Kapitel: | Kein Widerspruch: Freiheit und Sicherheit |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie (dort beschlossen am: 28.09.2018) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 21.10.2018, 01:20 |
Ä251 zu 3.3NEU: Kein Widerspruch: Freiheit und Sicherheit
Text
Von Zeile 1823 bis 1825:
Die Verfahrensdauer in Brandenburg zählt zu den längsten bundesweit, wodurch eswas das Vertrauen in den Rechtsstaat schwer beschädigt. Dies führt auch regelmäßig zu sogenannten „Strafrabatten“ für Verurteilte kommt. Ursache ist eine gravierendeandauernde Personalnot und der hohe Krankenstand bei Richtern und Staatsanwältenim gesamten Justizwesen, aufgrund von Arbeitsbelastung und Personalengpässen. Noch schlimmer sieht es in den Gefängnissen aus. Durch die Überalterung und die damit verbundene hohe Anzahl an Bediensteten, die in den kommenden Jahren in Pension gehen, wird sich das Problem sogar noch weiter verschärfen. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen wir den Rechtsstaat reaktionsschnell machen und eine angemessene Verfahrensdauer erreichen. Kleine Amtsgerichte und Außenstellen möchten wir erhalten und alle Formulare via Internet erreichbar machen. Diese wollen wir in puncto Verständlichkeit deutlich verbessern. Für die Umsetzung aller Maßnahmen bedarf es ausreichend, entsprechend ausgebildetes Personal. Die angekündigten Verbesserungen sind nicht ausreichend, insbesondere in den Berufen des einfachen und mittleren Dienstes.
Ein Teil des Personalmangels lässt sich auf besonders hohe Hürden für Frauen in der Justiz zurückführen. Der Frauenanteil im höheren Dienst der Justiz (Besoldungsstufen ab R2) liegt bei unter einem Drittel. Je höher die Besoldungsstufe ist, desto geringer ist in der Regel der Frauenanteil. Auch daher fordern wir eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u.a. durch alternative Erprobungsmodelle für Richterinnen und Staatsanwältinnen. Davon profitieren letztlich auch die Männer.
Im Jugendvollzug steht für uns der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Statt Gefängnis-Karrieren zu befördern oder Menschen einfach wegzusperren setzen wir wie auch beim Erwachsenenvollzugim Justizvollzug auf die Chance auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Das grundsätzlich gut aufgestellte Strafvollzugsgesetz des Landes mit seinem Fokus auf Resozialisierung wollen wir dahingehend auch konsequenter umsetzen. Eine gelungene Resozialisierung ist der beste Schutz für die Bevölkerung. Die Diskussion über Gewalt wird vor allem nach besonders drastischen Fällen immer wieder auf das Strafrecht verengt. Doch anstatt medienwirksam nach drakonischen Strafen zu rufen, brauchen wir dringend eine Politik der umfassenden Vorbeugung von Gewalt, insbesondere bei Jugendlichen. Gleichermaßen Im Jugendvollzug steht für uns der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Wir wollen wir auchaußerdem Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung schaffen, und Gerichte entlasten z.B. durch Umstrukturierungen - wie Amtsanwält*innen und Rechtspfleger*innen in Rheinland-Pfalz - undsowie der Zurückdrängung von Ersatzfreiheitsstrafen.
Von Zeile 1823 bis 1825:
Die Verfahrensdauer in Brandenburg zählt zu den längsten bundesweit, wodurch eswas das Vertrauen in den Rechtsstaat schwer beschädigt. Dies führt auch regelmäßig zu sogenannten „Strafrabatten“ für Verurteilte kommt. Ursache ist eine gravierendeandauernde Personalnot und der hohe Krankenstand bei Richtern und Staatsanwältenim gesamten Justizwesen, aufgrund von Arbeitsbelastung und Personalengpässen. Noch schlimmer sieht es in den Gefängnissen aus. Durch die Überalterung und die damit verbundene hohe Anzahl an Bediensteten, die in den kommenden Jahren in Pension gehen, wird sich das Problem sogar noch weiter verschärfen. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen wir den Rechtsstaat reaktionsschnell machen und eine angemessene Verfahrensdauer erreichen. Kleine Amtsgerichte und Außenstellen möchten wir erhalten und alle Formulare via Internet erreichbar machen. Diese wollen wir in puncto Verständlichkeit deutlich verbessern. Für die Umsetzung aller Maßnahmen bedarf es ausreichend, entsprechend ausgebildetes Personal. Die angekündigten Verbesserungen sind nicht ausreichend, insbesondere in den Berufen des einfachen und mittleren Dienstes.
Ein Teil des Personalmangels lässt sich auf besonders hohe Hürden für Frauen in der Justiz zurückführen. Der Frauenanteil im höheren Dienst der Justiz (Besoldungsstufen ab R2) liegt bei unter einem Drittel. Je höher die Besoldungsstufe ist, desto geringer ist in der Regel der Frauenanteil. Auch daher fordern wir eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u.a. durch alternative Erprobungsmodelle für Richterinnen und Staatsanwältinnen. Davon profitieren letztlich auch die Männer.
Im Jugendvollzug steht für uns der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Statt Gefängnis-Karrieren zu befördern oder Menschen einfach wegzusperren setzen wir wie auch beim Erwachsenenvollzugim Justizvollzug auf die Chance auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Das grundsätzlich gut aufgestellte Strafvollzugsgesetz des Landes mit seinem Fokus auf Resozialisierung wollen wir dahingehend auch konsequenter umsetzen. Eine gelungene Resozialisierung ist der beste Schutz für die Bevölkerung. Die Diskussion über Gewalt wird vor allem nach besonders drastischen Fällen immer wieder auf das Strafrecht verengt. Doch anstatt medienwirksam nach drakonischen Strafen zu rufen, brauchen wir dringend eine Politik der umfassenden Vorbeugung von Gewalt, insbesondere bei Jugendlichen. Gleichermaßen Im Jugendvollzug steht für uns der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Wir wollen wir auchaußerdem Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung schaffen, und Gerichte entlasten z.B. durch Umstrukturierungen - wie Amtsanwält*innen und Rechtspfleger*innen in Rheinland-Pfalz - undsowie der Zurückdrängung von Ersatzfreiheitsstrafen.
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