Änderungen von C-7 zu C-7NEU
Ursprüngliche Version: | C-7 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 21.09.2018, 12:30 |
Neue Version: | C-7NEU |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 15.10.2018, 18:20 |
Kapiteltitel
Transparenzgesetz
Zu:
Transparenzgesetz einführen, Informationen zugänglich machen
Text
In Zeile 1:
Politik und Verwaltung sollten stets offenlegen welche Grundlagen hinter ihrem Handeln stehen, um fundierte politische Debatten zu ermöglichen. Die Vorstellung des ”Amtsgeheimnisses” wollen wir durch eine Kultur der Transparenz ersetzen, in der Verwaltungsdokumente automatisch, maschinenlesbar und zur weiteren Verwendung veröffentlicht werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen stehen. Dafür wollen wir die verschiedenen Informationsgesetze (UIG, IFG, Verbraucherinformationsgesetz) zu einem Transparenzgesetz weiter entwickeln, das sich an den Regelungen des Hamburger Beispiels orientiert. Alle nicht-personenbezogenen wichtigen Informationen wie Verträge, Vergabeentscheidungen, Regierungsdokumente[Leerzeichen]oder geheim eingestuften Verwaltungsdaten Gutachten sollen in offenen, maschinenlesbaren Formaten proaktiv und zeitnah auf einer zentralen Online-Plattform („Open Data-Portal“) verfügbar gemacht werden. Weitere Informationen, die nicht als geheim eingestuft werden, müssen auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Wer sich um öffentliche Aufträge bemüht, der muss auch die Offenlegung von Informationen zu dem Auftrag akzeptieren.