Kapitel: | Bunt und stark: Vielfalt und Selbstbestimmung |
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Antragsteller*in: | Petra Budke (Havelland KV) |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 09.10.2018, 20:18 |
Ä115 zu 3.8: Bunt und stark: Vielfalt und Selbstbestimmung
Text
Von Zeile 2001 bis 2002:
Alle Menschen sollen nach ihrer Fasson selig werden, müssen die Freiheit haben, ihren Glauben zu leben oder abzulegen, keinen Glauben zu haben oder gemeinsam einen Glauben zu pflegen, seien sie jüdisch oder christlich, muslimisch, buddhistisch oder hinduistisch, Humanist*innen, Atheist*innen oder frei von religiös-weltanschaulichem Bekenntnis. Die Toleranz gegen[Leerzeichen]über religiösen Minderheiten hat in Brandenburg eine lange Tradition. Unsere vielfältige, offene Gesellschaft basiert auf den Grundrechten des Grundgesetzes, die. Die Diskriminierung von Andersgläubigen dulden wir nicht, ebensowenig wie antidemokratische Einstellungen oder menschenverachtenden Fanatismus.
Viele Menschen engagieren sich aus ihrem Glauben heraus oder aus Überzeugung gemeinsam mit uns für Geflüchtete, eine saubere Umwelt, weltweite Gerechtigkeit oder gegen Armut. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir unterstützen den Brandenburger Weg, das Schulfach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER)“ in den Klassen fünf bis zehn zu unterrichten und einen zusätzlichen, freiwilligen Religions- oder Weltanschauungsunterricht der Kirchen oder des Humanistischen FreidenkerverbandsVerbands zu ermöglichen. MehrUm mehr Transparenz wollen wir in staatliche und nichtstaatliche Zuwendungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bringen. Unser Ziel istzu bringen, fordern wir ein Transparenzregister.
In Zeile 2006:
Der von unserer Fraktion eingebrachte Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) scheiterte bisher am Widerstand der SPD. Wir werden das Ziel weiterhin energisch verfolgen. Wir wollen eine*n Landesdiskriminierungsbeauftragte*n einführen und bei der Brandenburgischen Polizei sowie bei der Justiz je eine hauptamtliche Anlaufstelle für LGBTTIQ* einrichten.
Von Zeile 2008 bis 2009:
Für eine inklusive Gesellschaft: bBarrierefrei und gleichberechtigt leben
Selbstbestimmt leben. Das sollen die 370.000 in Brandenburg wohnenden Menschen mit Behinderung können – genauso wie alle anderen. Unsere Behindertenpolitik im Land Brandenburg wirdist eine menschenrechtsorientierte Politik ohne Wenn und Aber sein. Die Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen sind bei der Gestaltung dieser Politik unsere Partner auf Augenhöhe. „Nicht ohne uns über uns“, das gilt für unsere grüne Politik für Menschen mit Behinderung.
In Zeile 2012 löschen:
Die Finanzierung der Entwicklung des inklusiven Gemeinwesens kann und darf nicht allein Aufgabe und Pflichtleistung der Kommunen sein – auch wenn viele Maßnahmen im kommunalen Bereich durchgeführt werden. Wir wollen eine gemeinsame Verantwortung in Bund, Ländern und Gemeinden. Grundsätzlich gilt: Inklusion kann sich nur als gesamtgesellschaftlicher Weg entwickeln, deshalb braucht es neben der staatlichen Verantwortung die Unterstützung der Zivilgesellschaft. Kommunale Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderung leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Brandenburg muss zukünftig die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel der Inklusion vollständig umsetzen und die Menschenrechte behinderter Menschen umfassend garantieren. Unter diesem Aspekt wollen wir das „Behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0“ evaluieren und mit konkreten Maßnahmen fortzuschreiben. Dazu gehört auch ein entsprechendes Monitoring.
Von Zeile 2001 bis 2002:
Alle Menschen sollen nach ihrer Fasson selig werden, müssen die Freiheit haben, ihren Glauben zu leben oder abzulegen, keinen Glauben zu haben oder gemeinsam einen Glauben zu pflegen, seien sie jüdisch oder christlich, muslimisch, buddhistisch oder hinduistisch, Humanist*innen, Atheist*innen oder frei von religiös-weltanschaulichem Bekenntnis. Die Toleranz gegen[Leerzeichen]über religiösen Minderheiten hat in Brandenburg eine lange Tradition. Unsere vielfältige, offene Gesellschaft basiert auf den Grundrechten des Grundgesetzes, die. Die Diskriminierung von Andersgläubigen dulden wir nicht, ebensowenig wie antidemokratische Einstellungen oder menschenverachtenden Fanatismus.
Viele Menschen engagieren sich aus ihrem Glauben heraus oder aus Überzeugung gemeinsam mit uns für Geflüchtete, eine saubere Umwelt, weltweite Gerechtigkeit oder gegen Armut. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir unterstützen den Brandenburger Weg, das Schulfach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER)“ in den Klassen fünf bis zehn zu unterrichten und einen zusätzlichen, freiwilligen Religions- oder Weltanschauungsunterricht der Kirchen oder des Humanistischen FreidenkerverbandsVerbands zu ermöglichen. MehrUm mehr Transparenz wollen wir in staatliche und nichtstaatliche Zuwendungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bringen. Unser Ziel istzu bringen, fordern wir ein Transparenzregister.
In Zeile 2006:
Der von unserer Fraktion eingebrachte Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) scheiterte bisher am Widerstand der SPD. Wir werden das Ziel weiterhin energisch verfolgen. Wir wollen eine*n Landesdiskriminierungsbeauftragte*n einführen und bei der Brandenburgischen Polizei sowie bei der Justiz je eine hauptamtliche Anlaufstelle für LGBTTIQ* einrichten.
Von Zeile 2008 bis 2009:
Für eine inklusive Gesellschaft: bBarrierefrei und gleichberechtigt leben
Selbstbestimmt leben. Das sollen die 370.000 in Brandenburg wohnenden Menschen mit Behinderung können – genauso wie alle anderen. Unsere Behindertenpolitik im Land Brandenburg wirdist eine menschenrechtsorientierte Politik ohne Wenn und Aber sein. Die Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen sind bei der Gestaltung dieser Politik unsere Partner auf Augenhöhe. „Nicht ohne uns über uns“, das gilt für unsere grüne Politik für Menschen mit Behinderung.
In Zeile 2012 löschen:
Die Finanzierung der Entwicklung des inklusiven Gemeinwesens kann und darf nicht allein Aufgabe und Pflichtleistung der Kommunen sein – auch wenn viele Maßnahmen im kommunalen Bereich durchgeführt werden. Wir wollen eine gemeinsame Verantwortung in Bund, Ländern und Gemeinden. Grundsätzlich gilt: Inklusion kann sich nur als gesamtgesellschaftlicher Weg entwickeln, deshalb braucht es neben der staatlichen Verantwortung die Unterstützung der Zivilgesellschaft. Kommunale Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderung leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Brandenburg muss zukünftig die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel der Inklusion vollständig umsetzen und die Menschenrechte behinderter Menschen umfassend garantieren. Unter diesem Aspekt wollen wir das „Behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0“ evaluieren und mit konkreten Maßnahmen fortzuschreiben. Dazu gehört auch ein entsprechendes Monitoring.
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