Kapitel: | Bunt und stark: Vielfalt und Selbstbestimmung |
---|---|
Antragsteller*in: | Petra Budke (Havelland KV) |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 07.10.2018, 22:32 |
Ä82 zu 3.8: Bunt und stark: Vielfalt und Selbstbestimmung
Text
In Zeile 1999:
Unsere Gesellschaft ist im Wandel. In unseren Dörfern und Städten, am Arbeitsplatz, in Schulen und Sportvereinen begegnen sich Menschen mit und ohne Glauben, mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Hautfarben, ohne und mit und ohne Zuwanderungsgeschichten. Diese Vielfalt bereichert unser Land. Ein friedliches Zusammenleben in Vielfalt funktioniert nur mit Rechten und Pflichten, die für alle gleichermaßen gelten müssen, und einer klaren Positionierung gegen jede Form von Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit. Wir stehen für eine inklusive Gesellschaft, die in ihrer Vielfalt zusammenhält. Eine Gesellschaft, in der jede*r selbst bestimmt leben kann und die individuelle Freiheit sowie die persönliche Identität geschützt sind, auch im Netz.
Unsere Gesellschaft ist im Wandel. In unseren Dörfern und Städten, am Arbeitsplatz, in Schulen und Sportvereinen begegnen sich Menschen mit und ohne Glauben, mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Hautfarben, ohne und mit und ohne Zuwanderungsgeschichten. Diese Vielfalt bereichert unser Land. Ein friedliches Zusammenleben in Vielfalt funktioniert nur mit Rechten und Pflichten, die für alle gleichermaßen gelten müssen, und einer klaren Positionierung gegen jede Form von Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit. Wir stehen für eine inklusive Gesellschaft, die in ihrer Vielfalt zusammenhält. Eine Gesellschaft, in der jede*r selbst bestimmt leben kann und die individuelle Freiheit sowie die persönliche Identität geschützt sind, auch im Netz.
Religion
Alle Menschen sollen nach ihrer Fasson selig werden, müssen die Freiheit haben, ihren Glauben zu leben oder abzulegen, keinen Glauben zu haben oder gemeinsam einen Glauben zu pflegen, seien sie jüdisch oder christlich, muslimisch, buddhistisch oder hinduistisch, Humanist*innen, Atheist*innen oder frei von religiös-weltanschaulichem Bekenntnis. Die Toleranz gegen über religiösen Minderheiten hat in Brandenburg eine lange Tradition. Unsere vielfältige, offene Gesellschaft basiert auf den Grundrechten des Grundgesetzes, die Diskriminierung von Andersgläubigen dulden wir nicht, ebensowenig wie antidemokratische Einstellungen oder menschenverachtenden Fanatismus.
Viele Menschen engagieren sich aus ihrem Glauben heraus oder aus Überzeugung gemeinsam mit uns für Geflüchtete, eine saubere Umwelt, weltweite Gerechtigkeit oder gegen Armut. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir unterstützen den Brandenburger Weg, das Schulfach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER)“ in den Klassen fünf bis zehn zu unterrichten und einen zusätzlichen, freiwilligen Religions- oder Weltanschauungsunterricht der Kirchen oder des Humanistischen Freidenkerverbands zu ermöglichen. Mehr Transparenz wollen wir in staatliche und nichtstaatliche Zuwendungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bringen. Unser Ziel ist ein Transparenzregister.
Gleichstellung LSBTTIQ*-Menschen
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle- und queere Menschen (LSBTTIQ*) sind immer noch Anfeindungen, Vorurteilen und Gewalt ausgesetzt. Fast die Hälfte (48 Prozent) aller LSBTTIQ*-Menschen in Brandenburg hat innerhalb der vergangenen fünf Jahre Diskriminierung erfahren. Jede sechste befragte Person erlebte in dieser Zeitspanne Gewalt oder ein Verbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität. Die Dunkelziffer ist hoch: Das Selbstmordrisiko junger LSBTTIQ* ist deutlich erhöht. Auch erwachsene LSBTTIQ*-Menschen erfahren zahlreiche Nachteile, zum Beispiel im Beruf oder in der medizinischen Versorgung.
Das Land hat mit dem Aktionsplan „Queeres Brandenburg“ einen ersten Schritt gegen Diskriminierung und für die Gleichstellung von LSBTTIQ*-Menschen gemacht. Der Aktionsplan gleicht bisher allerdings lediglich einer einfachen Zustandsbeschreibung. Wir wollen den Aktionsplan „Queeres Brandenburg“ in Bezug auf Maßnahmen und Kosten konkretisieren und auf seine schnelle Umsetzung achten. Diese soll anhand eines regelmäßigen Berichts überprüft werden. Für die gesamte brandenburgische Verwaltung wollen wir eine Handreichung für den Umgang mit LSBTTIQ*-Menschen erstellen und Mitarbeitende entsprechend schulen. Die Schulsozialarbeit wollen wir stärken und das Projekt „Schule unterm Regenbogen“ (Antidiskriminierungsworkshops an Schulen und für Jugendeinrichtungen) verlässlich und dauerhaft fördern. Auf die Wahrung der Rechte intersexueller Neugeborener und Kleinkinder ist besonders zu achten. (Schlüsselprojekt Konsequent Gewalt bekämpfen)
Der von unserer Fraktion eingebrachte Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) scheiterte bisher am Widerstand der SPD. Wir werden das Ziel weiterhin energisch verfolgen. Wir wollen eine*n Landesdiskriminierungsbeauftragte*n einführen und bei der Brandenburgischen Polizei sowie bei der Justiz je eine hauptamtliche Anlaufstelle für LGBTTIQ* einrichten
Inklusion und Teilhabe
Für eine inklusive Gesellschaft: barrierefrei und gleichberechtigt leben
Selbstbestimmt leben. Das sollen die 370.000 in Brandenburg wohnenden Menschen mit Behinderung können – genauso wie alle anderen. Unsere Behindertenpolitik im Land Brandenburg wird eine menschenrechtsorientierte Politik ohne Wenn und Aber sein. Die Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen sind bei der Gestaltung dieser Politik unsere Partner auf Augenhöhe. „Nicht ohne uns über uns“, das gilt für unsere grüne Politik für Menschen mit Behinderung.
Im Land Brandenburg wollen wir die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konsequent umsetzen. Artikel 19 der UN-BRK erkennt das Recht von Menschen mit Beeinträchtigungen an, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Sie müssen selbst darüber entscheiden können, wo und mit wem sie leben. Niemand darf in besondere Wohnformen gezwungen werden. Wir haben deshalb im Landtag eine Debatte über das Bundesteilhabegesetz initiiert. Damit haben wir erreicht, dass sich Brandenburg beim Bund für das Wunsch- und Wahlrecht von beeinträchtigten Menschen eingesetzt hat.
Wir wollen eine bunte, vielfältige Gesellschaft, in der es normal ist, verschieden zu sein, in der niemand ausgegrenzt wird und alle das Gefühl haben: Ich gehöre dazu. Jede und jeder soll die Unterstützung erhalten, die jeweils benötigt wird. Uns geht es um Selbstentfaltung und die Möglichkeit individueller Lebensentwürfe ebenso wie um die gesellschaftlichen Voraussetzungen für individuelle Freiheit. (Schlüsselprojekt Inklusive Gesellschaft)
Die Finanzierung der Entwicklung des inklusiven Gemeinwesens kann und darf nicht allein Aufgabe und Pflichtleistung der Kommunen sein – auch wenn viele Maßnahmen im kommunalen Bereich durchgeführt werden. Wir wollen eine gemeinsame Verantwortung in Bund, Ländern und Gemeinden. Grundsätzlich gilt: Inklusion kann sich nur als gesamtgesellschaftlicher Weg entwickeln, deshalb braucht es neben der staatlichen Verantwortung die Unterstützung der Zivilgesellschaft. Kommunale Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderung leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Brandenburg muss zukünftig die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel der Inklusion vollständig umsetzen und die Menschenrechte behinderter Menschen umfassend garantieren. Unter diesem Aspekt wollen wir das „Behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0“ evaluieren und mit konkreten Maßnahmen fortzuschreiben. Dazu gehört auch ein entsprechendes Monitoring.
Für eine Drogenpolitik, die auf Prävention, Jugendschutz und Selbstbestimmung setzt
Kanada, die Niederlande und Uruguay machen mit ihrer liberalen Cannabispolitik vor, dass Prohibition kein besonders wirksames Mittel im Kampf gegen Suchterkrankungen ist. Kriminalisierung und Repression sind keine erfolgreichen Maßnahmen gegen Drogen. Unser Ziel ist es, die Selbstbestimmungsrechte von Menschen zu achten und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Wir fordern langfristig eine Regulierung von Drogen, die sich an deren tatsächlichen Risiken orientiert.
Zudem soll intensiver auf die Gefahren von Tabak und Alkohol hingewiesen werden. Um Konsument*innen von Betäubungsmitteln nicht unnötigen Gesundheitsgefahren auszusetzen, wollen wir Vereinen und Beratungsstellen ermöglichen, Drugchecking anzubieten. Dabei werden anonym Drogen auf ihre Zusammensetzung überprüft. Eine sinnvolle Leistung, denn häufig sind statt der Rauschmittel die enthaltenen Streckmittel die wesentlich gefährlicheren Substanzen.
Wir befürworten eine schrittweise Entkriminalisierung von Cannabis, beginnend mit der Anpassung an die Berliner Rechtslage und einem Modellprojekt zur legalen Abgabe von Cannabis. Wir wollen einen Jugendschutz mit strengen Kontrollen, mehr Prävention und die Vermeidung von Gesundheitsrisiken für erwachsene Konsument*innen durch Regulierung und Kontrolle der Qualität. (Schlüsselprojekt Neue Wege in die Sucht- und Drogenpolitik)
Vorschlag Grüne Jugend:
Cannabis schrittweise legalisieren – Feierabendjoint ohne Angst genießen
Wir wollen dem Schwarzmarkt das Wasser abgraben und zugleich Konsumfreiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Bürger*innen stärken. Wir befürworten eine Entkriminalisierung von Cannabis, beginnend mit der Anpassung an die Berliner Rechtslage. Diese besagt, dass gegen den Besitz von weniger als 10 Gramm Marihuana nicht strafrechtlich ermittelt werden darf und auch noch bei Mengen von bis zu 15 Gramm eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Wir möchten diese Regelung auch in Brandenburg einführen. Außerdem soll ein Modellprojekt die legale Abgabe von Cannabis an Volljährige ermöglichen. Als letzten Schritt wollen wir uns im Bundesrat gemeinsam mit anderen Bundesländern für eine Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz und einen strikt regulierten, legalen Markt für Cannabis starkmachen. Wir wollen Jugendschutz mit strengen Kontrollen und mehr Prävention – ganz nach dem Prinzip „Aufklärung und Transparenz statt Vorenthaltung von Information“. Gesundheitsrisiken für erwachsene Konsument*innen wollen wir durch die Überprüfung auf Streckmittel minimieren. Im medizinischen Bereich schätzen wir die Möglichkeit der Schmerzlinderung durch Cannabis als Arzneimittel und lehnen Stigmatisierungen ab. Auch abgesehen von der psychoaktiven Wirkung weiblicher Hanfblüten birgt die Hanfpflanze große Potentiale, welche wir nutzen wollen: So kann zum Beispiel aus dem Stängel eine ökologische Alternative zu Kunststoff gewonnen werden. (Schlüsselprojekt Neue Wege in die Sucht- und Drogenpolitik)
In Zeile 1999:
Unsere Gesellschaft ist im Wandel. In unseren Dörfern und Städten, am Arbeitsplatz, in Schulen und Sportvereinen begegnen sich Menschen mit und ohne Glauben, mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Hautfarben, ohne und mit und ohne Zuwanderungsgeschichten. Diese Vielfalt bereichert unser Land. Ein friedliches Zusammenleben in Vielfalt funktioniert nur mit Rechten und Pflichten, die für alle gleichermaßen gelten müssen, und einer klaren Positionierung gegen jede Form von Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit. Wir stehen für eine inklusive Gesellschaft, die in ihrer Vielfalt zusammenhält. Eine Gesellschaft, in der jede*r selbst bestimmt leben kann und die individuelle Freiheit sowie die persönliche Identität geschützt sind, auch im Netz.
Unsere Gesellschaft ist im Wandel. In unseren Dörfern und Städten, am Arbeitsplatz, in Schulen und Sportvereinen begegnen sich Menschen mit und ohne Glauben, mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Hautfarben, ohne und mit und ohne Zuwanderungsgeschichten. Diese Vielfalt bereichert unser Land. Ein friedliches Zusammenleben in Vielfalt funktioniert nur mit Rechten und Pflichten, die für alle gleichermaßen gelten müssen, und einer klaren Positionierung gegen jede Form von Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit. Wir stehen für eine inklusive Gesellschaft, die in ihrer Vielfalt zusammenhält. Eine Gesellschaft, in der jede*r selbst bestimmt leben kann und die individuelle Freiheit sowie die persönliche Identität geschützt sind, auch im Netz.
Religion
Alle Menschen sollen nach ihrer Fasson selig werden, müssen die Freiheit haben, ihren Glauben zu leben oder abzulegen, keinen Glauben zu haben oder gemeinsam einen Glauben zu pflegen, seien sie jüdisch oder christlich, muslimisch, buddhistisch oder hinduistisch, Humanist*innen, Atheist*innen oder frei von religiös-weltanschaulichem Bekenntnis. Die Toleranz gegen über religiösen Minderheiten hat in Brandenburg eine lange Tradition. Unsere vielfältige, offene Gesellschaft basiert auf den Grundrechten des Grundgesetzes, die Diskriminierung von Andersgläubigen dulden wir nicht, ebensowenig wie antidemokratische Einstellungen oder menschenverachtenden Fanatismus.
Viele Menschen engagieren sich aus ihrem Glauben heraus oder aus Überzeugung gemeinsam mit uns für Geflüchtete, eine saubere Umwelt, weltweite Gerechtigkeit oder gegen Armut. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir unterstützen den Brandenburger Weg, das Schulfach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER)“ in den Klassen fünf bis zehn zu unterrichten und einen zusätzlichen, freiwilligen Religions- oder Weltanschauungsunterricht der Kirchen oder des Humanistischen Freidenkerverbands zu ermöglichen. Mehr Transparenz wollen wir in staatliche und nichtstaatliche Zuwendungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bringen. Unser Ziel ist ein Transparenzregister.
Gleichstellung LSBTTIQ*-Menschen
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle- und queere Menschen (LSBTTIQ*) sind immer noch Anfeindungen, Vorurteilen und Gewalt ausgesetzt. Fast die Hälfte (48 Prozent) aller LSBTTIQ*-Menschen in Brandenburg hat innerhalb der vergangenen fünf Jahre Diskriminierung erfahren. Jede sechste befragte Person erlebte in dieser Zeitspanne Gewalt oder ein Verbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität. Die Dunkelziffer ist hoch: Das Selbstmordrisiko junger LSBTTIQ* ist deutlich erhöht. Auch erwachsene LSBTTIQ*-Menschen erfahren zahlreiche Nachteile, zum Beispiel im Beruf oder in der medizinischen Versorgung.
Das Land hat mit dem Aktionsplan „Queeres Brandenburg“ einen ersten Schritt gegen Diskriminierung und für die Gleichstellung von LSBTTIQ*-Menschen gemacht. Der Aktionsplan gleicht bisher allerdings lediglich einer einfachen Zustandsbeschreibung. Wir wollen den Aktionsplan „Queeres Brandenburg“ in Bezug auf Maßnahmen und Kosten konkretisieren und auf seine schnelle Umsetzung achten. Diese soll anhand eines regelmäßigen Berichts überprüft werden. Für die gesamte brandenburgische Verwaltung wollen wir eine Handreichung für den Umgang mit LSBTTIQ*-Menschen erstellen und Mitarbeitende entsprechend schulen. Die Schulsozialarbeit wollen wir stärken und das Projekt „Schule unterm Regenbogen“ (Antidiskriminierungsworkshops an Schulen und für Jugendeinrichtungen) verlässlich und dauerhaft fördern. Auf die Wahrung der Rechte intersexueller Neugeborener und Kleinkinder ist besonders zu achten. (Schlüsselprojekt Konsequent Gewalt bekämpfen)
Der von unserer Fraktion eingebrachte Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) scheiterte bisher am Widerstand der SPD. Wir werden das Ziel weiterhin energisch verfolgen. Wir wollen eine*n Landesdiskriminierungsbeauftragte*n einführen und bei der Brandenburgischen Polizei sowie bei der Justiz je eine hauptamtliche Anlaufstelle für LGBTTIQ* einrichten
Inklusion und Teilhabe
Für eine inklusive Gesellschaft: barrierefrei und gleichberechtigt leben
Selbstbestimmt leben. Das sollen die 370.000 in Brandenburg wohnenden Menschen mit Behinderung können – genauso wie alle anderen. Unsere Behindertenpolitik im Land Brandenburg wird eine menschenrechtsorientierte Politik ohne Wenn und Aber sein. Die Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen sind bei der Gestaltung dieser Politik unsere Partner auf Augenhöhe. „Nicht ohne uns über uns“, das gilt für unsere grüne Politik für Menschen mit Behinderung.
Im Land Brandenburg wollen wir die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konsequent umsetzen. Artikel 19 der UN-BRK erkennt das Recht von Menschen mit Beeinträchtigungen an, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Sie müssen selbst darüber entscheiden können, wo und mit wem sie leben. Niemand darf in besondere Wohnformen gezwungen werden. Wir haben deshalb im Landtag eine Debatte über das Bundesteilhabegesetz initiiert. Damit haben wir erreicht, dass sich Brandenburg beim Bund für das Wunsch- und Wahlrecht von beeinträchtigten Menschen eingesetzt hat.
Wir wollen eine bunte, vielfältige Gesellschaft, in der es normal ist, verschieden zu sein, in der niemand ausgegrenzt wird und alle das Gefühl haben: Ich gehöre dazu. Jede und jeder soll die Unterstützung erhalten, die jeweils benötigt wird. Uns geht es um Selbstentfaltung und die Möglichkeit individueller Lebensentwürfe ebenso wie um die gesellschaftlichen Voraussetzungen für individuelle Freiheit. (Schlüsselprojekt Inklusive Gesellschaft)
Die Finanzierung der Entwicklung des inklusiven Gemeinwesens kann und darf nicht allein Aufgabe und Pflichtleistung der Kommunen sein – auch wenn viele Maßnahmen im kommunalen Bereich durchgeführt werden. Wir wollen eine gemeinsame Verantwortung in Bund, Ländern und Gemeinden. Grundsätzlich gilt: Inklusion kann sich nur als gesamtgesellschaftlicher Weg entwickeln, deshalb braucht es neben der staatlichen Verantwortung die Unterstützung der Zivilgesellschaft. Kommunale Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderung leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Brandenburg muss zukünftig die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel der Inklusion vollständig umsetzen und die Menschenrechte behinderter Menschen umfassend garantieren. Unter diesem Aspekt wollen wir das „Behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0“ evaluieren und mit konkreten Maßnahmen fortzuschreiben. Dazu gehört auch ein entsprechendes Monitoring.
Für eine Drogenpolitik, die auf Prävention, Jugendschutz und Selbstbestimmung setzt
Kanada, die Niederlande und Uruguay machen mit ihrer liberalen Cannabispolitik vor, dass Prohibition kein besonders wirksames Mittel im Kampf gegen Suchterkrankungen ist. Kriminalisierung und Repression sind keine erfolgreichen Maßnahmen gegen Drogen. Unser Ziel ist es, die Selbstbestimmungsrechte von Menschen zu achten und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Wir fordern langfristig eine Regulierung von Drogen, die sich an deren tatsächlichen Risiken orientiert.
Zudem soll intensiver auf die Gefahren von Tabak und Alkohol hingewiesen werden. Um Konsument*innen von Betäubungsmitteln nicht unnötigen Gesundheitsgefahren auszusetzen, wollen wir Vereinen und Beratungsstellen ermöglichen, Drugchecking anzubieten. Dabei werden anonym Drogen auf ihre Zusammensetzung überprüft. Eine sinnvolle Leistung, denn häufig sind statt der Rauschmittel die enthaltenen Streckmittel die wesentlich gefährlicheren Substanzen.
Wir befürworten eine schrittweise Entkriminalisierung von Cannabis, beginnend mit der Anpassung an die Berliner Rechtslage und einem Modellprojekt zur legalen Abgabe von Cannabis. Wir wollen einen Jugendschutz mit strengen Kontrollen, mehr Prävention und die Vermeidung von Gesundheitsrisiken für erwachsene Konsument*innen durch Regulierung und Kontrolle der Qualität. (Schlüsselprojekt Neue Wege in die Sucht- und Drogenpolitik)
Vorschlag Grüne Jugend:
Cannabis schrittweise legalisieren – Feierabendjoint ohne Angst genießen
Wir wollen dem Schwarzmarkt das Wasser abgraben und zugleich Konsumfreiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Bürger*innen stärken. Wir befürworten eine Entkriminalisierung von Cannabis, beginnend mit der Anpassung an die Berliner Rechtslage. Diese besagt, dass gegen den Besitz von weniger als 10 Gramm Marihuana nicht strafrechtlich ermittelt werden darf und auch noch bei Mengen von bis zu 15 Gramm eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Wir möchten diese Regelung auch in Brandenburg einführen. Außerdem soll ein Modellprojekt die legale Abgabe von Cannabis an Volljährige ermöglichen. Als letzten Schritt wollen wir uns im Bundesrat gemeinsam mit anderen Bundesländern für eine Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz und einen strikt regulierten, legalen Markt für Cannabis starkmachen. Wir wollen Jugendschutz mit strengen Kontrollen und mehr Prävention – ganz nach dem Prinzip „Aufklärung und Transparenz statt Vorenthaltung von Information“. Gesundheitsrisiken für erwachsene Konsument*innen wollen wir durch die Überprüfung auf Streckmittel minimieren. Im medizinischen Bereich schätzen wir die Möglichkeit der Schmerzlinderung durch Cannabis als Arzneimittel und lehnen Stigmatisierungen ab. Auch abgesehen von der psychoaktiven Wirkung weiblicher Hanfblüten birgt die Hanfpflanze große Potentiale, welche wir nutzen wollen: So kann zum Beispiel aus dem Stängel eine ökologische Alternative zu Kunststoff gewonnen werden. (Schlüsselprojekt Neue Wege in die Sucht- und Drogenpolitik)
Kommentare