Kapitel: | Brandenburg - gibt´s das auch digital? Digitalisierung |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie (dort beschlossen am: 28.09.2018) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 21.10.2018, 01:09 |
Ä250 zu 3.2NEU: Brandenburg - gibt´s das auch digital? Digitalisierung
Text
Von Zeile 1764 bis 1765:
Die Landesregierung hat eine effektive Durchsetzung des Datenschutzrechts gegenüber Behörden verhindert. Bisher sind Geldbußen gegenüber öffentliche Stellen ausgeschlossen, wir. Das wollen dieswir ändern. Gerade bei Behörden müssen sich die Bürger*Innen aber darauf verlassen können, dass mit Ihren Daten ordentlich umgegangen wird.
Um die tatsächliche Durchsetzung der geltenden Regeln zu sichern wollen wir außerdem die Stellung der Landesbeauftragten für den Datenschutz erheblich stärken. Wir wollen die Stelle der Landesbeauftragten entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Unabhängigkeit als oberste Landesbehörde einrichten und festschreiben, dass sie wie in der DSGVO vorgesehen in einem transparenten Prozess besetzt wird. Außerdem müssen Bildungs- Beratungs- und Prüftätigkeiten der Datenschutzbeauftragten entsprechend des gesetzlichen Auftrags endlich auch personell möglich werdensein.
In Zeile 1768:
Die Digitalisierung von Behörden-Dienstleistungen spartkann Zeit, Geld und Stress für Bürger*Innen und Wirtschaft sowie die Verwaltung selbst sparen. Gerade im Flächenland Brandenburg ist ein einfacher Online-Zugang zur Verwaltung auch eine Frage der Teilhabe, da lange Wege und beschränkte Öffnungszeiten eine ernsthafte Hürde darstellen können. Außerdem kann durch eine sinnvolle Digitalisierung die Transparenz von Verwaltungshandeln deutlich steigen. (siehe Transparenzgesetz im Kapitel Demokratie).
Von Zeile 1764 bis 1765:
Die Landesregierung hat eine effektive Durchsetzung des Datenschutzrechts gegenüber Behörden verhindert. Bisher sind Geldbußen gegenüber öffentliche Stellen ausgeschlossen, wir. Das wollen dieswir ändern. Gerade bei Behörden müssen sich die Bürger*Innen aber darauf verlassen können, dass mit Ihren Daten ordentlich umgegangen wird.
Um die tatsächliche Durchsetzung der geltenden Regeln zu sichern wollen wir außerdem die Stellung der Landesbeauftragten für den Datenschutz erheblich stärken. Wir wollen die Stelle der Landesbeauftragten entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Unabhängigkeit als oberste Landesbehörde einrichten und festschreiben, dass sie wie in der DSGVO vorgesehen in einem transparenten Prozess besetzt wird. Außerdem müssen Bildungs- Beratungs- und Prüftätigkeiten der Datenschutzbeauftragten entsprechend des gesetzlichen Auftrags endlich auch personell möglich werdensein.
In Zeile 1768:
Die Digitalisierung von Behörden-Dienstleistungen spartkann Zeit, Geld und Stress für Bürger*Innen und Wirtschaft sowie die Verwaltung selbst sparen. Gerade im Flächenland Brandenburg ist ein einfacher Online-Zugang zur Verwaltung auch eine Frage der Teilhabe, da lange Wege und beschränkte Öffnungszeiten eine ernsthafte Hürde darstellen können. Außerdem kann durch eine sinnvolle Digitalisierung die Transparenz von Verwaltungshandeln deutlich steigen. (siehe Transparenzgesetz im Kapitel Demokratie).
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