Kapitel: | Kein Widerspruch: Freiheit und Sicherheit |
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Antragsteller*in: | Marie Schäffer (Potsdam KV) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 21.10.2018, 03:47 |
Ä258 zu 3.3NEU: Kein Widerspruch: Freiheit und Sicherheit
Text
Von Zeile 1814 bis 1817:
Bündnis 90/Die Grünen verstehen sich als die Partei der Grund- und Bürgerrechte. Vorschläge zur Verbesserung der inneren Sicherheit prüfen wir nach drei Kriterien sorgfältig: Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit. Wir wollen eine bürgernahe, personell und materiell gut ausgestattete Polizei. Die Sicherheit im Land wird dagegen nicht gestärkt, indem man Bürgerrechte massiv beschneidet. Maßnahmen, die die Grundrechte unverhältnismäßig einschränken, lehnen wir ab. Instrumentarien, die das Bundesverfassungsgericht dem Bundeskriminalamt ausnahmsweise zur Terrorabwehr zugestanden hat, dürfen nicht Alltag im Polizeiwesen werden.
Brandenburg braucht mehr Polizistinnen und Polizisten in der Fläche, die ansprechbar, gut geschult und auf Augenhöhe mit den Sorgen der Bürger*innen sind. Gerade in ländlichen Räumen muss wieder mehr Präsenz möglich sein, gerade auch um Vieh- und Maschinendiebstähle, die Landwirtschaftliche Betriebe vor Existenzprobleme stellen können, effektiv verhindern bzw. aufklären zu können. Durch den Abbau von Bürokratie und mehr Unterstützung vom Bund können wir mindestens 500 Stellen für mehr sichtbare Sicherheit einsetzen.
Wir wollen die Ausrüstung der Polizei verbessern und
modernisieren. (Achtung: das muss noch weiter ausgeführt werden!)
Außerdem werden wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für
Polizeibeamte stärken, was auch die Attraktivität für Bewerber*Innen steigert.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2017 geht die Kriminalität in Brandenburg auch weiterhin zurück. Dies unterstreicht, dass keine grundsätzlich neuen Befugnisse für die Polizei vonnöten sind. Brandenburg kann beides: Bürgerrechte bewahren und gleichzeitig sicher sein!
Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Online-Durchsuchung stellen tiefgreifende Eingriffe in das Privatleben dar. Um dies zu ermöglichen, muss vom Staat ein Trojaner (Computervirus) auf den entsprechenden Geräten installiert werden. Die hierfür nötige Offenhaltung von Sicherheitslücken stellen eine erhebliche Gefahr für die IT-Sicherheit aller Bürger*innen, Unternehmen und Behörden dar. Wir wollen Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen gewährleisten. Dies bedeutet für uns Sicherheitslücken zu beseitigen statt zu nutzen. Deshalb lehnen wir solche Maßnahmen ab., da ein Schadprogramm auf dem Gerät installiert werden muss, das prinzipiell privateste Informationen mitschneiden kann. Noch problematischer sind diese Maßnahmen aber, weil sie erfordern, dass der Staat aktiv Sicherheitslücken, die alle Geräte betreffen geheim hält um sie gegen einzelne Verdächtige einzusetzen. Damit wird die innere Sicherheit nicht gestärkt sondern massiv geschwächt, da von IT-Sicherheit nicht nur die Privatsphäre aller Bürger*Innen abhängt sondern auch das Funktionieren unserer Behörden, Infrastruktur und der gesamten Wirtschaft. Bereits erfolgte, verheerende Angriffe z.B. auf Britische Krankenhäuser auf Basis von Sicherheitslücken, die Geheimdiensten bereits Jahrelang bekannt waren zeigen, welch immenser Schaden dadurch angerichtet werden kann.Wir wollen Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen gewährleisten. Das bedeutet für uns, Sicherheitslücken zu beseitigen statt auszunutzen.
Die Elektronische Fußfessel stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar und wird daher bisher nur gegen schwere, gerichtlich verurteilte Straftäter eingesetzt. Einen vorbeugenden Einsatz lehnen wir als grundgesetzwidrig und unverhältnismäßig ab, zumal sie inzwischen erwiesenermaßen niemanden an einem Terroranschlag oder einer Straftat hindern kann. Auch eine flächendeckende Schleierfahndung lehnen wir ab. Sie bindet im Verhältnis zum Ertrag viel zu viele Ressourcen, die an anderen Stellen dringender benötigt werden. Die Sammlung und Auswertung von Massendaten beispielsweise aus dem Bereich der Telekommunikation halten wir für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürger. Außerdem ist sie weitgehend ungeeignet, um terrorbereite Personen zu ermitteln. Sowohl der Berliner Weihnachtsmarktattentäter Anis Amri als auch die NSU-Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe waren bereits vor ihren Attentaten den Sicherheitsbehörden aufgefallen. Es waren also keine solchen Massendaten erforderlich, um diese Terrorist*innen als solche zu erkennen.
Videoüberwachung kann potenzielle Straftäter und Terroristen nicht abschrecken. Sie istkann an neuralgischen Orten mit erhöhtem Gefahrenpotential sinnvoll, kann Menschen ein Gefühl von Sicherheit vermitteln und helfen, Straftaten besser aufzuklären. Um dem präventiven Ansatz der Videoüberwachung gerecht zu werden, wird genügend Personal benötigt, damit bei einem erkannten Ereignis unmittelbar reagiert werden kann. Eine Totalüberwachungflächendeckende überwachung des öffentlichen Raums ist mit unseren Grund- und Freiheitsrechten nicht vereinbar. Auch eine technische Aufrüstung der Videoüberwachungssysteme in Richtung einer automatisierten Verhaltensbewertung oder Identifikation von Personen lehnen wir ab. Ebenso weisen wir eine
Eine Militarisierung der Polizei mit Maschinengewehren und Handgranaten weisen wir als völlig unverhältnismäßig zurück. Dafür gibt es andere Spezialeinheiten. Die Aufgaben von Polizeihunden beschränken wir auf Such- und Spürtätigkeiten. Tiere sind keine Waffen und dürfen nicht als solche eingesetzt werden.
In Zeile 1819 löschen:
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2017 geht die Kriminalität in Brandenburg auch weiter zurück, was unterstreicht, dass das bisherige Repertoire der Polizei ausreichend ist. Brandenburg kann beides: Bürgerrechte bewahren und gleichzeitig sicher sein!
Von Zeile 1814 bis 1817:
Bündnis 90/Die Grünen verstehen sich als die Partei der Grund- und Bürgerrechte. Vorschläge zur Verbesserung der inneren Sicherheit prüfen wir nach drei Kriterien sorgfältig: Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit. Wir wollen eine bürgernahe, personell und materiell gut ausgestattete Polizei. Die Sicherheit im Land wird dagegen nicht gestärkt, indem man Bürgerrechte massiv beschneidet. Maßnahmen, die die Grundrechte unverhältnismäßig einschränken, lehnen wir ab. Instrumentarien, die das Bundesverfassungsgericht dem Bundeskriminalamt ausnahmsweise zur Terrorabwehr zugestanden hat, dürfen nicht Alltag im Polizeiwesen werden.
Brandenburg braucht mehr Polizistinnen und Polizisten in der Fläche, die ansprechbar, gut geschult und auf Augenhöhe mit den Sorgen der Bürger*innen sind. Gerade in ländlichen Räumen muss wieder mehr Präsenz möglich sein, gerade auch um Vieh- und Maschinendiebstähle, die Landwirtschaftliche Betriebe vor Existenzprobleme stellen können, effektiv verhindern bzw. aufklären zu können. Durch den Abbau von Bürokratie und mehr Unterstützung vom Bund können wir mindestens 500 Stellen für mehr sichtbare Sicherheit einsetzen.
Wir wollen die Ausrüstung der Polizei verbessern und
modernisieren. (Achtung: das muss noch weiter ausgeführt werden!)
Außerdem werden wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für
Polizeibeamte stärken, was auch die Attraktivität für Bewerber*Innen steigert.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2017 geht die Kriminalität in Brandenburg auch weiterhin zurück. Dies unterstreicht, dass keine grundsätzlich neuen Befugnisse für die Polizei vonnöten sind. Brandenburg kann beides: Bürgerrechte bewahren und gleichzeitig sicher sein!
Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Online-Durchsuchung stellen tiefgreifende Eingriffe in das Privatleben dar. Um dies zu ermöglichen, muss vom Staat ein Trojaner (Computervirus) auf den entsprechenden Geräten installiert werden. Die hierfür nötige Offenhaltung von Sicherheitslücken stellen eine erhebliche Gefahr für die IT-Sicherheit aller Bürger*innen, Unternehmen und Behörden dar. Wir wollen Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen gewährleisten. Dies bedeutet für uns Sicherheitslücken zu beseitigen statt zu nutzen. Deshalb lehnen wir solche Maßnahmen ab., da ein Schadprogramm auf dem Gerät installiert werden muss, das prinzipiell privateste Informationen mitschneiden kann. Noch problematischer sind diese Maßnahmen aber, weil sie erfordern, dass der Staat aktiv Sicherheitslücken, die alle Geräte betreffen geheim hält um sie gegen einzelne Verdächtige einzusetzen. Damit wird die innere Sicherheit nicht gestärkt sondern massiv geschwächt, da von IT-Sicherheit nicht nur die Privatsphäre aller Bürger*Innen abhängt sondern auch das Funktionieren unserer Behörden, Infrastruktur und der gesamten Wirtschaft. Bereits erfolgte, verheerende Angriffe z.B. auf Britische Krankenhäuser auf Basis von Sicherheitslücken, die Geheimdiensten bereits Jahrelang bekannt waren zeigen, welch immenser Schaden dadurch angerichtet werden kann.Wir wollen Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen gewährleisten. Das bedeutet für uns, Sicherheitslücken zu beseitigen statt auszunutzen.
Die Elektronische Fußfessel stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar und wird daher bisher nur gegen schwere, gerichtlich verurteilte Straftäter eingesetzt. Einen vorbeugenden Einsatz lehnen wir als grundgesetzwidrig und unverhältnismäßig ab, zumal sie inzwischen erwiesenermaßen niemanden an einem Terroranschlag oder einer Straftat hindern kann. Auch eine flächendeckende Schleierfahndung lehnen wir ab. Sie bindet im Verhältnis zum Ertrag viel zu viele Ressourcen, die an anderen Stellen dringender benötigt werden. Die Sammlung und Auswertung von Massendaten beispielsweise aus dem Bereich der Telekommunikation halten wir für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürger. Außerdem ist sie weitgehend ungeeignet, um terrorbereite Personen zu ermitteln. Sowohl der Berliner Weihnachtsmarktattentäter Anis Amri als auch die NSU-Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe waren bereits vor ihren Attentaten den Sicherheitsbehörden aufgefallen. Es waren also keine solchen Massendaten erforderlich, um diese Terrorist*innen als solche zu erkennen.
Videoüberwachung kann potenzielle Straftäter und Terroristen nicht abschrecken. Sie istkann an neuralgischen Orten mit erhöhtem Gefahrenpotential sinnvoll, kann Menschen ein Gefühl von Sicherheit vermitteln und helfen, Straftaten besser aufzuklären. Um dem präventiven Ansatz der Videoüberwachung gerecht zu werden, wird genügend Personal benötigt, damit bei einem erkannten Ereignis unmittelbar reagiert werden kann. Eine Totalüberwachungflächendeckende überwachung des öffentlichen Raums ist mit unseren Grund- und Freiheitsrechten nicht vereinbar. Auch eine technische Aufrüstung der Videoüberwachungssysteme in Richtung einer automatisierten Verhaltensbewertung oder Identifikation von Personen lehnen wir ab. Ebenso weisen wir eine
Eine Militarisierung der Polizei mit Maschinengewehren und Handgranaten weisen wir als völlig unverhältnismäßig zurück. Dafür gibt es andere Spezialeinheiten. Die Aufgaben von Polizeihunden beschränken wir auf Such- und Spürtätigkeiten. Tiere sind keine Waffen und dürfen nicht als solche eingesetzt werden.
In Zeile 1819 löschen:
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2017 geht die Kriminalität in Brandenburg auch weiter zurück, was unterstreicht, dass das bisherige Repertoire der Polizei ausreichend ist. Brandenburg kann beides: Bürgerrechte bewahren und gleichzeitig sicher sein!
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