Änderungen von 3.2 zu 3.2NEU
Ursprüngliche Version: | 3.2 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 12.09.2018, 07:47 |
Neue Version: | 3.2NEU |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 15.10.2018, 17:23 |
Kapiteltitel
Text
In Zeile 1:
Die Digitalisierung bietet unschätzbare Chancen in allen Lebensbereichen um Menschen näher zusammenzubringen, Prozesse demokratischer und transparenter zu gestalten, Verwaltung effizienter zu machen und Teilhabe zu stärken. Gleichzeitig entsteht bei vielen ein Gefühl der Entfremdung, des Abgehängt-Seins und der ständigen Beobachtung immer größerer Lebensbereiche durch Firmen und den Staat. Wir wollen daran mitwirken, die Chancen zu nutzen. Wir wollen die Begeisterung, mit der Neues ausprobiert wird fördern wo immer es geht und gerade junge Menschen in die Lage versetzen, sich selbstbestimmt mit Technik auseinanderzusetzen.[Leerzeichen]
Große Auswirkungen auf die Gesellschaft werden wir weiterhin sehr genau im Blick behalten und eine breite gesellschaftliche Debatte einfordern, bevor Fakten geschaffen werden. Bei Sstaatlichen Projekten gilt für uns: Datenschutz und IT-Sicherheit sind nicht optionale Anhängsel, sondern Vorbedingung um überhaupt zu starten. Großprojekte mit erheblichen Auswirkungen auf das alltägliche Leben, wie z.B. Smart-City-Projekte müssen von Anfang an Betroffene sehr intensiv einbinden, damit sie tatsächlich den Bürger*Innen nutzen. Eine Grünenbündnisgrüne Digitalisierung fördert nicht Monopole, Abhängigkeiten und Bevormundung, sondern dient der Allgemeinheit und einem selbstbestimmten Leben.
Von Zeile 3 bis 6:
Ein Zugang zu schnellem Internet und Mobilfunk ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe im 21. Jahrhundert. Die gleichberechtigte Teilhabe an der Errungenschaft eines leistungsfähigen Internets betrachten wir als ein Grundrecht für alle Menschen. Mangelnde Internetanbindung ist außerdem ein massiver Standortnachteil für Lebens-, Wohn- und Wirtschaftsentscheidungen. Wir wollen das Internet als partizipatorisches Medium erhalten und ausbauen. Dafür muss eine Teilhabe auch technisch möglich sein. Daher lehnen wir stark asymmetrische Verbindungsmodelle (unterschiedliche Up-&Downloadgeschwindigkeiten) ab und setzen uns auf allen Ebenen für eine Stärkung der Netzneutralität ein. Aus all diesen Gründen setzen wir uns für einen zügigen und zukunftsfähigen Ausbau von Glasfasernetzen bis in die Gebäude ein (FTTH)(Fibre to the home - FTTH). Dabei sollte das ganze Land durch den weiteren Ausbau eines schnellen Internets profitieren.
Die Landesregierung hat zu lange zu wenig getan, um den Breitbandausbau voran zu bringen. Statt eine klare Strategie vorzugeben, ließ die Brandenburger Landesregierung die überforderten Kommunen jahrelang im Regen stehen. Wir wollen das Ziel einer durchgehenden Glasfaser-Vversorgung bis ins Haus und Downstream-Geschwindigkeiten von 1.000 Mbits in einem klaren Ausbaukonzept festlegen. Jeder einzelne Schritt und jede einzelne Maßnahme müssen anhand dieses Ziels bewertet werden. Wir wollen die Kommunen in die Lage versetzen, Netze schnell auszubauen. Dazu gehört ein zentrales Monitoring der Situation, gezielte Initiativen und Unterstützung mit Informationen. Musterausschreibungen, wie sie beispielsweise in Baden-Württemberg genutzt werden können sehr effektiv zu einer flächendeckend hohen Qualität des Ausbaus führen. Wo nötig soll das Landwollen wir ergänzende Fördermittel zur Verfügung stellen.
Besonders fördern wollen wir Initiativen zum Aufbau eigener kommunaler Infrastruktur. So könnten insbesondere Landkreise, z.B. über Stadt- bzw. Kreiswerke Netze aufbauen und durch die Leitungsgebühren Einnahmen generieren, wie sie dies bei anderen Netzen auch tun. Auch Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern wollen wir dabei unterstützen, den Ausbau in die eigene Hand zu nehmen. Dabei ist uns besonders wichtig, dass sich Einzelne Akteure nicht nur die Regionen rauspicken, in denen der Netzausbau profitabel ist, sondern auch die anderen davon profitieren.
Eine Förderung von Vectoring, das existierende Monopole noch verstärkt und nicht langfristig zukunftsfähig ist, lehnen wir genauso ab, wie das Ausspielen der Breitbandversorgung gegen den anlaufenden 5G-Ausbau. Rund um die Gebäude der Landes-Vverwaltung möchten wir freies W-LAN anbieten. Kommunen wollen wir ermutigen, dies bei wichtigen Gebäuden ebenfalls zu tun. Dabei wollen wir Initiativen aus der Zivilgesellschaft, wie z.B. den Freifunk,[Leerzeichen] aufgreifen und einbeziehen.
Von Zeile 8 bis 10:
Die LandesregierungzuLandesregierung hat zu lange nur auf die Provider verwiesen; der sog. Mobilfunk „Gipfel“ zwischen der Landesregierung, den Providern und Vertretern der Wirtschaft hat kaum Ergebnisse geliefert. Hier ist ein stärkeres Engagement dringend geboten. Auf Bundesebene muss sich die Landesregierungwollen wir uns dafür einsetzen, dass sich bei zukünftigen Frequenzversteigerungen die prozentuale Ausbauverpflichtung der Netzbetreiber nicht allein an den Haushalten, sondern auch an der Fläche und an vorhandenen Verkehrswegen orientiert. Zudem muss bei der Bundesnetzagentur die Mobilfunkversorgung als Universaldienstleistung – also Daseinsvorsorge – eingestuft werden.
Um Teilhabe für alle und überall zu erreichen wollen wir außerdem die Verfügbarkeit von freiem W-LAN fördern und dafür Intitiativen aus der Zivilgesellschaft, wie z.B. Freifunk, einbeziehen und unterstützen.
Viele der Probleme der Breitbandversorgung gelten auch für die Netzqualität beim Mobilfunk. Wir fordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass sich bei zukünftigen Frequenzversteigerungen die prozentuale Ausbauverpflichtung der Netzbetreiber nicht allein an den Haushalten, sondern auch an der Fläche und an vorhandenen Verkehrswegen orientiert. Zudem muss bei der Bundesnetzagentur die Mobilfunkversorgung als Universaldienstleistung – also Daseinsvorsorge – eingestuft werden.
In Zeile 12:
Das Grundrecht auf Privatsphäre gerät durch staatliche und private Stellen unter immer stärkerem Druck. Wir sehen Datenschutz als zentralen Bestandteil einer freien und sicheren Gesellschaft. Wir werden uns auf Landesebene dafür einsetzen, dass Umsetzungsspielräume der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO(DSGVO) dazu genutzt werden, den Datenschutz zu stärken.
Von Zeile 14 bis 15:
Um die tatsächliche Durchsetzung der geltenden Regeln zu sichern wollen wir außerdem die Stelleung der Landesbeauftragten für den Datenschutz erheblich stärken. Wir wollen die Stelle der Landesbeauftragten für den Datenschutz entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Unabhängigkeit als oberste Landesbehörde einrichten und festschreiben, dass sie wie in der DSGVO vorgesehen in einem transparenten Prozess besetzt wird. Außerdem müssen Bildungs- Beratungs- und Prüftätigkeiten der Datenschutzbeauftragten entsprechend des gesetzlichen Auftrags endlich auch personell möglich werden.
Den immer übergreifenderen Bestrebungen nach verdachtsunabhängiger Massenüberwachung durch Sicherheitsbehörden und Unternehmen stellen wir uns entschieden entgegen. Mehr dazu findet sich im(siehe auch Kapitel Freiheit und Sicherheit.
In Zeile 19:
Ein Ansatz um Bürger*Innen die Interaktion mit der Verwaltung deutlich zu erleichtern ist das "Once-Only-Prinzip", bei dem bei Behörden bereits vorhandene Daten von Bürger*Innen nicht erneut angegeben werden müssen. Wir setzen uns dafür ein, dieses Prinzip für die DatenhaltungDaten innerhalb einzelner Behörden, die regelmäßigen Kontakt mit Antragssteller*Innen pflegen zu erproben.
Von Zeile 21 bis 23:
Grundvorraussetzung für jede Art von E-Government ist die Umsetzungsfähigkeit durch die Kommunen, KreiseLandkreise und das Land. Bevor ein neuer Dienst an den Start gehen kann, müssen Datenschutz und IT-Sicherheit sichergestellt sein. Damit ein E-Government-Gesetz seine positive Wirkung entfalten kann, braucht es qualifizierte IT-Mitarbeitern, effiziente Strukturen und ausreichend Ressourcen. Wir wollen auf allen Ebenen das IT-Know-How in den Behörden halten und ausbauen. Insbesondere den Brandenburgischen IT-Dienstleister ZIT‑BB der Brandenburger Landesverwaltung wollen wir stärken und als Kompetenzzentrum aufbauen. Da Fachleute in diesem Bereich schwer zu bekommen sind, muss besonderes Augenmerk auf Nachwuchsförderung und Ausbildung gelegt werden.
Bei der Beschaffung und dem Einsatz von Hard- und Software sind Sozial- und Umweltstandards, standardisierte Schnittstellen für den Datenaustausch sowie Datenschutz- und IT-Sicherheits-Standards zwingend festzuschreiben. Bei IT-Verträgen ist eine "No-Spy-Klausel" einzuführen, damit Anbieter, die mit ausländischen Geheimdiensten u.Ä. zusammengearbeitet haben, ausgeschlossen werden können. Kommunikation zwischen Verwaltungseinheiten ist grundsätzlich durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abzusichern. Bei der Kommunikation mit Bürger*innen und Wirtschaft ist dies anzubieten. Wie vergangene Skandale zeigen, muss außerdem sehr viel größere Sorgfalt bei der Vergabe von Zugriffsrechten gepflegt werden, um Missbrauch zu verhindern.
Die Abhängigkeit von einzelnen Softwareanbietern führt zu erheblichen Problemen, da Anforderungennötige Spezialanforderungen dadurch nicht effektiv durchgesetzt werden können. Sie muss daher dringend verringert werden, nötigenfalls auch durch Eigenentwicklungen, bspw. in einem Zusammenschluss mehrerer betroffener Behörden. Langfristig streben wir im Bereich der öffentlichen IT-Infrastruktur einen kompletten Wechsel auf freie und quelloffene Software an, wie es bspw. schon Schleswig-Holstein beschlossen hat. Damit auch Städte, Gemeinden und Landkreise an der Entwicklung teilhaben können, musswollen wir, dass die LandesregierungLandesverwaltung bei Planung, Umsetzung und Infrastruktur unterstützent. Das Anbieten von zentralisierten Diensten kann an vielen Stellen sinnvoll sein, um Überforderung vor Ort zu vermeiden.