Kapitel: | Schützen, was uns am Leben hält: Umwelt- und Naturschutz |
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Antragsteller*in: | Clemens Rostock (Lavo) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 21.10.2018, 15:00 |
Ä267 zu 1.4NEU: Schützen, was uns am Leben hält: Umwelt- und Naturschutz
Text
Von Zeile 810 bis 811 einfügen:
Wir wollen in den nächsten 5 Jahren unsere Flüsse entsprechend der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in einen besseren ökologischen Zustand bringen, sie vor weiteren Verschlechterungen bewahren und vorbeugenden Hochwasserschutz betreiben. Dafür möchten wir den Flüssen zunächst ausreichend Raum geben und zusätzliche Überschwemmungsgebiete ausweisen. Diese sollen nicht weiter für Ackerbau und Neubau zur Verfügung stehen, stattdessen wollen wir hier extensive Landnutzungen fördern. Altwasserarme und Auengebiete wollen wir reaktivieren wieder an die natürliche Dynamik ihrer Flüsse anschließen. Auf diese Weise möchten wir der Elbe, der schwarzen Elster und der Havel langfristig – so weit wie möglich – ihre natürlichen Formen zurückgeben. Wir werden keinen weiteren den Ausbau unserer Flüsse zulassen. Oder und Elbe müssen als freifließende Flüsse ohne (weitere) Staustufen erhalten bleiben. Damit begegnen wir auch den zunehmenden Extremwetterereignissen, wie z.B. längere regenarme Zeiten, höhere Temperaturen und Extremniederschläge: Bei Hochwasser gibt es schließlich mehr Raum für Retention und Versickerung, bei Trockenheit wird so der Abfluss verlangsamt.
(hierzu noch ÄA 71 vorliegend, der noch eingearbeitet werden muss)
Unser Countdown für den Naturschutz
Wir wollen an die Politik der ersten Jahre unseres Bundeslandes nach 1990 anknüpfen und wieder zum bundesweit beachteten Vorbild einer natur- und umweltverträglichen Regionalentwicklung werden. Die Lebensraumverluste und den damit verbundenen gravierenden Schwund der Artenvielfalt wollen wir stoppen. Industrialisierte konventionelle Landwirtschaft, Zerschneidung von Natur und Landschaft durch immer neue Straßen und ausufernde Siedlungsgebiete, Aushöhlung der Naturschutzgesetze, Vernachlässigung von Schutzgebieten, Zurückweichen vor den Nutzungsinteressen einzelner Landnutzer zu Lasten der Allgemeinheit – dem Rückbau des Naturschutzes durch Rot-Rot setzen wir unser grünes Konzept entgegen:
In den nächsten 5 Jahren wollen wir den ehrenamtliche Naturschutz stärken und das Widerspruchsrecht der Naturschutzbeiräte wieder herstellen. Den Personalabbau in der Landes-Naturschutzverwaltung wollen wir umkehren. Den Naturschutz im Geschäftsbereich des Umweltministeriums wollen wir personell so aufstellen, dass die Behörden den gewachsenen Anforderungen aufgrund von EU-Richtlinien und anderen gesetzlichen Grundlagen gerecht werden können. Die Biosphärenreservate und Naturparke wollen wir zu Modellregionen für eine nachhaltige Landnutzung und Naturtourismus entwickeln. Dazu werden wir die Großschutzgebiete wieder zu einer organisatorischen Verwaltungseinheit mit fachlich-strategischer Koordinierung zusammenführen. Den Flächenschutz weiten wir aus und treiben ihn voran.
Wir wollen unter anderem
- 100 % des Landeswaldes nach den Regeln des FSC ökologisch zertifizieren lassen
- 20 % der Landwirtschaftsfläche pestizidfrei machen - durch ökologische Landwirtschaft (bisher 11%)
- 10 % der Landesfläche zum landesweiten Biotopverbund erklären (z. B. Hecken, durchgängige Bachläufe, Wanderungskorridore für bedrohte Arten und als grüne Adern in der Landschaft);
- 2 % der Landesfläche als Rückzugsgebiete für bedrohte Tier- und Pflanzenarten nutzungsfrei machen;
- 1 % der Waldflächen rechtssicher als Naturwaldzellen ausweisen und für die Wald- und Wildtierforschung (insbesondere Waldinsekten, Waldvögel) reservieren.
- 0 % Anbau und Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft
Brandenburger Naturlandschaften (Großschutzgebiete)
Brandenburg hatte 1990 das im Einigungsvertrag festgeschriebene Erbe des Nationalparkprogramms angetreten und dieses „Tafelsilber der Deutschen Einheit“ in den ersten 3 Legislaturperioden zu einem bundesweit vorbildlichen Großschutzgebietssystem aus dem Nationalpark Unteres Odertal, 3 Biosphärenreservaten und 11 Naturparken entwickelt. Allerdings wurde bereits 2003 schrittweise mit dem Abbau der zuständigen Verwaltungen und der Naturwacht begonnen. Zuletzt wurde im April 2018 die Abteilung Großschutzgebiete im Landesamt für Umwelt aufgelöst und die zentrale Koordinierung abgeschafft. Die Stellenausstattung der Biosphärenreservate wurde von anfänglich 5-7 auf 3 Stellen halbiert. Damit können auch immer weniger Drittmittel aus Naturschutzprogrammen in die Regionen geholt werden. Hinzu kommt der massive Abbau der Naturwacht. Die Sparmaßnahmen haben dazu geführt, dass besonders in den größeren Schutzgebieten die Naturwacht kaum noch in der Fläche präsent ist.
Wir wollen Biosphärenreservate und Naturparke bei der Landnutzung und Regionalentwicklung zu Modellregionen der Nachhaltigkeit entwickeln. Wir wollen ökologische, wirtschaftliche und soziale Ziele modellhaft durch die Kombination von Stärkung des Naturtourismus, ökologischer Landwirtschaft, Schutz der Hotspots der biologischen Vielfalt, regionaler Weiterverarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, regionaler Wirtschaftsräume und Stadt-Land-Partnerschaften zusammenführen und dadurch sowohl die regionale Wirtschaftskraft als auch die Lebensqualität im ländlichen Raum stärken. Dazu ist eine adäquate Personalausstattung der Biosphärenreservatsverwaltungen mit 12-15 Stellen und der Naturparkverwaltungen mit mindestens 5 Stellen nach den Standards und Empfehlungen von UNESCO-MAB-Nationalkomitee, EUROPARC, Verband Deutscher Naturparke und Bundesamt für Naturschutz nötig. Die Zuwendungen an die Stiftung Naturschutzfonds sind so zu erhöhen, dass die Stellen der Naturwacht in den Großschutzgebieten in Abhängigkeit von Flächengröße und Komplexität der jeweiligen Großschutzgebiete erhöht werden können. Die Großschutzgebiete sind wieder in einer organisatorischen Einheit mit fachlich-strategischer Koordinierung im Geschäftsbereich Umwelt/Landwirtschaft zusammen zu führen. Im Rahmen europäischer Fördergelder richten wir Programm zur gezielten nachhaltigen Entwicklung dieser Modellregionen im „Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin (EPLR)“ aus. (Schlüsselprojekt Großschutzgebiete)
Wald und Forstwirtschaft nachhaltiger gestalten
Mit einem Anteil von 37 Prozent an der Gesamtfläche des Landes, bieten die Wälder Brandenburgs ein einzigartiges ökologisches Potential. Doch leider sind diese wenig vielfältig. Fast drei Viertel des Waldbildes werden von der Kiefer dominiert - zum größten Teil in Form von eintönigen und instabilen Monokulturen. In Zeiten des Klimawandels wird die Anfälligkeit dieser künstlichen Forsten leider allzu deutlich. Waldbrände haben zuletzt ein dramatisches Ausmaß angenommen, die Massenvermehrungen von Schadinsekten wird weiter begünstigt, zu wenig Grundwasser neu gebildet und Sturmschäden sind immens hoch. Wenn sich klimatische Extreme häufen wird der Umgang mit dem Wald in Zukunft von noch größerer Bedeutung sein. Wir setzen uns daher für einen Waldumbau hin zu einem artenreichen Mischwald ein, der diese Problematiken lindert, einen Beitrag zur Artenvielfalt leistet und gleichzeitig die Attraktivität der Wälder für die Naherholung steigert. Und weil unter Laubbäumen mehr Grundwasser neu gebildet wird, Grundwasser das frei von Belastungen aus der Landwirtschaft ist. Für das Vorantreiben einer ambitionierten Waldumbau-Strategie der Landesforstverwaltung in privaten und öffentlichen Forsten wollen wir die notwendigen Mittel bereitstellen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Landesforst handlungsfähig bleibt und nicht weiter kaputtgespart wird.
Dabei muss der Landeswald zum Vorbild für die von uns geforderte nachhaltige Entwicklung werden und vollständig FSC-zertifiziert werden. Wir wollen die zur Privatisierung vorgesehenen Waldflächen des Preußenvermögens und die Liegenschaften der ehemaligen Sowjettruppen (sogenannte WGT-Liegenschaften) der Landesforst übertragen. Weiterhin wollen wir das Jagdrecht novellieren,die Zahl der jagbaren Arten deutlich reduzieren und dabei die Jagd auf Vögel beenden. Ziel der Jagd muss eine effektive Begrenzung der Populationsdichten von Schwarz-, Reh-, Dam- und Rotwild sein, um Fraßschäden zu verringern und eine natürliche Erneuerung des Waldes zu ermöglichen. Die Zeit der Jagd auf bedrohte Vogelarten ist vorrüber. (Fütterung von Wildtieren werden wir verbieten.) Die Mindestanforderungen an die sogenannte gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft wollen wir im Landeswaldgesetz verankern. Fördermittel sollen nur noch für über die in diesem Gesetz formulierten Mindestansprüche hinausgehenden Leistungen ausgereicht werden. Zusammenschlüsse von Kleinwaldbesitzern in Form von Forstbetriebsgemeinschaften begrüßen wir, sie sollen durch kostengünstige Beratung unterstützt werden. Im Landeswaldgesetz wollen wir zudem eine differenzierte Bewirtschaftung von Kleinwaldflächen in dicht besiedelten Gemeinden festlegen und klare Verfahrensregeln zur Anlage und Sicherung von Schutz- und Erholungswäldern definieren.
Landschafts-, dorf- und stadtbildprägende Einzelbäume und Baumreihen dürfen nicht verloren gehen - wir wollen sie gesetzlich besonders schützen. Alleebäume, die aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten, sollen im Verhältnis 2:1 innerhalb eines Jahres nach der Fällung neu gepflanzt werden. Den derzeit geschrumpften Bestand an Alleebäumen möchten wir nicht nur erhalten sondern damit weiter ausbauen. Wir wollen auch wieder eine landesweit gültige Baumschutzsatzung etablieren.
Unsere Seen, Flüsse und Moore
Von den 190 Brandenburger Seen mit einer Wasserfläche von mehr als 50ha sind nur 24 in einem guten oder sehr guten Zustand. Der überwiegende Teil weist hingegen eine mäßige bis schlechte Qualität auf. Um die Seen vor weiteren Verunreinigungen durch Pestizide und Dünger zu schützen, wollen wir an allen Gewässern Randstreifen mit einer Breite von zehn Metern festlegen. Diese schützen nicht nur das Wasser unserer Seen und Flüsse vor Giften und Dünger, sondern helfen auch die Artenvielfalt zu erhalten und die Landschaft zu verschönern. Viele Seen in Brandenburg sind von einem sinkenden Wasserspiegel betroffen. In der Lausitz geht dies auf die Entwässerungsmaßnahmen der Tagebaubetreiber zurück. Auf unseren Druck hin wurden die Tagebaubetreiber zu Ausgleichseinleitungen an einigen Seen verpflichtet. Wir kämpfen für weitere Maßnahmen gegen den Wasserverlust.
Viele Moore werden auch heute noch entwässert um sie intensiver landwirtschaftlich Nutzen zu können. Damit verlieren sie weiter ihre Funktion als Kohlenstoff und Wasserspeicher. Zudem entweichen aus ihnen Klimagase in großen Mengen was negative Folgen für die Erderwärmung hat. Wir wollen auch die Moorflächen in landwirtschaftlicher Nutzung in Zukunft besser schützen. (hierzu ausführliche Anträge vorliegend, die noch eingearbeitet werden müssen)
Es gibt besorgniserregende Ausbaupläne für mehrere Brandenburger Flüsse. Für die Oder wird unter dem Deckmantel der Sicherstellung einer Mindesttiefe für Eisbrecherfahrten zum Hochwasserschutz ein massiver Ausbau vorangetrieben. An der Elbe wird trotz eines Ausbaustopps, den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Bundesebene 2002 durchgesetzt haben, seit über 10 Jahren kontinuierlich gebaut. Deren Ziel ist es, eine nahezu ganzjährige Fahrtiefe von 1,60 Meter zwischen Geesthacht und Dresden zu gewährleisten. Doch die damit verbundenen großen Hoffnungen für die Güterschifffahrt haben sich nicht erfüllt, die Befestigungsmaßnahmen an den Ufern und die Einbringung von Buhnen führen lediglich zu einer stärkeren Strömung und der voranschreitenden Erosion des Flussbetts. Damit trocknen die Flussauen bei mittleren und niedrigen Wasserständen aus und wertvolle Feuchtwiesen gehen verloren, Auwälder werden beeinträchtigt. Solche Entwässerungs-tendenzen werden an allen ausgebauten und begradigten Flüssen beobachtet.
Wir wollen in den nächsten 5 Jahren unsere Flüsse entsprechend der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in einen besseren ökologischen Zustand bringen, sie vor weiteren Verschlechterungen bewahren und vorbeugenden Hochwasserschutz betreiben. Dafür möchten wir den Flüssen zunächst ausreichend Raum geben und zusätzliche Überschwemmungsgebiete ausweisen. Diese sollen nicht weiter für Ackerbau und Neubau zur Verfügung stehen, stattdessen wollen wir hier extensive Landnutzungen fördern. Altwasserarme und Auengebiete wollen wir reaktivieren wieder an die natürliche Dynamik ihrer Flüsse anschließen. Auf diese Weise möchten wir der Elbe, der schwarzen Elster und der Havel langfristig – so weit wie möglich – ihre natürlichen Formen zurückgeben. Wir werden keinen weiteren den Ausbau unserer Flüsse zulassen. Oder und Elbe müssen als freifließende Flüsse ohne (weitere) Staustufen erhalten bleiben. Damit begegnen wir auch den zunehmenden Extremwetterereignissen, wie z.B. längere regenarme Zeiten, höhere Temperaturen und Extremniederschläge: Bei Hochwasser gibt es schließlich mehr Raum für Retention und Versickerung, bei Trockenheit wird so der Abfluss verlangsamt.
(hierzu noch ÄA 71 vorliegend, der noch eingearbeitet werden muss)
Seit einigen Jahren ist zudem eine zunehmende Verockerung der Spree festzustellen. Das lebensfeindliche Eisenhydroxid verschlammt Ufer und Gewässersohle und vernichtet wichtige Lebensräume. Dieses stammt aus den ehemaligen und aktiven Tagebaugebieten in Sachsen und Brandenburg und bedroht mit dem Spreewald ein UNESCO-Biosphärenreservat mit FFH-Status (Fauna-Flora-Habitat EU-Richtlinie) und eine wichtige Tourismusregion. Nicht nur Eisenhydroxid, auch die hohe Sulfatbelastung in der Spree kommt von den Tagebauen. Der steigende Sulfatgehalt des Spreewassers bedroht mittlerweile sogar die Trinkwasserversorgung von Berlin und den Städten Frankfurt (Oder) und Lübbenau. Bisher sind keine Vorkehrungen getroffen worden, um eine zusätzliche Belastung der Spree auszuschließen – eine sträfliche Vernachlässigung unserer natürlichen Ressourcen.
Um die Spree vor einer steigenden Sulfat- und Eisenockerbelastung zu schützen, legen wir einen Masterplan mit konkreten Zielen, Maßnahmen, Zeitplänen und Verantwortlichkeiten vor. Für die Braunkohletagebaue führen wir strenge Einleitwerte für Eisen und Sulfat ein. Die Vorsperre Bühlow und die Talsperre Spremberg werden wir regelmäßig beräumen lassen, um auch in Hochwassersituationen das Weiterfließen des Eisenockerschlamms zu verhindern. Eine Verklappung des Eisenschlamms in anderen stehenden Gewässern lehnen wir ab und streben eine Deponierung oder eine Wiedernutzung des darin enthaltenen Eisens an.
(hierzu noch ÄA 77 vorliegend, der noch eingearbeitet werden muss)
Artenvielfalt
Brandenburg bietet vielen seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten eine Heimat. Um die seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu bewahren, wollen wir das Maßnahmenprogramm „Biologische Vielfalt“ zu einer echten Strategie weiterentwickeln, insbesondere ist ein Umsteuern in der Landnutzung dafür zwingend erforderlich. Das Artensterben hat mittlerweile sehr viele unserer für Brandenburg typischen heimischen Arten erreicht. Viele der Arten der Roten Liste haben ihren Lebensraum in unserer Kulturlandschaft. In riesigen Maisschlägen oder anderen intensiven Monokulturen finden sie keine Lebensräume mehr. Arten die früher sehr häufig waren oder deren Bestände sich nach der Wende deutlich erholt hatten wie Feldlerche, Kiebitz und Rotbauchunke sind seit jüngster Zeit wieder selten geworden oder akut bedroht. Viele dieser Arten sind auch Indikatoren für die Qualität unserer Umwelt, ihr Verschwinden sollte uns zu denken geben. Wenn wir ihnen effektiv helfen wollen müssen wir nicht nur weitere Schutzgebiete einrichten, sondern insbesondere die Landnutzung umweltverträglicher gestalten. Bei der Straßenpflege wollen wir erreichen, dass die Straßenrandflächen landesweit im Sinne des Artenschutzes nicht mehr mit Pestiziden behandelt und die Mähzeiten entsprechend berücksichtigt werden (Blühwiesen).
Wir werden Konflikte mit Arten wie Wolf, Biber und Kormoran, die es geschafft haben erfolgreich nach Brandenburg zurück zu kehren, weder ignorieren noch populistisch ausschlachten. Wir werden mögliche Konflikte, die mit Landnutzer*innen entstehen, ernst nehmen und Interessen verantwortungsvoll abwägen. Dabei werden wir weder zulassen, dass geschützte Arten wieder verfolgt und ausgerottet werden noch das Landnutzer*innen um ihre Existenz fürchten müssen. Das gilt insbesondere für den Wolf der die Weidetierhaltung in Brandenburg vor große Herausforderungen stellt. Herdenschutzmaßnahmen wollen wir zu 100% finanzieren und weitere Maßnahmen wie Vergrämung konsequent fortentwickeln. In letzter Konsequenz müssen Wölfe, die Menschen gefährlich geworden sind oder wiederholt Weidetiere gerissen haben, entnommen werden. Für vom Wolf gerissene Tiere wollen wir unbürokratisch entschädigen.
(hierzu noch ÄA 13 vorliegend, der noch eingearbeitet werden muss bzw. extra Antrag zum Wolf sein könnte)
Wir wollen der Bildung für den nachhaltigen Schutz unserer Lebensgrundlagen einen zentralen Stellenwert einräumen. Umweltbildung muss in den Kitas und Schulen beginnen und auch die Bürger mit berücksichtigen. Wir wollen alle Menschen stärker für den Erhalt und Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sensibilisieren. Parallel dazu muss das Brandenburger Biotopverbund-Konzept rasch umgesetzt werden. Wir wollen 10 % der Landesfläche zum landesweiten Biotopverbund erklären (z. B. Hecken, durchgängige Bachläufe, Wanderungskorridore für Reptilien und Amphibien) und 2 % der Landesfläche als Rückzugsgebiete für bedrohte Tier- und Pflanzenarten nutzungsfrei machen; indem v.a. alte Waldbestände des Landeswaldes sowie rekultivierte Bergbaufolgelandschaften ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden. 1 % der Waldflächen wollen wir rechtssicher als Naturwaldzellen ausweisen und für die Wald- und Wildtierforschung (insbesondere für Waldinsekten, Waldvögel) reservieren. Weiterhin treten wir dafür ein, dass der gesetzliche Biotopschutz ausgeweitet wird, damit die Inseln der Artenvielfalt in unserer Landschaft wirksam geschützt werden.
Illegale Müllablagerungen
Skrupellose Müllhändler, die sich auf Kosten der Umwelt und der Steuerzahler bereichern, richten durch illegale Müllablagerungen enormen Schaden im Land an. Diese Art der Umweltkriminalität macht über undurchsichtige Firmengeflechte Millionengewinne. Bevor Zwangsgelder – die viel zu gering ausfallen – verhängt werden können, ist der verantwortliche Firmenteil plötzlich insolvent oder die vorher eingefahrenen Gewinne sind auf andere Firmen übertragen worden. Diesem Geschäft konnte bisher kaum Einhalt geboten werden. Die Zuständigkeiten auf der Behördenseite sind ebenfalls undurchsichtig: Nach Stand 2017 ist das Landesamt für Umwelt für 65 der 149 bekannten Abfallansammlungen verantwortlich, die Landkreise für 63 und das Landesbergamt für weitere 21. Obwohl negative Umweltauswirkungen von den zuständigen Stellen weitgehend ausgeschlossen wurden, haben Einzelfälle bereits gezeigt, dass es durchaus zu Schadstoffbelastungen des Grundwassers und im Brandfall sogar zu giftigen Wolken kommen kann. Eine Sanierung bzw. Beräumung des illegalen Mülls mit Steuergeldern wird jedoch in der Regel erst veranlasst, wenn der Verursacher nicht mehr herangezogen werden kann. Die Sanierungen sind sehr teuer und das Land kommt nur langsam voran.
Wir wollen detaillierte Untersuchungen aller verbliebenen illegalen Müllablagerungen, um anhand einer Gefahrenabschätzung deren Beräumungen priorisieren zu können. Bestehende Müllunternehmen müssen künftig strenger kontrolliert werden, auffällige und unzuverlässige Unternehmen mit dubiosen Praktiken dürfen keine neuen Anlagen genehmigt bekommen; evtl. muss in manchen Fällen sogar die bestehende Betriebs-erlaubnis entzogen werden. Vor der Inbetriebnahme neuer Abfallanlagen sollen ausreichend hohe Sicherheitsleistungen von den Betreibern hinterlegt werden, die notfalls für entstehende Entsorgungs- und Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden können. Wie wollen die Steuerzahler nicht für Altlasten aufkommen lassen müssen.
Auf Bundesebene unterstützen wir Maßnahmen zur Müllvermeidung, in Brandenburg wollen wir auf lokaler Ebene Repaircafes und Unverpacktläden helfen, ihre Ideen weiter zu verbreiten.
Von Zeile 810 bis 811 einfügen:
Wir wollen in den nächsten 5 Jahren unsere Flüsse entsprechend der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in einen besseren ökologischen Zustand bringen, sie vor weiteren Verschlechterungen bewahren und vorbeugenden Hochwasserschutz betreiben. Dafür möchten wir den Flüssen zunächst ausreichend Raum geben und zusätzliche Überschwemmungsgebiete ausweisen. Diese sollen nicht weiter für Ackerbau und Neubau zur Verfügung stehen, stattdessen wollen wir hier extensive Landnutzungen fördern. Altwasserarme und Auengebiete wollen wir reaktivieren wieder an die natürliche Dynamik ihrer Flüsse anschließen. Auf diese Weise möchten wir der Elbe, der schwarzen Elster und der Havel langfristig – so weit wie möglich – ihre natürlichen Formen zurückgeben. Wir werden keinen weiteren den Ausbau unserer Flüsse zulassen. Oder und Elbe müssen als freifließende Flüsse ohne (weitere) Staustufen erhalten bleiben. Damit begegnen wir auch den zunehmenden Extremwetterereignissen, wie z.B. längere regenarme Zeiten, höhere Temperaturen und Extremniederschläge: Bei Hochwasser gibt es schließlich mehr Raum für Retention und Versickerung, bei Trockenheit wird so der Abfluss verlangsamt.
(hierzu noch ÄA 71 vorliegend, der noch eingearbeitet werden muss)
Unser Countdown für den Naturschutz
Wir wollen an die Politik der ersten Jahre unseres Bundeslandes nach 1990 anknüpfen und wieder zum bundesweit beachteten Vorbild einer natur- und umweltverträglichen Regionalentwicklung werden. Die Lebensraumverluste und den damit verbundenen gravierenden Schwund der Artenvielfalt wollen wir stoppen. Industrialisierte konventionelle Landwirtschaft, Zerschneidung von Natur und Landschaft durch immer neue Straßen und ausufernde Siedlungsgebiete, Aushöhlung der Naturschutzgesetze, Vernachlässigung von Schutzgebieten, Zurückweichen vor den Nutzungsinteressen einzelner Landnutzer zu Lasten der Allgemeinheit – dem Rückbau des Naturschutzes durch Rot-Rot setzen wir unser grünes Konzept entgegen:
In den nächsten 5 Jahren wollen wir den ehrenamtliche Naturschutz stärken und das Widerspruchsrecht der Naturschutzbeiräte wieder herstellen. Den Personalabbau in der Landes-Naturschutzverwaltung wollen wir umkehren. Den Naturschutz im Geschäftsbereich des Umweltministeriums wollen wir personell so aufstellen, dass die Behörden den gewachsenen Anforderungen aufgrund von EU-Richtlinien und anderen gesetzlichen Grundlagen gerecht werden können. Die Biosphärenreservate und Naturparke wollen wir zu Modellregionen für eine nachhaltige Landnutzung und Naturtourismus entwickeln. Dazu werden wir die Großschutzgebiete wieder zu einer organisatorischen Verwaltungseinheit mit fachlich-strategischer Koordinierung zusammenführen. Den Flächenschutz weiten wir aus und treiben ihn voran.
Wir wollen unter anderem
- 100 % des Landeswaldes nach den Regeln des FSC ökologisch zertifizieren lassen
- 20 % der Landwirtschaftsfläche pestizidfrei machen - durch ökologische Landwirtschaft (bisher 11%)
- 10 % der Landesfläche zum landesweiten Biotopverbund erklären (z. B. Hecken, durchgängige Bachläufe, Wanderungskorridore für bedrohte Arten und als grüne Adern in der Landschaft);
- 2 % der Landesfläche als Rückzugsgebiete für bedrohte Tier- und Pflanzenarten nutzungsfrei machen;
- 1 % der Waldflächen rechtssicher als Naturwaldzellen ausweisen und für die Wald- und Wildtierforschung (insbesondere Waldinsekten, Waldvögel) reservieren.
- 0 % Anbau und Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft
Brandenburger Naturlandschaften (Großschutzgebiete)
Brandenburg hatte 1990 das im Einigungsvertrag festgeschriebene Erbe des Nationalparkprogramms angetreten und dieses „Tafelsilber der Deutschen Einheit“ in den ersten 3 Legislaturperioden zu einem bundesweit vorbildlichen Großschutzgebietssystem aus dem Nationalpark Unteres Odertal, 3 Biosphärenreservaten und 11 Naturparken entwickelt. Allerdings wurde bereits 2003 schrittweise mit dem Abbau der zuständigen Verwaltungen und der Naturwacht begonnen. Zuletzt wurde im April 2018 die Abteilung Großschutzgebiete im Landesamt für Umwelt aufgelöst und die zentrale Koordinierung abgeschafft. Die Stellenausstattung der Biosphärenreservate wurde von anfänglich 5-7 auf 3 Stellen halbiert. Damit können auch immer weniger Drittmittel aus Naturschutzprogrammen in die Regionen geholt werden. Hinzu kommt der massive Abbau der Naturwacht. Die Sparmaßnahmen haben dazu geführt, dass besonders in den größeren Schutzgebieten die Naturwacht kaum noch in der Fläche präsent ist.
Wir wollen Biosphärenreservate und Naturparke bei der Landnutzung und Regionalentwicklung zu Modellregionen der Nachhaltigkeit entwickeln. Wir wollen ökologische, wirtschaftliche und soziale Ziele modellhaft durch die Kombination von Stärkung des Naturtourismus, ökologischer Landwirtschaft, Schutz der Hotspots der biologischen Vielfalt, regionaler Weiterverarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, regionaler Wirtschaftsräume und Stadt-Land-Partnerschaften zusammenführen und dadurch sowohl die regionale Wirtschaftskraft als auch die Lebensqualität im ländlichen Raum stärken. Dazu ist eine adäquate Personalausstattung der Biosphärenreservatsverwaltungen mit 12-15 Stellen und der Naturparkverwaltungen mit mindestens 5 Stellen nach den Standards und Empfehlungen von UNESCO-MAB-Nationalkomitee, EUROPARC, Verband Deutscher Naturparke und Bundesamt für Naturschutz nötig. Die Zuwendungen an die Stiftung Naturschutzfonds sind so zu erhöhen, dass die Stellen der Naturwacht in den Großschutzgebieten in Abhängigkeit von Flächengröße und Komplexität der jeweiligen Großschutzgebiete erhöht werden können. Die Großschutzgebiete sind wieder in einer organisatorischen Einheit mit fachlich-strategischer Koordinierung im Geschäftsbereich Umwelt/Landwirtschaft zusammen zu führen. Im Rahmen europäischer Fördergelder richten wir Programm zur gezielten nachhaltigen Entwicklung dieser Modellregionen im „Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin (EPLR)“ aus. (Schlüsselprojekt Großschutzgebiete)
Wald und Forstwirtschaft nachhaltiger gestalten
Mit einem Anteil von 37 Prozent an der Gesamtfläche des Landes, bieten die Wälder Brandenburgs ein einzigartiges ökologisches Potential. Doch leider sind diese wenig vielfältig. Fast drei Viertel des Waldbildes werden von der Kiefer dominiert - zum größten Teil in Form von eintönigen und instabilen Monokulturen. In Zeiten des Klimawandels wird die Anfälligkeit dieser künstlichen Forsten leider allzu deutlich. Waldbrände haben zuletzt ein dramatisches Ausmaß angenommen, die Massenvermehrungen von Schadinsekten wird weiter begünstigt, zu wenig Grundwasser neu gebildet und Sturmschäden sind immens hoch. Wenn sich klimatische Extreme häufen wird der Umgang mit dem Wald in Zukunft von noch größerer Bedeutung sein. Wir setzen uns daher für einen Waldumbau hin zu einem artenreichen Mischwald ein, der diese Problematiken lindert, einen Beitrag zur Artenvielfalt leistet und gleichzeitig die Attraktivität der Wälder für die Naherholung steigert. Und weil unter Laubbäumen mehr Grundwasser neu gebildet wird, Grundwasser das frei von Belastungen aus der Landwirtschaft ist. Für das Vorantreiben einer ambitionierten Waldumbau-Strategie der Landesforstverwaltung in privaten und öffentlichen Forsten wollen wir die notwendigen Mittel bereitstellen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Landesforst handlungsfähig bleibt und nicht weiter kaputtgespart wird.
Dabei muss der Landeswald zum Vorbild für die von uns geforderte nachhaltige Entwicklung werden und vollständig FSC-zertifiziert werden. Wir wollen die zur Privatisierung vorgesehenen Waldflächen des Preußenvermögens und die Liegenschaften der ehemaligen Sowjettruppen (sogenannte WGT-Liegenschaften) der Landesforst übertragen. Weiterhin wollen wir das Jagdrecht novellieren,die Zahl der jagbaren Arten deutlich reduzieren und dabei die Jagd auf Vögel beenden. Ziel der Jagd muss eine effektive Begrenzung der Populationsdichten von Schwarz-, Reh-, Dam- und Rotwild sein, um Fraßschäden zu verringern und eine natürliche Erneuerung des Waldes zu ermöglichen. Die Zeit der Jagd auf bedrohte Vogelarten ist vorrüber. (Fütterung von Wildtieren werden wir verbieten.) Die Mindestanforderungen an die sogenannte gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft wollen wir im Landeswaldgesetz verankern. Fördermittel sollen nur noch für über die in diesem Gesetz formulierten Mindestansprüche hinausgehenden Leistungen ausgereicht werden. Zusammenschlüsse von Kleinwaldbesitzern in Form von Forstbetriebsgemeinschaften begrüßen wir, sie sollen durch kostengünstige Beratung unterstützt werden. Im Landeswaldgesetz wollen wir zudem eine differenzierte Bewirtschaftung von Kleinwaldflächen in dicht besiedelten Gemeinden festlegen und klare Verfahrensregeln zur Anlage und Sicherung von Schutz- und Erholungswäldern definieren.
Landschafts-, dorf- und stadtbildprägende Einzelbäume und Baumreihen dürfen nicht verloren gehen - wir wollen sie gesetzlich besonders schützen. Alleebäume, die aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten, sollen im Verhältnis 2:1 innerhalb eines Jahres nach der Fällung neu gepflanzt werden. Den derzeit geschrumpften Bestand an Alleebäumen möchten wir nicht nur erhalten sondern damit weiter ausbauen. Wir wollen auch wieder eine landesweit gültige Baumschutzsatzung etablieren.
Unsere Seen, Flüsse und Moore
Von den 190 Brandenburger Seen mit einer Wasserfläche von mehr als 50ha sind nur 24 in einem guten oder sehr guten Zustand. Der überwiegende Teil weist hingegen eine mäßige bis schlechte Qualität auf. Um die Seen vor weiteren Verunreinigungen durch Pestizide und Dünger zu schützen, wollen wir an allen Gewässern Randstreifen mit einer Breite von zehn Metern festlegen. Diese schützen nicht nur das Wasser unserer Seen und Flüsse vor Giften und Dünger, sondern helfen auch die Artenvielfalt zu erhalten und die Landschaft zu verschönern. Viele Seen in Brandenburg sind von einem sinkenden Wasserspiegel betroffen. In der Lausitz geht dies auf die Entwässerungsmaßnahmen der Tagebaubetreiber zurück. Auf unseren Druck hin wurden die Tagebaubetreiber zu Ausgleichseinleitungen an einigen Seen verpflichtet. Wir kämpfen für weitere Maßnahmen gegen den Wasserverlust.
Viele Moore werden auch heute noch entwässert um sie intensiver landwirtschaftlich Nutzen zu können. Damit verlieren sie weiter ihre Funktion als Kohlenstoff und Wasserspeicher. Zudem entweichen aus ihnen Klimagase in großen Mengen was negative Folgen für die Erderwärmung hat. Wir wollen auch die Moorflächen in landwirtschaftlicher Nutzung in Zukunft besser schützen. (hierzu ausführliche Anträge vorliegend, die noch eingearbeitet werden müssen)
Es gibt besorgniserregende Ausbaupläne für mehrere Brandenburger Flüsse. Für die Oder wird unter dem Deckmantel der Sicherstellung einer Mindesttiefe für Eisbrecherfahrten zum Hochwasserschutz ein massiver Ausbau vorangetrieben. An der Elbe wird trotz eines Ausbaustopps, den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Bundesebene 2002 durchgesetzt haben, seit über 10 Jahren kontinuierlich gebaut. Deren Ziel ist es, eine nahezu ganzjährige Fahrtiefe von 1,60 Meter zwischen Geesthacht und Dresden zu gewährleisten. Doch die damit verbundenen großen Hoffnungen für die Güterschifffahrt haben sich nicht erfüllt, die Befestigungsmaßnahmen an den Ufern und die Einbringung von Buhnen führen lediglich zu einer stärkeren Strömung und der voranschreitenden Erosion des Flussbetts. Damit trocknen die Flussauen bei mittleren und niedrigen Wasserständen aus und wertvolle Feuchtwiesen gehen verloren, Auwälder werden beeinträchtigt. Solche Entwässerungs-tendenzen werden an allen ausgebauten und begradigten Flüssen beobachtet.
Wir wollen in den nächsten 5 Jahren unsere Flüsse entsprechend der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in einen besseren ökologischen Zustand bringen, sie vor weiteren Verschlechterungen bewahren und vorbeugenden Hochwasserschutz betreiben. Dafür möchten wir den Flüssen zunächst ausreichend Raum geben und zusätzliche Überschwemmungsgebiete ausweisen. Diese sollen nicht weiter für Ackerbau und Neubau zur Verfügung stehen, stattdessen wollen wir hier extensive Landnutzungen fördern. Altwasserarme und Auengebiete wollen wir reaktivieren wieder an die natürliche Dynamik ihrer Flüsse anschließen. Auf diese Weise möchten wir der Elbe, der schwarzen Elster und der Havel langfristig – so weit wie möglich – ihre natürlichen Formen zurückgeben. Wir werden keinen weiteren den Ausbau unserer Flüsse zulassen. Oder und Elbe müssen als freifließende Flüsse ohne (weitere) Staustufen erhalten bleiben. Damit begegnen wir auch den zunehmenden Extremwetterereignissen, wie z.B. längere regenarme Zeiten, höhere Temperaturen und Extremniederschläge: Bei Hochwasser gibt es schließlich mehr Raum für Retention und Versickerung, bei Trockenheit wird so der Abfluss verlangsamt.
(hierzu noch ÄA 71 vorliegend, der noch eingearbeitet werden muss)
Seit einigen Jahren ist zudem eine zunehmende Verockerung der Spree festzustellen. Das lebensfeindliche Eisenhydroxid verschlammt Ufer und Gewässersohle und vernichtet wichtige Lebensräume. Dieses stammt aus den ehemaligen und aktiven Tagebaugebieten in Sachsen und Brandenburg und bedroht mit dem Spreewald ein UNESCO-Biosphärenreservat mit FFH-Status (Fauna-Flora-Habitat EU-Richtlinie) und eine wichtige Tourismusregion. Nicht nur Eisenhydroxid, auch die hohe Sulfatbelastung in der Spree kommt von den Tagebauen. Der steigende Sulfatgehalt des Spreewassers bedroht mittlerweile sogar die Trinkwasserversorgung von Berlin und den Städten Frankfurt (Oder) und Lübbenau. Bisher sind keine Vorkehrungen getroffen worden, um eine zusätzliche Belastung der Spree auszuschließen – eine sträfliche Vernachlässigung unserer natürlichen Ressourcen.
Um die Spree vor einer steigenden Sulfat- und Eisenockerbelastung zu schützen, legen wir einen Masterplan mit konkreten Zielen, Maßnahmen, Zeitplänen und Verantwortlichkeiten vor. Für die Braunkohletagebaue führen wir strenge Einleitwerte für Eisen und Sulfat ein. Die Vorsperre Bühlow und die Talsperre Spremberg werden wir regelmäßig beräumen lassen, um auch in Hochwassersituationen das Weiterfließen des Eisenockerschlamms zu verhindern. Eine Verklappung des Eisenschlamms in anderen stehenden Gewässern lehnen wir ab und streben eine Deponierung oder eine Wiedernutzung des darin enthaltenen Eisens an.
(hierzu noch ÄA 77 vorliegend, der noch eingearbeitet werden muss)
Artenvielfalt
Brandenburg bietet vielen seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten eine Heimat. Um die seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu bewahren, wollen wir das Maßnahmenprogramm „Biologische Vielfalt“ zu einer echten Strategie weiterentwickeln, insbesondere ist ein Umsteuern in der Landnutzung dafür zwingend erforderlich. Das Artensterben hat mittlerweile sehr viele unserer für Brandenburg typischen heimischen Arten erreicht. Viele der Arten der Roten Liste haben ihren Lebensraum in unserer Kulturlandschaft. In riesigen Maisschlägen oder anderen intensiven Monokulturen finden sie keine Lebensräume mehr. Arten die früher sehr häufig waren oder deren Bestände sich nach der Wende deutlich erholt hatten wie Feldlerche, Kiebitz und Rotbauchunke sind seit jüngster Zeit wieder selten geworden oder akut bedroht. Viele dieser Arten sind auch Indikatoren für die Qualität unserer Umwelt, ihr Verschwinden sollte uns zu denken geben. Wenn wir ihnen effektiv helfen wollen müssen wir nicht nur weitere Schutzgebiete einrichten, sondern insbesondere die Landnutzung umweltverträglicher gestalten. Bei der Straßenpflege wollen wir erreichen, dass die Straßenrandflächen landesweit im Sinne des Artenschutzes nicht mehr mit Pestiziden behandelt und die Mähzeiten entsprechend berücksichtigt werden (Blühwiesen).
Wir werden Konflikte mit Arten wie Wolf, Biber und Kormoran, die es geschafft haben erfolgreich nach Brandenburg zurück zu kehren, weder ignorieren noch populistisch ausschlachten. Wir werden mögliche Konflikte, die mit Landnutzer*innen entstehen, ernst nehmen und Interessen verantwortungsvoll abwägen. Dabei werden wir weder zulassen, dass geschützte Arten wieder verfolgt und ausgerottet werden noch das Landnutzer*innen um ihre Existenz fürchten müssen. Das gilt insbesondere für den Wolf der die Weidetierhaltung in Brandenburg vor große Herausforderungen stellt. Herdenschutzmaßnahmen wollen wir zu 100% finanzieren und weitere Maßnahmen wie Vergrämung konsequent fortentwickeln. In letzter Konsequenz müssen Wölfe, die Menschen gefährlich geworden sind oder wiederholt Weidetiere gerissen haben, entnommen werden. Für vom Wolf gerissene Tiere wollen wir unbürokratisch entschädigen.
(hierzu noch ÄA 13 vorliegend, der noch eingearbeitet werden muss bzw. extra Antrag zum Wolf sein könnte)
Wir wollen der Bildung für den nachhaltigen Schutz unserer Lebensgrundlagen einen zentralen Stellenwert einräumen. Umweltbildung muss in den Kitas und Schulen beginnen und auch die Bürger mit berücksichtigen. Wir wollen alle Menschen stärker für den Erhalt und Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sensibilisieren. Parallel dazu muss das Brandenburger Biotopverbund-Konzept rasch umgesetzt werden. Wir wollen 10 % der Landesfläche zum landesweiten Biotopverbund erklären (z. B. Hecken, durchgängige Bachläufe, Wanderungskorridore für Reptilien und Amphibien) und 2 % der Landesfläche als Rückzugsgebiete für bedrohte Tier- und Pflanzenarten nutzungsfrei machen; indem v.a. alte Waldbestände des Landeswaldes sowie rekultivierte Bergbaufolgelandschaften ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden. 1 % der Waldflächen wollen wir rechtssicher als Naturwaldzellen ausweisen und für die Wald- und Wildtierforschung (insbesondere für Waldinsekten, Waldvögel) reservieren. Weiterhin treten wir dafür ein, dass der gesetzliche Biotopschutz ausgeweitet wird, damit die Inseln der Artenvielfalt in unserer Landschaft wirksam geschützt werden.
Illegale Müllablagerungen
Skrupellose Müllhändler, die sich auf Kosten der Umwelt und der Steuerzahler bereichern, richten durch illegale Müllablagerungen enormen Schaden im Land an. Diese Art der Umweltkriminalität macht über undurchsichtige Firmengeflechte Millionengewinne. Bevor Zwangsgelder – die viel zu gering ausfallen – verhängt werden können, ist der verantwortliche Firmenteil plötzlich insolvent oder die vorher eingefahrenen Gewinne sind auf andere Firmen übertragen worden. Diesem Geschäft konnte bisher kaum Einhalt geboten werden. Die Zuständigkeiten auf der Behördenseite sind ebenfalls undurchsichtig: Nach Stand 2017 ist das Landesamt für Umwelt für 65 der 149 bekannten Abfallansammlungen verantwortlich, die Landkreise für 63 und das Landesbergamt für weitere 21. Obwohl negative Umweltauswirkungen von den zuständigen Stellen weitgehend ausgeschlossen wurden, haben Einzelfälle bereits gezeigt, dass es durchaus zu Schadstoffbelastungen des Grundwassers und im Brandfall sogar zu giftigen Wolken kommen kann. Eine Sanierung bzw. Beräumung des illegalen Mülls mit Steuergeldern wird jedoch in der Regel erst veranlasst, wenn der Verursacher nicht mehr herangezogen werden kann. Die Sanierungen sind sehr teuer und das Land kommt nur langsam voran.
Wir wollen detaillierte Untersuchungen aller verbliebenen illegalen Müllablagerungen, um anhand einer Gefahrenabschätzung deren Beräumungen priorisieren zu können. Bestehende Müllunternehmen müssen künftig strenger kontrolliert werden, auffällige und unzuverlässige Unternehmen mit dubiosen Praktiken dürfen keine neuen Anlagen genehmigt bekommen; evtl. muss in manchen Fällen sogar die bestehende Betriebs-erlaubnis entzogen werden. Vor der Inbetriebnahme neuer Abfallanlagen sollen ausreichend hohe Sicherheitsleistungen von den Betreibern hinterlegt werden, die notfalls für entstehende Entsorgungs- und Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden können. Wie wollen die Steuerzahler nicht für Altlasten aufkommen lassen müssen.
Auf Bundesebene unterstützen wir Maßnahmen zur Müllvermeidung, in Brandenburg wollen wir auf lokaler Ebene Repaircafes und Unverpacktläden helfen, ihre Ideen weiter zu verbreiten.
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