Kapitel: | Kein Widerspruch: Freiheit und Sicherheit |
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Antragsteller*in: | Martin Kündiger |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 13.10.2018, 22:30 |
Ä169 zu 3.3: Kein Widerspruch: Freiheit und Sicherheit
Text
Von Zeile 1798 bis 1801:
noch Justiz in Titel oben
Polizei – bürgernah, personell und materiell gut ausgestattet
Bündnis 90/Die Grünen verstehen sich als die Partei der Grund- und Bürgerrechte. Vorschläge zur Verbesserung der Iinneren Sicherheit prüfen wir nach drei Kriterien sorgfältig: Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit. Wir wollen eine bürgernahe, personell und materiell gut ausgestattete Polizei. Die Sicherheit im Land wird dagegen nicht gestärkt, indem man Bürgerrechte massiv beschneidet. Maßnahmen, die die Grundrechte unverhältnismäßig einschränken, lehnen wir ab. Instrumentarien, die das Bundesverfassungsgericht dem Bundeskriminalamt ausnahmsweise zur Terrorabwehr zugestanden hat, dürfen nicht Alltag im Polizeiwesen werden.
Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung stellen tiefgreifende Eingriffe in das Privatleben dar. Um dies zu ermöglichen, muss vom Staat ein Trojaner (computervirus) auf den entsprechenden Geräten installiert werden. Die hierfür nötige Offenhaltung von Sicherheitslücken stellen eine erhebliche Gefahr für die IT-Sicherheit aller Bürger*innen, Unternehmen und Behörden dar. Wir wollen Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen gewährleisten. Dies bedeutet für uns Sicherheitslücken zu beseitigen statt zu nutzen, deshalb lehnen wir solche Maßnahmen ab.
Die Elektronische Fußfessel stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar und wird daher bisher nur gegen schwere, gerichtlich verurteilte Straftäter eingesetzt. Einen vorbeugenden Einsatz lehnen wir als grundgesetzwidrig und unverhältnismäßig ab, zumal sie inzwischen erwiesenermaßen niemanden an einem Terroranschlag oder einer Straftat hindern kann. Auch eine flächendeckende Schleierfahndung lehnen wir ab. Sie bindet im Verhältnis zum Ertrag viel zu viele Ressourcen, die an anderen Stellen dringender benötigt werden. Die Sammlung und Auswertung von Massendaten beispielsweise aus dem Bereich der Telekommunikation halten wir für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürger. Außerdem ist sie weitgehend ungeeignet, um terrorbereiteterr Personen zu ermitteln. Sowohl der Berliner AttentäterWeihnachtsmarktattentäter Anis Amri als auch die NSU-Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe waren bereits vor ihren Attentaten den Sicherheitsbehörden aufgefallen. Es waren also keine solchen Massendaten erforderlich, um diese Terrorist*innen als solche zu erkennen.
Von Zeile 1803 bis 1804:
Wir wollen gesetzliche Regelungen, die auf aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen reagieren, grundsätzlich zeitlich befristen, um ihre tatsächliche Wirksamkeit sowie ihre anhaltende Notwendigkeit überprüfen zu können. Als wichtigsten bBaustein der Terrorabwehr sehen wir die Prävention gegen Radikalisierung an, die wir beispielsweise in Schulen, in den Gemeinden, in der Sozialarbeit und in Gefängnissen stärker gefördert werden mussfördern wollen. Daneben müssen angesichts neuer Herausforderungen durch internationalen Terrorismus hohe Aus- und Fortbildungsstandards für die Kriminalpolizei, insbesondere für Spezialisten im Staatsschutz-Bereich,Staatsschutzbereich geschaffen werden, die bundesweit gelten sowie eine ausreichende Personaldecke gesichert werden (eher als eigenen Satz formulieren. Beste Mittel ... ausreichend Polizei
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2017 (sollte hier nicht eher eine 2018 Zahl stehen, könnte hier nicht zumindest von einer Tendenz 2018 gesprochen werden) geht die Kriminalität in Brandenburg auch weiter zurück, was unterstreicht, dass das bisherige Repertoire der Polizei ausreichend ist. Brandenburg kann beides: Bürgerrechte bewahren und gleichzeitig sicher sein!
In Zeile 1806:
Wir erleben gerade in den sozialen Medien eine Verrohung der Sprache, eine sich ausbreitende Respektlosigkeit gegen Andersdenkende und offen vorgetragene Hassparolen gegen Nichtdeutsche, Glaubensgemeinschaften, Minderheiten, einzelne Bevölkerungsgruppen oder schlicht Andersdenkende. Hass, Hetze und Mobbing stellen eine Bedrohung für unsere offene Gesellschaft dar, da sie Menschen gezielt von der gleichberechtigten Teilnahme an einer Debatte abhalten. Wir fordern, dass Einschüchterungen und Straftaten dieser Art mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden. Der Ausweitung der privaten Rechts-durchsetzung widersprechen wir, stattdessen fordern wir einen Ausbau der Kapazitäten und gezielte Schulungen bei Polizei und Staatsanwaltschaften in diesem Bereich. AuchWir wollen auch Opferschutzverbände, Beratungsstellen und psychotherapeutischen Einrichtungen müssen entsprechend unterstützt werdenunterstützen . Zudem braucht es einfachere Wege solche Inhalte zu melden und anzuzeigen. Wir wollen, dass Verfahrenseinstellungen solltendie Ausnahmefälle bleiben.
Von Zeile 1808 bis 1810:
Die Verfahrensdauer in Brandenburg zählt zu den längsten bundesweit, wodurch es auch regelmäßig zu sogenannten „Strafrabatten“ für Verurteilte kommt. Ursache ist eine gravierende Personalnot und der hohe Krankenstand bei Richtern und Staatsanwälten, aufgrund der Arbeitsbelastung und Personalengpässen (WICHTIG: als Ursache sollte nicht der Krankenstand allein stehen, sonst hört sich das nach deren Schuld an). Noch schlimmer sieht es im Justizvollzugin den Gefängnissen aus. Durch die Überalterung und die damit verbundene hohe Anzahl an Bediensteten, die in den kommenden Jahren in Pension gehen, wird sich das Problem sogar noch weiter verschärfen. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen wir den Rechtsstaat reaktionsschnell machen und eine angemessene Verfahrensdauer erreichen. Kleine Amtsgerichte und Außenstellen möchten wir erhalten und eine Großzahlalle an Formularen via Internet erreichbar machen. Diese wollen wir in puncto Verständlichkeit starkdeutlich verbessern. Für die Umsetzung aller Maßnahmen bedarf es ausreichend entsprechend ausgebildetes Personal. Zwar hat Justizminister Ludwig Mitte des Jahres 2018 eine Verbesserung der Personaldecke angekündigt, diese ist jedoch nicht ausreichend, insbesondere in den Berufen des einfachen und mittleren Dienstes.(besser umformulieren: Die angekündigte Verbesserung ... (sonst umständliche Satzstruktur)
Ein Teil des Personalmangels lässt sich auf besonders hohe Hürden für Frauen in der Justiz zurückführen. Der Frauenanteil im höheren Dienst der Justiz (Besoldungsstufen ab R2) liegt bei unter einem Drittel. Je höher die Besoldungsstufe ist, desto geringer ist in der Regel der Frauenanteil. Auch daher fordern wir eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u.a. durch alternative Erprobungsmodelle (eher unverständlich, besser erklären oder in Klammern)[Leerzeichen]für Richterinnen und Staatsanwältinnen. Davon profitieren letztlich auch die Männer.
Im Jugendvollzug steht für uns der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Statt Knast-Karrieren zu befördern oder Menschen einfach wegzusperren setzen wir beim Erwachsenenvollzug auf die Chance auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Das grundsätzlich gut aufgestellte Strafvollzugsgesetz des Landes mit seinem Fokus auf Resozialisierung muss weiterhin konsequentwollen wir dahingehend auch konsequenter umgesetzt werden. Eine gelungene Resozialisierung ist der beste Schutz für die Bevölkerung. Die Diskussion über Gewalt wird vor allem nach besonders drastischen Fällen immer wieder auf das Strafrecht verengt. Doch anstatt medienwirksam nach drakonischen Strafen zu rufen, brauchen wir dringend eine Politik der umfassenden Vorbeugung von Gewalt, insbesondere bei Jugendlichen. Gleicher-maßen wollen wir auch Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung schaffen, Gerichte entlasten z.B. durch Umstrukturierung (Stichwort:wie Amtsanwält*innen und Rechts-pfleger*innen in Rheinland-Pfalz) und der Zurückdrängung von Ersatzfreiheitsstrafen.(erklären?)
In Zeile 1812:
Vieles in Deutschland ist über Ge- und Verbote geregelt. Wir Bündnisgrüne haben seit jeher für mehr Freiheit gekämpft. Zum Einen, weil Verbote teilweise DingeAngelegenheiten berühren, die wir in Ordnung finden, zum anderen, weil sie oft auch nicht der richtige Weg sind, um Unerwünschtes wirksam zu bekämpfen. Wir wollen bestimmte,,(?) unnütze Verbote abschaffen. Ein Beispiel ist das Tanzverbot: Genau wie wir in der DDR nicht zum 1.Mai-Marsch gezwungen werden wollten, wollen wir heute am Karfreitag auch nicht dazu gezwungen werden, daheim zu sitzen, wenn wir eigentlich tanzen gehen wollen. Solange die Feiertagsruhe von anderen nicht beeinträchtigt wird, soll jede(r), der tanzen will, tanzen dürfen. Cannabis-Konsum und Schwarzfahren wollen wir entkriminalisieren. Damit entlasten wir auch Polizei und Justiz, die sich dann stärker den wirklichen Verbrechen und Gefahren widmen können.
Von Zeile 1798 bis 1801:
noch Justiz in Titel oben
Polizei – bürgernah, personell und materiell gut ausgestattet
Bündnis 90/Die Grünen verstehen sich als die Partei der Grund- und Bürgerrechte. Vorschläge zur Verbesserung der Iinneren Sicherheit prüfen wir nach drei Kriterien sorgfältig: Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit. Wir wollen eine bürgernahe, personell und materiell gut ausgestattete Polizei. Die Sicherheit im Land wird dagegen nicht gestärkt, indem man Bürgerrechte massiv beschneidet. Maßnahmen, die die Grundrechte unverhältnismäßig einschränken, lehnen wir ab. Instrumentarien, die das Bundesverfassungsgericht dem Bundeskriminalamt ausnahmsweise zur Terrorabwehr zugestanden hat, dürfen nicht Alltag im Polizeiwesen werden.
Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung stellen tiefgreifende Eingriffe in das Privatleben dar. Um dies zu ermöglichen, muss vom Staat ein Trojaner (computervirus) auf den entsprechenden Geräten installiert werden. Die hierfür nötige Offenhaltung von Sicherheitslücken stellen eine erhebliche Gefahr für die IT-Sicherheit aller Bürger*innen, Unternehmen und Behörden dar. Wir wollen Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen gewährleisten. Dies bedeutet für uns Sicherheitslücken zu beseitigen statt zu nutzen, deshalb lehnen wir solche Maßnahmen ab.
Die Elektronische Fußfessel stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar und wird daher bisher nur gegen schwere, gerichtlich verurteilte Straftäter eingesetzt. Einen vorbeugenden Einsatz lehnen wir als grundgesetzwidrig und unverhältnismäßig ab, zumal sie inzwischen erwiesenermaßen niemanden an einem Terroranschlag oder einer Straftat hindern kann. Auch eine flächendeckende Schleierfahndung lehnen wir ab. Sie bindet im Verhältnis zum Ertrag viel zu viele Ressourcen, die an anderen Stellen dringender benötigt werden. Die Sammlung und Auswertung von Massendaten beispielsweise aus dem Bereich der Telekommunikation halten wir für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürger. Außerdem ist sie weitgehend ungeeignet, um terrorbereiteterr Personen zu ermitteln. Sowohl der Berliner AttentäterWeihnachtsmarktattentäter Anis Amri als auch die NSU-Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe waren bereits vor ihren Attentaten den Sicherheitsbehörden aufgefallen. Es waren also keine solchen Massendaten erforderlich, um diese Terrorist*innen als solche zu erkennen.
Von Zeile 1803 bis 1804:
Wir wollen gesetzliche Regelungen, die auf aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen reagieren, grundsätzlich zeitlich befristen, um ihre tatsächliche Wirksamkeit sowie ihre anhaltende Notwendigkeit überprüfen zu können. Als wichtigsten bBaustein der Terrorabwehr sehen wir die Prävention gegen Radikalisierung an, die wir beispielsweise in Schulen, in den Gemeinden, in der Sozialarbeit und in Gefängnissen stärker gefördert werden mussfördern wollen. Daneben müssen angesichts neuer Herausforderungen durch internationalen Terrorismus hohe Aus- und Fortbildungsstandards für die Kriminalpolizei, insbesondere für Spezialisten im Staatsschutz-Bereich,Staatsschutzbereich geschaffen werden, die bundesweit gelten sowie eine ausreichende Personaldecke gesichert werden (eher als eigenen Satz formulieren. Beste Mittel ... ausreichend Polizei
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2017 (sollte hier nicht eher eine 2018 Zahl stehen, könnte hier nicht zumindest von einer Tendenz 2018 gesprochen werden) geht die Kriminalität in Brandenburg auch weiter zurück, was unterstreicht, dass das bisherige Repertoire der Polizei ausreichend ist. Brandenburg kann beides: Bürgerrechte bewahren und gleichzeitig sicher sein!
In Zeile 1806:
Wir erleben gerade in den sozialen Medien eine Verrohung der Sprache, eine sich ausbreitende Respektlosigkeit gegen Andersdenkende und offen vorgetragene Hassparolen gegen Nichtdeutsche, Glaubensgemeinschaften, Minderheiten, einzelne Bevölkerungsgruppen oder schlicht Andersdenkende. Hass, Hetze und Mobbing stellen eine Bedrohung für unsere offene Gesellschaft dar, da sie Menschen gezielt von der gleichberechtigten Teilnahme an einer Debatte abhalten. Wir fordern, dass Einschüchterungen und Straftaten dieser Art mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden. Der Ausweitung der privaten Rechts-durchsetzung widersprechen wir, stattdessen fordern wir einen Ausbau der Kapazitäten und gezielte Schulungen bei Polizei und Staatsanwaltschaften in diesem Bereich. AuchWir wollen auch Opferschutzverbände, Beratungsstellen und psychotherapeutischen Einrichtungen müssen entsprechend unterstützt werdenunterstützen . Zudem braucht es einfachere Wege solche Inhalte zu melden und anzuzeigen. Wir wollen, dass Verfahrenseinstellungen solltendie Ausnahmefälle bleiben.
Von Zeile 1808 bis 1810:
Die Verfahrensdauer in Brandenburg zählt zu den längsten bundesweit, wodurch es auch regelmäßig zu sogenannten „Strafrabatten“ für Verurteilte kommt. Ursache ist eine gravierende Personalnot und der hohe Krankenstand bei Richtern und Staatsanwälten, aufgrund der Arbeitsbelastung und Personalengpässen (WICHTIG: als Ursache sollte nicht der Krankenstand allein stehen, sonst hört sich das nach deren Schuld an). Noch schlimmer sieht es im Justizvollzugin den Gefängnissen aus. Durch die Überalterung und die damit verbundene hohe Anzahl an Bediensteten, die in den kommenden Jahren in Pension gehen, wird sich das Problem sogar noch weiter verschärfen. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen wir den Rechtsstaat reaktionsschnell machen und eine angemessene Verfahrensdauer erreichen. Kleine Amtsgerichte und Außenstellen möchten wir erhalten und eine Großzahlalle an Formularen via Internet erreichbar machen. Diese wollen wir in puncto Verständlichkeit starkdeutlich verbessern. Für die Umsetzung aller Maßnahmen bedarf es ausreichend entsprechend ausgebildetes Personal. Zwar hat Justizminister Ludwig Mitte des Jahres 2018 eine Verbesserung der Personaldecke angekündigt, diese ist jedoch nicht ausreichend, insbesondere in den Berufen des einfachen und mittleren Dienstes.(besser umformulieren: Die angekündigte Verbesserung ... (sonst umständliche Satzstruktur)
Ein Teil des Personalmangels lässt sich auf besonders hohe Hürden für Frauen in der Justiz zurückführen. Der Frauenanteil im höheren Dienst der Justiz (Besoldungsstufen ab R2) liegt bei unter einem Drittel. Je höher die Besoldungsstufe ist, desto geringer ist in der Regel der Frauenanteil. Auch daher fordern wir eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u.a. durch alternative Erprobungsmodelle (eher unverständlich, besser erklären oder in Klammern)[Leerzeichen]für Richterinnen und Staatsanwältinnen. Davon profitieren letztlich auch die Männer.
Im Jugendvollzug steht für uns der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Statt Knast-Karrieren zu befördern oder Menschen einfach wegzusperren setzen wir beim Erwachsenenvollzug auf die Chance auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Das grundsätzlich gut aufgestellte Strafvollzugsgesetz des Landes mit seinem Fokus auf Resozialisierung muss weiterhin konsequentwollen wir dahingehend auch konsequenter umgesetzt werden. Eine gelungene Resozialisierung ist der beste Schutz für die Bevölkerung. Die Diskussion über Gewalt wird vor allem nach besonders drastischen Fällen immer wieder auf das Strafrecht verengt. Doch anstatt medienwirksam nach drakonischen Strafen zu rufen, brauchen wir dringend eine Politik der umfassenden Vorbeugung von Gewalt, insbesondere bei Jugendlichen. Gleicher-maßen wollen wir auch Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung schaffen, Gerichte entlasten z.B. durch Umstrukturierung (Stichwort:wie Amtsanwält*innen und Rechts-pfleger*innen in Rheinland-Pfalz) und der Zurückdrängung von Ersatzfreiheitsstrafen.(erklären?)
In Zeile 1812:
Vieles in Deutschland ist über Ge- und Verbote geregelt. Wir Bündnisgrüne haben seit jeher für mehr Freiheit gekämpft. Zum Einen, weil Verbote teilweise DingeAngelegenheiten berühren, die wir in Ordnung finden, zum anderen, weil sie oft auch nicht der richtige Weg sind, um Unerwünschtes wirksam zu bekämpfen. Wir wollen bestimmte,,(?) unnütze Verbote abschaffen. Ein Beispiel ist das Tanzverbot: Genau wie wir in der DDR nicht zum 1.Mai-Marsch gezwungen werden wollten, wollen wir heute am Karfreitag auch nicht dazu gezwungen werden, daheim zu sitzen, wenn wir eigentlich tanzen gehen wollen. Solange die Feiertagsruhe von anderen nicht beeinträchtigt wird, soll jede(r), der tanzen will, tanzen dürfen. Cannabis-Konsum und Schwarzfahren wollen wir entkriminalisieren. Damit entlasten wir auch Polizei und Justiz, die sich dann stärker den wirklichen Verbrechen und Gefahren widmen können.
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