Änderungen von 3.8 zu 3.8NEU
Ursprüngliche Version: | 3.8 |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 12.09.2018, 08:02 |
Neue Version: | 3.8NEU |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 14.10.2018, 15:03 |
Kapiteltitel
Text
Von Zeile 1 bis 11:
Unsere Gesellschaft ist im Wandel. In unseren Dörfern und Städten, am Arbeitsplatz, in Schulen und Sportvereinen begegnen sich Menschen mit und ohne Glauben, mit unterschiedlichen sexuellen OrientierungenIdentitäten und Hautfarben, ohne und mit und ohne Zuwanderungsgeschichten. Diese Vielfalt bereichert unser Land. Ein friedliches Zusammenleben in Vielfalt funktioniert nur mit Rechten und Pflichten, die für alle gleichermaßen gelten müssen, und einer klaren Positionierung gegen jede Form von Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit. Wir stehen für eine inklusive Gesellschaft, die in ihrer Vielfalt zusammenhält. Eine Gesellschaft, in der jede*r selbst bestimmt leben kann und die individuelle Freiheit sowie die persönliche Identität geschützt sind, auch im Netz.
Religion: Alle nach ihrer Fasson
Alle Menschen sollen nach ihrer Fasson Fasson selig werden, müssen die Freiheit haben, ihren Glauben zu leben oder abzulegen, keinen Glauben zu haben oder gemeinsam einen Glauben zu pflegen, seien sie jüdisch oder christlich, muslimisch, buddhistisch oder hinduistisch, Humanist*innen, Atheist*innen oder frei von religiös-weltanschaulichem Bekenntnis. Die Toleranz gegen[Leerzeichen]über religiösen Minderheiten hat in Brandenburg eine lange Tradition. Unsere vielfältige, offene Gesellschaft basiert auf den Grundrechten des Grundgesetzes, die. Die Diskriminierung von Andersgläubigen dulden wir nicht, ebensowenig wie antidemokratische Einstellungen oder menschenverachtenden Fanatismus.
Viele Menschen engagieren sich aus ihrem Glauben heraus oder aus Überzeugung gemeinsam mit uns für Geflüchtete, eine saubere Umwelt, weltweite Gerechtigkeit oder gegen Armut. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir unterstützen den Brandenburger Weg, das Schulfach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER)“ in den Klassen fünf bis zehn zu unterrichten und einen zusätzlichen, freiwilligen Religions- oder Weltanschauungsunterricht der Kirchen oder des Humanistischen FreidenkerverbandsVerbands zu ermöglichen. MehrUm mehr Transparenz wollen wir in staatliche und nichtstaatliche Zuwendungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bringen. Unser Ziel istzu bringen, fordern wir ein Transparenzregister.
Gleichstellung LSBTTIQ*-Menschen
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle- und queere Menschen (LSBTTIQ*) sind immer noch Anfeindungen, Vorurteilen und Gewalt ausgesetzt. Fast die Hälfte (48 Prozent) aller LSBTTIQ*-Menschen in Brandenburg hat innerhalb der vergangenen fünf Jahre Diskriminierung erfahren. Jede sechste befragte Person erlebte in dieser Zeitspanne Gewalt oder ein Verbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität. Die Dunkelziffer ist hoch: Das Selbstmordrisiko junger LSBTTIQ* ist deutlich erhöht. Auch erwachsene LSBTTIQ*-Menschen erfahren zahlreiche Nachteile, zum Beispiel im Beruf oder in der medizinischen Versorgung.
Das Land hat mit dem Aktionsplan „Queeres Brandenburg“ einen ersten Schritt gegen Diskriminierung und für die Gleichstellung von LSBTTIQ*-Menschen gemacht. Der Aktionsplan gleicht bisher allerdings lediglich einer einfachen Zustandsbeschreibung. Wir wollen den Aktionsplan „Queeres Brandenburg“ in Bezug auf Maßnahmen und Kosten konkretisieren und auf seine schnelle Umsetzung achten. Diese soll anhand eines regelmäßigen Berichts überprüft werden. Für die gesamte brandenburgische Verwaltung wollen wir eine Handreichung für den Umgang mit LSBTTIQ*-Menschen erstellen und Mitarbeitende entsprechend schulen. Die Schulsozialarbeit wollen wir stärken und das Projekt „Schule unterm Regenbogen“ (Antidiskriminierungsworkshops an Schulen und für Jugendeinrichtungen) verlässlich und dauerhaft fördern. Auf die Wahrung der Rechte intersexueller Neugeborener und Kleinkinder ist besonders zu achten. (Schlüsselprojekt Konsequent Gewalt bekämpfen)
Der von unserer Fraktion eingebrachte Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) scheiterte bisher am Widerstand der SPD. Wir werden das Ziel weiterhin energisch verfolgen. Wir wollen eine*n Landesdiskriminierungsbeauftragte*n einführen und bei der Brandenburgischen Polizei sowie bei der Justiz je eine hauptamtliche Anlaufstelle für LGBTTIQ* einrichten
Inklusion und Teilhabe
Für eine inklusive Gesellschaft: barrierefrei und gleichberechtigt leben
Queeres Brandenburg
Wir wollen, dass lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, trans*, inter* und queere Menschen (LSBTTIQ*) frei von Anfeindungen, Vorurteilen und Gewalt in Brandenburg leben können. Nach einer im Jahr 2017 durchgeführten Online-Befragung (Ergebnisbericht der Online-Umfrage zur Lebenssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter* und queeren Menschen (LSBTTIQ* ) in Brandenburg vom 26.02.2018, Land Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie https://masgf.brandenburg.de/media_fast/4055/CCC_20171128_AP_BB_Studienbericht_Queeres%20BB_final_neu.pdf) hat fast die Hälfte (48 Prozent) aller LSBTTIQ* in Brandenburg in den vergangenen fünf Jahre Diskriminierung erfahren. Jede sechste befragte Person erlebte in dieser Zeitspanne Gewalt oder ein Verbrechen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität.Um für Betroffene mögliche Hemmnisse vor einer Kontaktaufnahme mit der Brandenburger Polizei oder der Staatsanwaltschaft abzubauen, wollen wir dort Stellen für hauptamtliche Ansprechpartner*innen für die Belange der LSBTTIQ* schaffen. Wir fordern eine systematische Erfassung homo- und trans*feindlicher Straftaten wie Hasskriminalität und eine entsprechende Präventionsarbeit bei Polizei, Justiz und Sozialarbeit.
Die bestehenden Beratungsstrukturen für Opfer trans*- und homophober Gewalt wollen wir stärken und landesweit ausbauen. Die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) wollen wir mit mindestens einer*m hauptamtlichen Landesantidiskriminierungsbeauftragten mit entsprechender Ausstattung besetzen.
Das Land hat mit dem Aktionsplan „Queeres Brandenburg“ einen ersten Schritt gegen Diskriminierung und für gleiche Rechte von LSBTTIQ* gemacht. Der Aktionsplan stellt bisher allerdings lediglich eine einfache Zustandsbeschreibung dar. Wir wollen den Aktionsplan „Queeres Brandenburg“ in Bezug auf Maßnahmen und Kosten konkretisieren und seine schnelle Umsetzung angehen. Diese soll anhand eines regelmäßigen Berichts überprüft werden. Wir wollen, dass vom Land Brandenburg für die gesamte Verwaltung eine Handreichung für den Umgang mit LSBTTIQ*-Menschen entwickelt wird und Beschäftigte entsprechend geschult werden.
Die gesundheitliche und soziale Situation der LSBTTIQ* wollen wir deutlich verbessern. Ein erhöhtes Selbstmordrisiko, gerade unter Jugendlichen, ist leider traurige Realität, ebenso wie psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Sucht. Die Schulsozialarbeit wollen wir stärken und Beratungs- und Begleitungsprojekte, die sich an LSBTTIQ* richten, verlässlich und dauerhaft fördern.
Streichen ?: Queere Jugendzentren sollen in der Phase des Coming Outs nachhaltig und wirkungsvoll unterstützen. Pseudotherapien zur „Heilung“ von Jugendlichen von Homosexualität müssen verboten werden, da sie eine erhebliche Gesundheitsgefährdung darstellen.
Gleichermaßen wollen wir die Situation älterer LSBTTIQ* in den Blick nehmen und maßgeblich verbessern. Diversity-Kompetenz muss Schlüsselkompetenz werden, gerade auch im Bereich der Pflege.
Der von unserer Landtagsfraktion eingebrachte Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz wurde bisher von Teilen der SPD abgelehnt und konnte daher noch keine parlamentarische Mehrheit finden. Wir werden das Ziel weiterhin energisch verfolgen.
Sofern es Gespräche über eine grüne Regierungsbeteiligung geben sollte, werden wir unsere Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz auf jeden Fall zum Thema machen.
Den Schutz vor Diskriminierung wollen wir auch auf Bundesebene vorantreiben und unterstützen entsprechende Bundesatsinitiativen.
Streichen?: Artikel 3 des Grundgesetzes muss um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität ergänzt werden. Bündnis 90 / Die Grünen Brandenburg begrüßen daher die entsprechende Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Rheinland-Pfalz und Brandenburg.
Das jetzige Transsexuellengesetz ist eine einzige Menschenrechtsverletzung, denn es zwingt Menschen, sich als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um ihr Geschlecht ihrer Identität anzupassen zu können. Wir fordern eine neue Gesetzgebung, die sich konkret an den Bedürfnissen der Trans*-Menschen ausrichtet. Dafür und für die Selbstbestimmung intersexueller Menschen über ihren Körper werden wir uns über den Bundesrat einsetzen.
Wir fordern, dass die Entschädigungsregelungen für die Opfer der staatlichen Homosexuellenverfolgung zwischen 1945 und 1994 ergänzt werden müssen, um einen Fonds für diejenigen, die wegen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen in ihrem beruflichen oder privaten Leben erlitten haben. Die jahrelange Verfolgung, Diskriminierung und gesellschaftliche Ausgrenzung von LSBTTIQ* muss wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Wir begrüßen hierzu die Bundesratsinitiative des Landes Berlin.
Geflüchteten, die in ihrer Heimat wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden, wollen wir in Brandenburg ein Zuhause bieten und dafür die entsprechenden Richtlinien zur Aufnahme von Asylsuchenden modifizieren. In bestehenden Unterkünften und in etwaigen Notfall- bzw. Übergangswohnungen wollen wir Schutzräume für LSBTTIQ* schaffen.
Wir lehnen es strikt ab, Staaten als sogenannte „sichere Herkunftsländer“ zu deklarieren, in denen LSBTTIQ* Gefahr an Leib und Leben droht, wie es kürzlich für die Maghreb- Länder Algerien, Marokko und Tunesien durch die Bundesregierung beschlossen wurde.
Inklusion und Teilhabe: Barrierefrei und gleichberechtigt leben
Selbstbestimmt leben. Das sollen die 370.000 in Brandenburg wohnenden Menschen mit Behinderung können – genauso wie alle anderen. Unsere Behindertenpolitik im Land Brandenburg wirdist eine menschenrechtsorientierte Politik ohne Wenn und Aber sein. Die Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen sind bei der Gestaltung dieser Politik unsere Partner auf Augenhöhe. „Nicht ohne uns über uns“, das gilt für unsere grüne Politik für Menschen mit Behinderung.
In Zeile 14 löschen:
Die Finanzierung der Entwicklung des inklusiven Gemeinwesens kann und darf nicht allein Aufgabe und Pflichtleistung der Kommunen sein – auch wenn viele Maßnahmen im kommunalen Bereich durchgeführt werden. Wir wollen eine gemeinsame Verantwortung in Bund, Ländern und Gemeinden. Grundsätzlich gilt: Inklusion kann sich nur als gesamtgesellschaftlicher Weg entwickeln, deshalb braucht es neben der staatlichen Verantwortung die Unterstützung der Zivilgesellschaft. Kommunale Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderung leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Brandenburg muss zukünftig die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel der Inklusion vollständig umsetzen und die Menschenrechte behinderter Menschen umfassend garantieren. Unter diesem Aspekt wollen wir das „Behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0“ evaluieren und mit konkreten Maßnahmen fortzuschreiben. Dazu gehört auch ein entsprechendes Monitoring.
Von Zeile 16 bis 21:
Kanada, die Niederlande und Uruguay machen mit ihrer liberalen Cannabispolitik vor, dass Prohibition kein besonders wirksames Mittel im Kampf gegen Suchterkrankungen ist. Kriminalisierung und Repression sind keine erfolgreichen Maßnahmen gegen Drogen. Unser Ziel ist es, die Selbstbestimmungsrechte von Menschen zu achten und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Wir fordern langfristig eine Regulierung von Drogen, die sich an deren tatsächlichen Risiken orientiert.
Zudem soll intensiver auf die Gefahren von Tabak und Alkohol hingewiesen werden. Um Konsument*innen von Betäubungsmitteln nicht unnötigen Gesundheitsgefahren auszusetzen, wollen wir Vereinen und Beratungsstellen ermöglichen, Drugchecking anzubieten. Dabei werden anonym Drogen auf ihre Zusammensetzung überprüft. Eine sinnvolle Leistung, denn häufig sind statt der Rauschmittel die enthaltenen Streckmittel die wesentlich gefährlicheren Substanzen.
Wir befürworten eine schrittweise Entkriminalisierung von Cannabis, beginnend mit der Anpassung an die Berliner Rechtslage und einem Modellprojekt zur legalen Abgabe von Cannabis. Wir wollen einen Jugendschutz mit strengen Kontrollen, mehr Prävention und die Vermeidung von Gesundheitsrisiken für erwachsene Konsument*innen durch Regulierung und Kontrolle der Qualität. (Schlüsselprojekt Neue Wege in die Sucht- und Drogenpolitik)
Vorschlag Grüne Jugend:
Cannabis schrittweise legalisieren – Feierabendjoint ohne Angst genießen
Kriminalisierung und Repression sind keine erfolgreichen Maßnahmen gegen Drogen und Suchterkrankungen. Unser Ziel ist es, die Selbstbestimmungsrechte von Menschen zu achten und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Wir wollen dem Schwarzmarkt das Wasser abgraben und zugleich Konsumfreiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Bürger*innen stärken. Wir befürworten eine Entkriminalisierung von Cannabis, beginnend mit der Anpassung an die Berliner Rechtslage. Diese besagt, dass gegen den Besitz von weniger als 10 Gramm Marihuana nicht strafrechtlich ermittelt werden darf und auch noch bei Mengen von bis zu 15 Gramm eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Wir möchten diese Regelung auch in Brandenburg einführen. Außerdem soll ein Modellprojekt die legale Abgabe von Cannabis an Volljährige ermöglichen. Als letzten Schritt wollen wir uns im Bundesrat gemeinsam mit anderen Bundesländern für eine Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz und einen strikt regulierten, legalen Markt für Cannabis starkmachen. Wir wollen Jugendschutz mit strengen Kontrollen und mehr Prävention – ganz nach dem Prinzip „Aufklärung und Transparenz statt Vorenthaltung von Information“. Gesundheitsrisiken für erwachsene Konsument*innen wollen wir durch die Überprüfung auf Streckmittel minimieren. Im medizinischen Bereich schätzen wir die Möglichkeit der Schmerzlinderung durch Cannabis als Arzneimittel und lehnen Stigmatisierungen ab. Auch abgesehen von der psychoaktiven Wirkung weiblicher Hanfblüten birgt die Hanfpflanze große Potentiale, welche wir nutzen wollen: So kann zum Beispiel aus dem Stängel eine ökologische Alternative zu Kunststoff gewonnen werden. (Schlüsselprojekt Neue Wege in die Sucht- und Drogenpolitik)