Kapitel: | Transparenzgesetz einführen, Informationen zugänglich machen |
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Antragsteller*in: | Clemens Rostock (Lavo) |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 20.10.2018, 15:04 |
Ä206 zu C-7NEU: Transparenzgesetz einführen, Informationen zugänglich machen
Kapiteltitel
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Transparenzgesetz
Text
In Zeile 2242:
Politik und Verwaltung sollten stets offenlegen welche Grundlagen hinter ihrem Handeln stehen, um fundierte politische Debatten zu ermöglichen. Die Vorstellung des ”Amtsgeheimnisses” wollen wir durch eine Kultur der Transparenz ersetzen, in der Verwaltungsdokumente automatisch, maschinenlesbar und zur weiteren Verwendung veröffentlicht werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen stehen. Dafür wollen wir die verschiedenen Informationsgesetze (UIG, IFG, Verbraucherinformationsgesetz) zu einem Transparenzgesetz weiter entwickeln, das sich an den Regelungen des Hamburger Beispiels orientiert. Alle wichtigen Informationen wie Verträge, Vergabeentscheidungen, Regierungsdokumente oder Gutachten sollen in offenen, maschinenlesbaren Formaten proaktiv und zeitnah auf einer zentralen Online-Plattform („Open Data-Portal“) verfügbar gemacht werden. Weitere Informationen, die nicht als geheim eingestuft werden, müssen auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Alle Verwaltungsdaten sowie Verträge, Regierungsdokumente oder Gutachten, die keiner Schutzbedürftigkeit unterliegen (z.B. personenbezogen oder als geheim eingestuft) sollen in offenen, maschinenlesbaren Formaten proaktiv und zeitnah auf einer zentralen Online-Plattform („Open Data-Portal“) verfügbar gemacht werden. Wer sich um öffentliche Aufträge bemüht, der muss auch die Offenlegung von Informationen zu dem Auftrag akzeptieren.
In Zeile 2242:
Politik und Verwaltung sollten stets offenlegen welche Grundlagen hinter ihrem Handeln stehen, um fundierte politische Debatten zu ermöglichen. Die Vorstellung des ”Amtsgeheimnisses” wollen wir durch eine Kultur der Transparenz ersetzen, in der Verwaltungsdokumente automatisch, maschinenlesbar und zur weiteren Verwendung veröffentlicht werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen stehen. Dafür wollen wir die verschiedenen Informationsgesetze (UIG, IFG, Verbraucherinformationsgesetz) zu einem Transparenzgesetz weiter entwickeln, das sich an den Regelungen des Hamburger Beispiels orientiert. Alle wichtigen Informationen wie Verträge, Vergabeentscheidungen, Regierungsdokumente oder Gutachten sollen in offenen, maschinenlesbaren Formaten proaktiv und zeitnah auf einer zentralen Online-Plattform („Open Data-Portal“) verfügbar gemacht werden. Weitere Informationen, die nicht als geheim eingestuft werden, müssen auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Alle Verwaltungsdaten sowie Verträge, Regierungsdokumente oder Gutachten, die keiner Schutzbedürftigkeit unterliegen (z.B. personenbezogen oder als geheim eingestuft) sollen in offenen, maschinenlesbaren Formaten proaktiv und zeitnah auf einer zentralen Online-Plattform („Open Data-Portal“) verfügbar gemacht werden. Wer sich um öffentliche Aufträge bemüht, der muss auch die Offenlegung von Informationen zu dem Auftrag akzeptieren.
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