Kapitel: | Alle für eine, eine*r für alle: Demokratie und Ehrenamt (ergänzt!) |
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Antragsteller*in: | Marie Schäffer (Potsdam KV) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 21.10.2018, 04:00 |
Ä260 zu 3.4NEU: Alle für eine, eine*r für alle: Demokratie und Ehrenamt (ergänzt!)
Text
In Zeile 1893:
Politik und Verwaltung sollten stets offenlegen welche Grundlagen hinter ihrem Handeln stehen, um fundierte politische Debatten zu ermöglichen. Die Vorstellung des ”Amtsgeheimnisses” wollen wir durch eine Kultur der Transparenz ersetzen, in der Verwaltungsdokumente automatisch, maschinenlesbar und zur weiteren Verwendung veröffentlicht werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen stehen. Dafür wollen wir die verschiedenen Informationsgesetze (UIG, IFGAIG, Verbraucherinformationsgesetz) zu einem Transparenzgesetz weiter entwickeln, das sich an den Regelungen des Hamburger Beispiels orientiert. Alle wichtigen Informationen wie Verträge, Vergabeentscheidungen, Regierungsdokumente oder Gutachten sollen in offenen, maschinenlesbaren Formaten proaktiv und zeitnah auf einer zentralen Online-Plattform („Open Data-Portal“) verfügbar gemacht werden. Weitere Informationen, die nicht als geheim eingestuft werden, müssen auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Dies soll insbesondere auch Verträge der öffentlichen Hand mit Privatunternehmen sowie Unterlagen von öffentlichen Unternehmen betreffen. Wer sich um öffentliche Aufträge bemüht, der muss auch die Offenlegung von Informationen zu dem Auftrag akzeptieren.
Für uns bedeutet Demokratie mehr als Parlamentarismus. Und Demokratie ist kein starrer Rahmen, sondern ist einem steten Wandel unterworfen. Diesen Wandel wollen wir aktiv im Sinne demokratischer Willensbildung voranbringen. Wir wollen direkte, dialogische und repräsentative Formen der Beteiligung miteinander verzahnen, um die Vorteile der verschiedenen Verfahren zur Geltung zu bringen. Bereits als Opposition konnten wir in den letzten Jahren die rot-rote Landesregierung zu einigen Veränderungen bewegen. So tagen seit 2009 die Ausschüsse des Landtages auf unseren Antrag hin öffentlich und nicht mehr hinter verschlossenen Türen. Ebenfalls auf unseren Antrag hin wurde das Wahlalter in Brandenburg auf 16 gesenkt. Zuletzt konnten wir im Bereich der direkten Demokratie Verbesserungen erreichen. So braucht es zukünftig bei Bürgerbegehren nur noch eine amtliche Kostenschätzung statt eines konkreten Kostendeckungsvorschlags, weiterhin wird das jeweilige Anliegen nicht mehr von der betroffenen Gemeinde, sondern von der neutraleren Kommunalaufsicht auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Im siebten Anlauf konnten wir rot-rot schließlich überzeugen die Kinder- und Jugendbeteiligung obligatorisch in der Kommunalverfassung zu verankern. Endlich sollen Kinder und Jugendliche einbezogen werden, wenn es in der Kommunalpolitik um ihre Belange geht. Für uns gibt es in diesem Bereich aber weiterhin viel zu tun, um die Demokratie in Brandenburg weiter voran zu bringen und auch, um sie gegen deren Feinde zu verteidigen.
Repräsentative Demokratie weiter entwickeln
Die parlamentarische Demokratie ist der Regelfall und sie soll es auch bleiben, denn trotz aller Unkenrufe funktioniert sie sehr gut. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine Verbesserungen mehr möglich sind. Die Unterrepräsentanz bestimmter Teile der Bevölkerung, geringe Einflussnahme auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments, sowie mangelnde Möglichkeiten zur Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren wollen wir angehen. Wir wollen das Wahlrecht dahingehend reformieren, dass zum einen eine 50-prozentige Repräsentanz von Frauen im Parlament sichergestellt wird. Zum anderen sollen die Menschen über offene Listen und Rangfolgewahlverfahren mehr Einfluss auf die konkrete personelle Zusammensetzung des Landtags haben. Die Senkung des Wahlalters auf 14 Jahre ist für uns denkbar. Somit würde sichergestellt, dass die erste Wahl in allen Fällen noch während der Schulzeit stattfindet, und diese schulisch begleitet werden könnte. Untersuchungen betonen, dass die erste Teil- oder Nichtteilnahme an der ersten Wahl entscheidend für die Teilnahme an weiteren Wahlen ist. Bürgermeister*innen sowie Landrätinnen und Landräte wollen wir parallel zu den Gemeindevertretungen und Kreistagen wählen und die Amtszeiten synchronisieren. Stichwahlen und Mindestquoren wollen wir abschaffen und stattdessen ein Rangfolgeverfahren einführen.
Bei der Gesetzgebung wollen wir die Erfahrungen aus Baden-Württemberg mit der „Politik des Gehört Werdens“ aufgreifen. So sollen auch Bürger*innen Gesetzesvorschläge der Regierung auf einem zentralen Beteiligungsportal im Zuge der ohnehin stattfindenden Verbändeanhörung kommentieren können. Das zuständige Ministerium gibt nach einer Sichtung eine zusammenfassende Stellungnahme ab, die auf dem Beteiligungsportal veröffentlicht wird. In Workshops, Bürgerdialogen, Bürgerforen und Bürger-Panels, Runde Tische, World-Cafés u.a. werden Betroffene oder zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger einbezogen und können die Gesetzesentwürfe diskutieren und Vorschläge und Hinweise sammeln. Ein*e Staatssekretär*in für Bürgerbeteiligung verantwortet das Ganze und weist potentiell Interessierte aktiv auf laufende Beteiligungsverfahren hin. Wir wollen dies in eine Gesamtstrategie einbetten , welche die Anregungen der Bürger*innen mit bestehenden Beteiligungsinstrumenten verzahnt, die nötigen Kompetenzen in der Verwaltung aufbaut und den gesamten Ablauf transparent auf dem Beteiligungsportal zusammenführt. Weiterhin wollen wir die Öffentlichkeit von Ausschuss- und Plenums-Sitzungen durch einen Livestream im Internet vergrößern, wie es einige Gemeinden bereits tun.
Direkter Demokratie zum Durchbruch verhelfen
Die auch von uns angeschobenen Verbesserungen der letzten Jahre können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es die direkte Demokratie in Brandenburg immer noch deutlich schwerer hat als in anderen Bundesländern. Wir wollen die Themen-Ausschlusskataloge weiter entschlacken, Hürden senken, die freie Unterschriftensammlung für Volksbegehren zulassen und Volksbegehren und -Entscheiden eine Kampagnenkostenersattung von 25cent je Stimme bewilligen. Auf der kommunalen Ebene müssen insbesondere die Möglichkeit auch über Themen der Bauleitplanung abzustimmen geschaffen und die Fristen für Bürgerbegehren gegen Entscheidungen der Kommunalvertretungen verlängert werden. Über Privatisierungen von landesweiter Bedeutung, die im Parlament keine Zwei-Drittel-Mehrheit gefunden haben, soll es obligatorisch einen Volksentscheid geben. Ausgeschlossen sind dabei Privatisierungen, die aus Entscheidungen höherer Ebenen resultieren. Termine von Abstimmungen und Wahlen sollen nach Möglichkeit zusammengelegt werden. Bürgerbegehren wollen wir auch auf Orts- und Stadteilebene zuzulassen, wenn das Begehren sich lediglich auf diese bezieht.
Dialogische Verfahren stärker nutzen
Dialogische Verfahren jenseits von Parlament und Direkter Entscheidung helfen gegen Falschinformationen und können Debatten versachlichen. Damit wirken sie Pauschalurteilen, Polarisierung und innerer Emigration vor. Dafür steht eine Fülle von Formaten bereit, welche teilweise auch schon genutzt werden, wie zum Beispiel Bürgerhaushalte, Einwohnerversammlungen oder durch Los bestimmte Zufallsgruppen. Sogenannte aufsuchende Formate, wie sie z.B. in Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ praktiziert werden, können dabei helfen, eher politik- und bildungsferne Bevölkerungsgruppen, junge Erwachsene und Familien, sowie Menschen mit Migrationshintergrund an der Gestaltung der Gesellschaft teilhaben zu lassen. Wichtig ist, dass auch die Verwaltung die nötigen Kompetenzen für die Beteiligungsformate erhält. Bereits im Verwaltungsstudium und in späteren Weiterbildungen wollen wir in Brandenburg Bürgerbeteiligung als Bestandteil des Lehrplans etablieren. Diese Kenntnisse ermöglichen es, den Wert von Beteiligung zu erkennen und Beteiligungsprozesse souverän zu initiieren und zu gestalten.
Transparenzgesetz
Politik und Verwaltung sollten stets offenlegen welche Grundlagen hinter ihrem Handeln stehen, um fundierte politische Debatten zu ermöglichen. Die Vorstellung des ”Amtsgeheimnisses” wollen wir durch eine Kultur der Transparenz ersetzen, in der Verwaltungsdokumente automatisch, maschinenlesbar und zur weiteren Verwendung veröffentlicht werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen stehen. Dafür wollen wir die verschiedenen Informationsgesetze (UIG, IFGAIG, Verbraucherinformationsgesetz) zu einem Transparenzgesetz weiter entwickeln, das sich an den Regelungen des Hamburger Beispiels orientiert. Alle wichtigen Informationen wie Verträge, Vergabeentscheidungen, Regierungsdokumente oder Gutachten sollen in offenen, maschinenlesbaren Formaten proaktiv und zeitnah auf einer zentralen Online-Plattform („Open Data-Portal“) verfügbar gemacht werden. Weitere Informationen, die nicht als geheim eingestuft werden, müssen auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Dies soll insbesondere auch Verträge der öffentlichen Hand mit Privatunternehmen sowie Unterlagen von öffentlichen Unternehmen betreffen. Wer sich um öffentliche Aufträge bemüht, der muss auch die Offenlegung von Informationen zu dem Auftrag akzeptieren.
DDR-Unrecht weiter aufarbeiten
Knapp 30 Jahre nach dem Ende der DDR ist eine Aufarbeitung des dort geschehenen Unrechts weiterhin wichtig. Viele der Betroffenen bzw. ehemals Verfolgten leiden bis heute unter den Folgen und müssen unterstützt werden. Zugleich gilt es, die Erinnerung wachzuhalten und hieraus das Bewusstsein für die Demokratie zu stärken. Der Brandenburger Landtag hat insbesondere aufgrund unserer Initiative für eine Enquetekommission in der letzten Legislaturperiode einen umfangreichen Aufarbeitungsprozess durchlaufen, welcher nach wie vor andauert. Von 2010 bis 2014 setzte sich die Enquetekommission 5/1 des Landtags Brandenburg ausführlich mit dem Thema „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“ auseinander. Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussionen stehen die Verbesserung der sozialen Lage ehemals Verfolgter sowie das Engagement dafür, dass es auch zukünftig eine Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) in Brandenburg geben wird.
Wir fordern eine fortdauernde und umfangreiche Aufarbeitung von DDR-Unrecht und eine Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission. Maßnahmen zum Gedenken an das geschehene Unrecht, z.B. in Form von Mahnmalen und Gedenkstättenbesuchen, wollen wir weiter fördern . Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft brauchen die Unterstützung und Solidarität des Landes bei der Anerkennung, Rehabilitierung und Entschädigung.
Ehrenamt
Brandenburg lebt vom Ehrenamt. In Willkommensinitiativen, in Sportvereinen, in der Jugendarbeit, im Kulturbereich, beim Bürgerbus, bei sozialen Organisationen und den Tafeln, im Umweltschutz, in der Politik, bei der Feuerwehr, in Kirchen und an vielen weiteren Orten. In ungezählten Stunden bringen sich viele Menschen für die Gesellschaft ein. Und stützen somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Alteingesessene und Neuzugewanderte packen im Land freiwillig an und füllen so manche Lücke in der Versorgung. Wir Bündnisgrüne machen uns für die Belange der Ehrenamtlichen stark und wollen sie dabei weiter unterstützen.
Wir wollen die Ehrenamtskarte, die es in Brandenburg seit 2013 gibt und von der viele Ehrenamtler*innen profitieren, attraktiver und bekannter machen sowie den Inhaber*innen vergünstigte Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr in Berlin und Brandenburg ermöglichen. Wer sich unbezahlt in die Dienste der Gesellschaft stellt, soll nicht auch noch für die vollen Fahrtkosten zu einer Fortbildung aufkommen müssen.
Die freiwillige Arbeit junger Menschen wollen wir honorieren, wo wir nur können. Ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr ist eine Bereicherung für die persönliche Entwicklung ebenso wie für unsere Gesellschaft. Es muss dafür ausreichend Angebote geben. Wir werben auch dafür, dieses Engagement zu berücksichtigen, etwa bei der Vergabe von Ausbildungs- oder Studienplätzen. Auch in der Schule wollen wir ehrenamtliches Engagement stärken, etwa die Mitarbeit bei der Schüler*innenvertretung oder Schüler*innenzeitung. Die Schulen wollen wir ermuntern, den Schüler*innen den Einsatz innerhalb eines Ehrenamtes näher zu bringen und dieses in Projekttage oder Wochen zu integrieren.
Die Arbeit der Freiwilligen benötigt auch professionelle Unterstützung. Deshalb wollen wir in der Projektförderung für die Arbeit mit Geflüchteten die Übernahme von Verwaltungskostenpauschalen einführen. (Schlüsselprojekt) Außerdem möchten wir Angebote zu Fortbildung, Beratung und Supervision fördern. Wir wissen, dass der Staat für ein funktionierendes Verwaltungshandeln und professionelle Sozialarbeit zuständig ist. Ehrenamtliches Engagement kann qualifizierte Arbeit, vor allem im Sozialbereich, nur ergänzen, nicht ersetzen. Gerade weil das ehrenamtliche Engagement ein Kernstück der aktiven Gesellschaft ist, wollen wir es vor Missbrauch schützen.
Auf Bundesebene werden wir prüfen, ob durch ehrenamtliche Tätigkeit auch zusätzliche Rentenpunkte zu erwerben sind.
In Zeile 1893:
Politik und Verwaltung sollten stets offenlegen welche Grundlagen hinter ihrem Handeln stehen, um fundierte politische Debatten zu ermöglichen. Die Vorstellung des ”Amtsgeheimnisses” wollen wir durch eine Kultur der Transparenz ersetzen, in der Verwaltungsdokumente automatisch, maschinenlesbar und zur weiteren Verwendung veröffentlicht werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen stehen. Dafür wollen wir die verschiedenen Informationsgesetze (UIG, IFGAIG, Verbraucherinformationsgesetz) zu einem Transparenzgesetz weiter entwickeln, das sich an den Regelungen des Hamburger Beispiels orientiert. Alle wichtigen Informationen wie Verträge, Vergabeentscheidungen, Regierungsdokumente oder Gutachten sollen in offenen, maschinenlesbaren Formaten proaktiv und zeitnah auf einer zentralen Online-Plattform („Open Data-Portal“) verfügbar gemacht werden. Weitere Informationen, die nicht als geheim eingestuft werden, müssen auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Dies soll insbesondere auch Verträge der öffentlichen Hand mit Privatunternehmen sowie Unterlagen von öffentlichen Unternehmen betreffen. Wer sich um öffentliche Aufträge bemüht, der muss auch die Offenlegung von Informationen zu dem Auftrag akzeptieren.
Für uns bedeutet Demokratie mehr als Parlamentarismus. Und Demokratie ist kein starrer Rahmen, sondern ist einem steten Wandel unterworfen. Diesen Wandel wollen wir aktiv im Sinne demokratischer Willensbildung voranbringen. Wir wollen direkte, dialogische und repräsentative Formen der Beteiligung miteinander verzahnen, um die Vorteile der verschiedenen Verfahren zur Geltung zu bringen. Bereits als Opposition konnten wir in den letzten Jahren die rot-rote Landesregierung zu einigen Veränderungen bewegen. So tagen seit 2009 die Ausschüsse des Landtages auf unseren Antrag hin öffentlich und nicht mehr hinter verschlossenen Türen. Ebenfalls auf unseren Antrag hin wurde das Wahlalter in Brandenburg auf 16 gesenkt. Zuletzt konnten wir im Bereich der direkten Demokratie Verbesserungen erreichen. So braucht es zukünftig bei Bürgerbegehren nur noch eine amtliche Kostenschätzung statt eines konkreten Kostendeckungsvorschlags, weiterhin wird das jeweilige Anliegen nicht mehr von der betroffenen Gemeinde, sondern von der neutraleren Kommunalaufsicht auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Im siebten Anlauf konnten wir rot-rot schließlich überzeugen die Kinder- und Jugendbeteiligung obligatorisch in der Kommunalverfassung zu verankern. Endlich sollen Kinder und Jugendliche einbezogen werden, wenn es in der Kommunalpolitik um ihre Belange geht. Für uns gibt es in diesem Bereich aber weiterhin viel zu tun, um die Demokratie in Brandenburg weiter voran zu bringen und auch, um sie gegen deren Feinde zu verteidigen.
Repräsentative Demokratie weiter entwickeln
Die parlamentarische Demokratie ist der Regelfall und sie soll es auch bleiben, denn trotz aller Unkenrufe funktioniert sie sehr gut. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine Verbesserungen mehr möglich sind. Die Unterrepräsentanz bestimmter Teile der Bevölkerung, geringe Einflussnahme auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments, sowie mangelnde Möglichkeiten zur Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren wollen wir angehen. Wir wollen das Wahlrecht dahingehend reformieren, dass zum einen eine 50-prozentige Repräsentanz von Frauen im Parlament sichergestellt wird. Zum anderen sollen die Menschen über offene Listen und Rangfolgewahlverfahren mehr Einfluss auf die konkrete personelle Zusammensetzung des Landtags haben. Die Senkung des Wahlalters auf 14 Jahre ist für uns denkbar. Somit würde sichergestellt, dass die erste Wahl in allen Fällen noch während der Schulzeit stattfindet, und diese schulisch begleitet werden könnte. Untersuchungen betonen, dass die erste Teil- oder Nichtteilnahme an der ersten Wahl entscheidend für die Teilnahme an weiteren Wahlen ist. Bürgermeister*innen sowie Landrätinnen und Landräte wollen wir parallel zu den Gemeindevertretungen und Kreistagen wählen und die Amtszeiten synchronisieren. Stichwahlen und Mindestquoren wollen wir abschaffen und stattdessen ein Rangfolgeverfahren einführen.
Bei der Gesetzgebung wollen wir die Erfahrungen aus Baden-Württemberg mit der „Politik des Gehört Werdens“ aufgreifen. So sollen auch Bürger*innen Gesetzesvorschläge der Regierung auf einem zentralen Beteiligungsportal im Zuge der ohnehin stattfindenden Verbändeanhörung kommentieren können. Das zuständige Ministerium gibt nach einer Sichtung eine zusammenfassende Stellungnahme ab, die auf dem Beteiligungsportal veröffentlicht wird. In Workshops, Bürgerdialogen, Bürgerforen und Bürger-Panels, Runde Tische, World-Cafés u.a. werden Betroffene oder zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger einbezogen und können die Gesetzesentwürfe diskutieren und Vorschläge und Hinweise sammeln. Ein*e Staatssekretär*in für Bürgerbeteiligung verantwortet das Ganze und weist potentiell Interessierte aktiv auf laufende Beteiligungsverfahren hin. Wir wollen dies in eine Gesamtstrategie einbetten , welche die Anregungen der Bürger*innen mit bestehenden Beteiligungsinstrumenten verzahnt, die nötigen Kompetenzen in der Verwaltung aufbaut und den gesamten Ablauf transparent auf dem Beteiligungsportal zusammenführt. Weiterhin wollen wir die Öffentlichkeit von Ausschuss- und Plenums-Sitzungen durch einen Livestream im Internet vergrößern, wie es einige Gemeinden bereits tun.
Direkter Demokratie zum Durchbruch verhelfen
Die auch von uns angeschobenen Verbesserungen der letzten Jahre können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es die direkte Demokratie in Brandenburg immer noch deutlich schwerer hat als in anderen Bundesländern. Wir wollen die Themen-Ausschlusskataloge weiter entschlacken, Hürden senken, die freie Unterschriftensammlung für Volksbegehren zulassen und Volksbegehren und -Entscheiden eine Kampagnenkostenersattung von 25cent je Stimme bewilligen. Auf der kommunalen Ebene müssen insbesondere die Möglichkeit auch über Themen der Bauleitplanung abzustimmen geschaffen und die Fristen für Bürgerbegehren gegen Entscheidungen der Kommunalvertretungen verlängert werden. Über Privatisierungen von landesweiter Bedeutung, die im Parlament keine Zwei-Drittel-Mehrheit gefunden haben, soll es obligatorisch einen Volksentscheid geben. Ausgeschlossen sind dabei Privatisierungen, die aus Entscheidungen höherer Ebenen resultieren. Termine von Abstimmungen und Wahlen sollen nach Möglichkeit zusammengelegt werden. Bürgerbegehren wollen wir auch auf Orts- und Stadteilebene zuzulassen, wenn das Begehren sich lediglich auf diese bezieht.
Dialogische Verfahren stärker nutzen
Dialogische Verfahren jenseits von Parlament und Direkter Entscheidung helfen gegen Falschinformationen und können Debatten versachlichen. Damit wirken sie Pauschalurteilen, Polarisierung und innerer Emigration vor. Dafür steht eine Fülle von Formaten bereit, welche teilweise auch schon genutzt werden, wie zum Beispiel Bürgerhaushalte, Einwohnerversammlungen oder durch Los bestimmte Zufallsgruppen. Sogenannte aufsuchende Formate, wie sie z.B. in Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ praktiziert werden, können dabei helfen, eher politik- und bildungsferne Bevölkerungsgruppen, junge Erwachsene und Familien, sowie Menschen mit Migrationshintergrund an der Gestaltung der Gesellschaft teilhaben zu lassen. Wichtig ist, dass auch die Verwaltung die nötigen Kompetenzen für die Beteiligungsformate erhält. Bereits im Verwaltungsstudium und in späteren Weiterbildungen wollen wir in Brandenburg Bürgerbeteiligung als Bestandteil des Lehrplans etablieren. Diese Kenntnisse ermöglichen es, den Wert von Beteiligung zu erkennen und Beteiligungsprozesse souverän zu initiieren und zu gestalten.
Transparenzgesetz
Politik und Verwaltung sollten stets offenlegen welche Grundlagen hinter ihrem Handeln stehen, um fundierte politische Debatten zu ermöglichen. Die Vorstellung des ”Amtsgeheimnisses” wollen wir durch eine Kultur der Transparenz ersetzen, in der Verwaltungsdokumente automatisch, maschinenlesbar und zur weiteren Verwendung veröffentlicht werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen stehen. Dafür wollen wir die verschiedenen Informationsgesetze (UIG, IFGAIG, Verbraucherinformationsgesetz) zu einem Transparenzgesetz weiter entwickeln, das sich an den Regelungen des Hamburger Beispiels orientiert. Alle wichtigen Informationen wie Verträge, Vergabeentscheidungen, Regierungsdokumente oder Gutachten sollen in offenen, maschinenlesbaren Formaten proaktiv und zeitnah auf einer zentralen Online-Plattform („Open Data-Portal“) verfügbar gemacht werden. Weitere Informationen, die nicht als geheim eingestuft werden, müssen auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Dies soll insbesondere auch Verträge der öffentlichen Hand mit Privatunternehmen sowie Unterlagen von öffentlichen Unternehmen betreffen. Wer sich um öffentliche Aufträge bemüht, der muss auch die Offenlegung von Informationen zu dem Auftrag akzeptieren.
DDR-Unrecht weiter aufarbeiten
Knapp 30 Jahre nach dem Ende der DDR ist eine Aufarbeitung des dort geschehenen Unrechts weiterhin wichtig. Viele der Betroffenen bzw. ehemals Verfolgten leiden bis heute unter den Folgen und müssen unterstützt werden. Zugleich gilt es, die Erinnerung wachzuhalten und hieraus das Bewusstsein für die Demokratie zu stärken. Der Brandenburger Landtag hat insbesondere aufgrund unserer Initiative für eine Enquetekommission in der letzten Legislaturperiode einen umfangreichen Aufarbeitungsprozess durchlaufen, welcher nach wie vor andauert. Von 2010 bis 2014 setzte sich die Enquetekommission 5/1 des Landtags Brandenburg ausführlich mit dem Thema „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“ auseinander. Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussionen stehen die Verbesserung der sozialen Lage ehemals Verfolgter sowie das Engagement dafür, dass es auch zukünftig eine Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) in Brandenburg geben wird.
Wir fordern eine fortdauernde und umfangreiche Aufarbeitung von DDR-Unrecht und eine Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission. Maßnahmen zum Gedenken an das geschehene Unrecht, z.B. in Form von Mahnmalen und Gedenkstättenbesuchen, wollen wir weiter fördern . Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft brauchen die Unterstützung und Solidarität des Landes bei der Anerkennung, Rehabilitierung und Entschädigung.
Ehrenamt
Brandenburg lebt vom Ehrenamt. In Willkommensinitiativen, in Sportvereinen, in der Jugendarbeit, im Kulturbereich, beim Bürgerbus, bei sozialen Organisationen und den Tafeln, im Umweltschutz, in der Politik, bei der Feuerwehr, in Kirchen und an vielen weiteren Orten. In ungezählten Stunden bringen sich viele Menschen für die Gesellschaft ein. Und stützen somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Alteingesessene und Neuzugewanderte packen im Land freiwillig an und füllen so manche Lücke in der Versorgung. Wir Bündnisgrüne machen uns für die Belange der Ehrenamtlichen stark und wollen sie dabei weiter unterstützen.
Wir wollen die Ehrenamtskarte, die es in Brandenburg seit 2013 gibt und von der viele Ehrenamtler*innen profitieren, attraktiver und bekannter machen sowie den Inhaber*innen vergünstigte Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr in Berlin und Brandenburg ermöglichen. Wer sich unbezahlt in die Dienste der Gesellschaft stellt, soll nicht auch noch für die vollen Fahrtkosten zu einer Fortbildung aufkommen müssen.
Die freiwillige Arbeit junger Menschen wollen wir honorieren, wo wir nur können. Ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr ist eine Bereicherung für die persönliche Entwicklung ebenso wie für unsere Gesellschaft. Es muss dafür ausreichend Angebote geben. Wir werben auch dafür, dieses Engagement zu berücksichtigen, etwa bei der Vergabe von Ausbildungs- oder Studienplätzen. Auch in der Schule wollen wir ehrenamtliches Engagement stärken, etwa die Mitarbeit bei der Schüler*innenvertretung oder Schüler*innenzeitung. Die Schulen wollen wir ermuntern, den Schüler*innen den Einsatz innerhalb eines Ehrenamtes näher zu bringen und dieses in Projekttage oder Wochen zu integrieren.
Die Arbeit der Freiwilligen benötigt auch professionelle Unterstützung. Deshalb wollen wir in der Projektförderung für die Arbeit mit Geflüchteten die Übernahme von Verwaltungskostenpauschalen einführen. (Schlüsselprojekt) Außerdem möchten wir Angebote zu Fortbildung, Beratung und Supervision fördern. Wir wissen, dass der Staat für ein funktionierendes Verwaltungshandeln und professionelle Sozialarbeit zuständig ist. Ehrenamtliches Engagement kann qualifizierte Arbeit, vor allem im Sozialbereich, nur ergänzen, nicht ersetzen. Gerade weil das ehrenamtliche Engagement ein Kernstück der aktiven Gesellschaft ist, wollen wir es vor Missbrauch schützen.
Auf Bundesebene werden wir prüfen, ob durch ehrenamtliche Tätigkeit auch zusätzliche Rentenpunkte zu erwerben sind.
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