Kapitel: | E-Government, Datenschutz und IT-Sicherheit |
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Antragsteller*in: | Marie Schäffer (Potsdam KV) |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 21.10.2018, 04:04 |
Ä262 zu C-4: E-Government, Datenschutz und IT-Sicherheit
Text
Von Zeile 2236 bis 2237:
Die Digitalisierung von Behörden-Dienstleistungen spart Zeit, Geld und Stress für Bürger*Innen und Wirtschaft sowie die Verwaltung selbst. Gerade in einem Flächenland kann der Online-Zugang zur Verwaltung die Teilhabe verbessern und die Transparenz von Verwaltungshandeln deutlich steigen. Wir wollen E-Government unter Beachtung der Grundsätze Datenschutz, IT-Sicherheit, Bürgerfreundlichkeit und Barrierefreiheit deutlich nach vorne bringen. Wir wollen in einzelneninnerhalb einzelner Behörden, das "Once-Only-Prinzip" erproben, sodass Bürger*innen ihre bereits vorhandenen Daten nicht jedes Mal erneut angeben müssen. Damit ein E-Government-Gesetz seine positive Wirkung entfalten kann, braucht es qualifizierte IT-Mitarbeitern, effiziente Strukturen und ausreichend Ressourcen. Da Fachleute in diesem Bereich schwer zu bekommen sind, muss besonderes Augenmerk auf Nachwuchsförderung und Ausbildung gelegt werden.
Bei Beschaffung und Einsatz von Hard- und Software sind Sozial- und Umweltstandards, standardisierte Schnittstellen sowie Datenschutz- und IT-Sicherheits-Standards zwingend festzuschreiben. Bei IT-Verträgen ist eine "No-Spy-Klausel" einzuführen, damit Anbieter, die mit ausländischen Geheimdiensten u.Ä. zusammengearbeitet haben, ausgeschlossen werden können. Langfristig streben wir bei der öffentlichen IT-Infrastruktur einen kompletten Wechsel auf freie und quelloffene Software an. Kommunikation zwischen Verwaltungseinheiten ist grundsätzlich durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abzusichern.
Von Zeile 2236 bis 2237:
Die Digitalisierung von Behörden-Dienstleistungen spart Zeit, Geld und Stress für Bürger*Innen und Wirtschaft sowie die Verwaltung selbst. Gerade in einem Flächenland kann der Online-Zugang zur Verwaltung die Teilhabe verbessern und die Transparenz von Verwaltungshandeln deutlich steigen. Wir wollen E-Government unter Beachtung der Grundsätze Datenschutz, IT-Sicherheit, Bürgerfreundlichkeit und Barrierefreiheit deutlich nach vorne bringen. Wir wollen in einzelneninnerhalb einzelner Behörden, das "Once-Only-Prinzip" erproben, sodass Bürger*innen ihre bereits vorhandenen Daten nicht jedes Mal erneut angeben müssen. Damit ein E-Government-Gesetz seine positive Wirkung entfalten kann, braucht es qualifizierte IT-Mitarbeitern, effiziente Strukturen und ausreichend Ressourcen. Da Fachleute in diesem Bereich schwer zu bekommen sind, muss besonderes Augenmerk auf Nachwuchsförderung und Ausbildung gelegt werden.
Bei Beschaffung und Einsatz von Hard- und Software sind Sozial- und Umweltstandards, standardisierte Schnittstellen sowie Datenschutz- und IT-Sicherheits-Standards zwingend festzuschreiben. Bei IT-Verträgen ist eine "No-Spy-Klausel" einzuführen, damit Anbieter, die mit ausländischen Geheimdiensten u.Ä. zusammengearbeitet haben, ausgeschlossen werden können. Langfristig streben wir bei der öffentlichen IT-Infrastruktur einen kompletten Wechsel auf freie und quelloffene Software an. Kommunikation zwischen Verwaltungseinheiten ist grundsätzlich durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abzusichern.
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