebliche Lernorte, die benachteiligte oder geflüchtete Jugendliche auf ihrem Weg in die Ausbildung oder Berufsfindung begleiten.
Die Beteiligungsrechte der Personalräte im Personalvertretungsgesetz Brandenburg wollen wir ausbauen, besonders in Bezug auf Arbeitsverdichung und die Auswirkungen der Digitalisierung. Verstöße gegen die Beteiligungsrechte der Personalräte müssen gerichtlich unterbunden werden können.
Ausbildung
Das System der dualen Ausbildung hat sich bewährt, doch bei vielen Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen stößt es an seine Grenzen. Daher brauchen wir gute Schulsozialarbeit und Qualifizierungsmaßnahme wie „produktives Lernen“ oder überbetriebliche Lernorte, die benachteiligte oder geflüchtete Jugendliche auf ihrem Weg in die Ausbildung oder Berufsfindung begleiten.
Arbeit bedeutet gerade für Menschen mit Behinderung gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb wollen wir ihnen bessere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen und dazu Modellprojekte initiieren.
Langzeitlose in Arbeit bringen
Immer noch sind in Brandenburg mehr als 80.000 Menschen ohne Arbeit. Um sie dauerhaft in Arbeit zu vermitteln, müssen sie individuelle Betreuung und Zugang zu aktivierender und qualifizierender Förderung erhalten. Wir wollen die Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose verbessern. Wir brauchen sinnvolle Weiterbildungsmaßnahmen, die nachhaltig wirken und nicht nur dazu dienen die Statistik zu schönen. Diese müssen auf Augenhöhe mit den Betroffenen regelmäßig evaluiert und weiter ausbauenausgebaut werden. Die Sanktionen gegenüber Arbeitslosengeld-ALG II-Bezieher*innen sind wirkungslos und diskriminierend. Die Hinzuverdienstregeln sind zudem so restriktiv, dass sich Arbeit kaum lohnt und das ALG2 II zu einer Stilllegungsprämie verkommt. Wir fordern deshalb auf Bundesebene ein Ende der Sanktionen, bessere Hinzuverdienstregeln und eine Reform der Grundsicherung. Statt Androhung und Strafe wollen wir Motivation, Anerkennung und gute Beratung. Das setzt voraus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und Arbeitsagenturen gut geschult sind und Zeit zur individuellen Betreuung haben. Auf Bundesebene setzen wir uns für ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) ein
Die Lage der Langzeitarbeitslosen ist besonders schwierig. Arbeitsmarktprogramme, die diesen Menschen lediglich eine kurzfristige Beschäftigung auf dem „zweiten“ oder „dritten“ Arbeitsmarkt ermöglichen, haben sich im Land Brandenburg als nicht zielführend erwiesen. Im Gegenteil, viele der Teilnehmenden der ehemaligen Maßnahmen standen wegen der fehlenden Nachhaltigkeit der Programme bald wieder ohne Arbeit da. Wir möchten, dass für diese Menschen Arbeit öffentlich durch Programme gefördert wird. Für uns steht dabei im Vordergrund, dass die Programme auf Langfristigkeit angelegt sind. Mit einem Passiv-Aktiv-Transfer werden ArbeitslosengeldALG II und Kosten der Unterkunft in einen Zuschuss zu den Lohnkosten umgewandelt. Langzeitarbeitslosen Menschen wird dadurch die Aufnahme einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erleichtert. Soziale Teilhabe wird wieder möglich. Wir werden uns gegenüber der kommunalen Ebene und im Bund für die Einführung des Passiv-Aktiv-Transfers einsetzen. Die bestehende Maßnahme „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ möchten wir fortführen.