In 1.6. wird das Verwaltungsabkommen gefordet. Es ist sinnvoll dieses hier auch nochmal zu erwähnen, um die Finanzierungsverantwortung des Bundes auch noch zu erwähnen. Die Analogie zum Berlin/Bonn-Gesetz, wenn fachlich wahrscheinlich auch nicht ganz richtig, ist sehr gut geeignet für die externe Kommunikation.
| Kapitel: | Keine Neuen Tagebaue, Sicherung der Rekultivierung-Gelder, aktive Strukturpolitik |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Martin Wandrey (Dresden KV) |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 11.10.2018, 09:53 |
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