Kapitel: | Weltoffene Gesellschaft: Integration von Geflüchteten |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie (dort beschlossen am: 28.09.2018) |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 21.10.2018, 01:01 |
Ä249 zu 2.7NEU: Weltoffene Gesellschaft: Integration von Geflüchteten
Text
In Zeile 1590 einfügen:
Die Sicherheitslage in Afghanistan und Syrien ist weiterhin prekär. Nach wie vor sind weite Teile beider Länder heftig umkämpft. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind daher auf unbekannte Dauer nicht zu verantworten. Wir fordern die allgemeine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an alle geflüchteten Menschen aus Afghanistan und Syrien, wie es das Aufenthaltsgesetz vorsieht.
Um allen Geflüchteten ein faires und schnelles Verfahren gewähren zu können, muss die angemessene Ausstattung der Verwaltungsgerichte sichergestellt sein.
In Zeile 1592:
Die wegen Brandschutzmängeln geschlossene Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt wollen wir nicht wieder in Betrieb nehmen. Dort, wo es unbedingt notwendig ist (z.B. bei Gefährdern)Straftätern), soll auf Abschiebehafteinrichtungen in benachbarten Bundesländern zurückgegriffen werden. Anstelle von Abschiebungen unter Anwendung von Zwang sollen auch künftig finanzielle Mittel für landeseigene Programme zur Förderung einer freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen bereitgestellt werden.
In Zeile 1590 einfügen:
Die Sicherheitslage in Afghanistan und Syrien ist weiterhin prekär. Nach wie vor sind weite Teile beider Länder heftig umkämpft. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind daher auf unbekannte Dauer nicht zu verantworten. Wir fordern die allgemeine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an alle geflüchteten Menschen aus Afghanistan und Syrien, wie es das Aufenthaltsgesetz vorsieht.
Um allen Geflüchteten ein faires und schnelles Verfahren gewähren zu können, muss die angemessene Ausstattung der Verwaltungsgerichte sichergestellt sein.
In Zeile 1592:
Die wegen Brandschutzmängeln geschlossene Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt wollen wir nicht wieder in Betrieb nehmen. Dort, wo es unbedingt notwendig ist (z.B. bei Gefährdern)Straftätern), soll auf Abschiebehafteinrichtungen in benachbarten Bundesländern zurückgegriffen werden. Anstelle von Abschiebungen unter Anwendung von Zwang sollen auch künftig finanzielle Mittel für landeseigene Programme zur Förderung einer freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen bereitgestellt werden.
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