Die Abkürzung TKÜ ist bisher im allgemeinen Sprachgebrauch noch nicht allzu verankert.
Kapitel: | Kein Widerspruch: Freiheit und Sicherheit |
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Antragsteller*in: | Martin Wandrey (Dresden KV) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 05.10.2018, 22:17 |
Kapitel: | Kein Widerspruch: Freiheit und Sicherheit |
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Antragsteller*in: | Martin Wandrey (Dresden KV) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 05.10.2018, 22:17 |
Quellen-TKÜTelekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung stellen tiefgreifende Eingriffe in das Privatleben dar. Um dies zu ermöglichen, muss vom Staat ein Trojaner auf den entsprechenden Geräten installiert werden. Die hierfür nötige Offenhaltung von Sicherheitslücken stellen eine erhebliche Gefahr für die IT-Sicherheit aller Bürger*innen, Unternehmen und Behörden dar. Wir wollen Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen gewährleisten. Dies bedeutet für uns Sicherheitslücken zu beseitigen statt zu nutzen.
Polizei – bürgernah, personell und materiell gut ausgestattet
Bündnis 90/Die Grünen verstehen sich als die Partei der Grund- und Bürgerrechte. Vorschläge zur Verbesserung der Inneren Sicherheit prüfen wir nach drei Kriterien sorgfältig: Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit. Wir wollen eine bürgernahe, personell und materiell gut ausgestattete Polizei. Die Sicherheit im Land wird dagegen nicht gestärkt, indem man Bürgerrechte massiv beschneidet. Maßnahmen, die die Grundrechte unverhältnismäßig einschränken, lehnen wir ab. Instrumentarien, die das Bundesverfassungsgericht dem Bundeskriminalamt ausnahmsweise zur Terrorabwehr zugestanden hat, dürfen nicht Alltag im Polizeiwesen werden.
Quellen-TKÜTelekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung stellen tiefgreifende Eingriffe in das Privatleben dar. Um dies zu ermöglichen, muss vom Staat ein Trojaner auf den entsprechenden Geräten installiert werden. Die hierfür nötige Offenhaltung von Sicherheitslücken stellen eine erhebliche Gefahr für die IT-Sicherheit aller Bürger*innen, Unternehmen und Behörden dar. Wir wollen Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen gewährleisten. Dies bedeutet für uns Sicherheitslücken zu beseitigen statt zu nutzen.
Die Elektronische Fußfessel stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar und wird daher bisher nur gegen schwere, gerichtlich verurteilte Straftäter eingesetzt. Einen vorbeugenden Einsatz lehnen wir als grundgesetzwidrig und unverhältnismäßig ab, zumal sie inzwischen erwiesenermaßen niemanden an einem Terroranschlag oder einer Straftat hindern kann. Auch eine flächendeckende Schleierfahndung lehnen wir ab. Sie bindet im Verhältnis zum Ertrag viel zu viele Ressourcen, die an anderen Stellen dringender benötigt werden. Die Sammlung und Auswertung von Massendaten beispielsweise aus dem Bereich der Telekommunikation halten wir für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürger. Außerdem ist sie weitgehend ungeeignet, um terrorbereite Personen zu ermitteln. Sowohl der Berliner Attentäter Anis Amri als auch die Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe waren bereits vor ihren Attentaten den Sicherheitsbehörden aufgefallen. Es waren also keine solchen Massendaten erforderlich, um diese Terrorist*innen als solche zu erkennen.
Videoüberwachung kann potenzielle Straftäter und Terroristen nicht abschrecken. Sie ist an neuralgischen Orten mit erhöhtem Gefahrenpotential sinnvoll, kann Menschen ein Gefühl von Sicherheit vermitteln und helfen, Straftaten besser aufzuklären. Um dem präventiven Ansatz der Videoüberwachung gerecht zu werden, wird genügend Personal benötigt, damit bei einem erkannten Ereignis unmittelbar reagiert werden kann. Eine Totalüberwachung des öffentlichen Raums ist mit unseren Grund- und Freiheitsrechten nicht vereinbar. Auch eine technische Aufrüstung der Videoüberwachungssysteme in Richtung einer automatisierten Verhaltensbewertung oder Identifikation von Personen lehnen wir ab. Ebenso weisen wir eine Militarisierung der Polizei mit Maschinengewehren und Handgranaten als völlig unverhältnismäßig zurück. Dafür gibt es andere Spezialeinheiten.
Wir wollen gesetzliche Regelungen, die auf aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen reagieren, grundsätzlich zeitlich befristen, um ihre tatsächliche Wirksamkeit sowie ihre anhaltende Notwendigkeit überprüfen zu können. Als wichtigsten baustein der Terrorabwehr sehen wir die Prävention gegen Radikalisierung an, die beispielsweise in Schulen, in den Gemeinden, in der Sozialarbeit und in Gefängnissen stärker gefördert werden muss. Daneben müssen angesichts neuer Herausforderungen durch internationalen Terrorismus hohe Aus- und Fortbildungsstandards für die Kriminalpolizei, insbesondere für Spezialisten im Staatsschutz-Bereich, geschaffen werden, die bundesweit gelten sowie eine ausreichende Personaldecke gesichert werden.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2017 geht die Kriminalität in Brandenburg auch weiter zurück, was unterstreicht, dass das bisherige Repertoire der Polizei ausreichend ist. Brandenburg kann beides: Bürgerrechte bewahren und gleichzeitig sicher sein!
Hass, Hetze und Mobbing im Netz
Wir erleben gerade in den sozialen Medien eine Verrohung der Sprache, eine sich ausbreitende Respektlosigkeit gegen Andersdenkende und offen vorgetragene Hassparolen gegen Nichtdeutsche, Glaubensgemeinschaften, Minderheiten, einzelne Bevölkerungsgruppen oder schlicht Andersdenkende. Hass, Hetze und Mobbing stellen eine Bedrohung für unsere offene Gesellschaft dar, da sie Menschen gezielt von der gleichberechtigten Teilnahme an einer Debatte abhalten. Wir fordern, dass Einschüchterungen und Straftaten dieser Art mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden. Der Ausweitung der privaten Rechts-durchsetzung widersprechen wir, stattdessen fordern wir einen Ausbau der Kapazitäten und gezielte Schulungen bei Polizei und Staatsanwaltschaften in diesem Bereich. Auch Opferschutzverbände, Beratungsstellen und psychotherapeutischen Einrichtungen müssen entsprechend unterstützt werden. Zudem braucht es einfachere Wege solche Inhalte zu melden und anzuzeigen. Verfahrenseinstellungen sollten Ausnahmefälle bleiben.
Die Justiz arbeitsfähig machen
Die Verfahrensdauer in Brandenburg zählt zu den längsten bundesweit, wodurch es auch regelmäßig zu sogenannten „Strafrabatten“ für Verurteilte kommt. Ursache ist eine gravierende Personalnot und der hohe Krankenstand bei Richtern und Staatsanwälten. Noch schlimmer sieht es im Justizvollzug aus. Durch die Überalterung und die damit verbundene hohe Anzahl an Bediensteten, die in den kommenden Jahren in Pension gehen, wird sich das Problem sogar noch weiter verschärfen. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen wir den Rechtsstaat reaktionsschnell machen und eine angemessene Verfahrensdauer erreichen. Kleine Amtsgerichte und Außenstellen möchten wir erhalten und eine Großzahl an Formularen via Internet erreichbar machen. Diese wollen wir in puncto Verständlichkeit stark verbessern. Für die Umsetzung aller Maßnahmen bedarf es ausreichend entsprechend ausgebildetes Personal. Zwar hat Justizminister Ludwig Mitte des Jahres 2018 eine Verbesserung der Personaldecke angekündigt, diese ist jedoch nicht ausreichend, insbesondere in den Berufen des einfachen und mittleren Dienstes.
Ein Teil des Personalmangels lässt sich auf besonders hohe Hürden für Frauen in der Justiz zurückführen. Der Frauenanteil im höheren Dienst der Justiz (Besoldungsstufen ab R2) liegt bei unter einem Drittel. Je höher die Besoldungsstufe ist, desto geringer ist in der Regel der Frauenanteil. Auch daher fordern wir eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u.a. durch alternative Erprobungsmodelle für Richterinnen und Staatsanwältinnen. Davon profitieren letztlich auch die Männer.
Im Jugendvollzug steht für uns der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Statt Knast-Karrieren zu befördern oder Menschen einfach wegzusperren setzen wir beim Erwachsenenvollzug auf die Chance auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Das grundsätzlich gut aufgestellte Strafvollzugsgesetz des Landes mit seinem Fokus auf Resozialisierung muss weiterhin konsequent umgesetzt werden. Eine gelungene Resozialisierung ist der beste Schutz für die Bevölkerung. Die Diskussion über Gewalt wird vor allem nach besonders drastischen Fällen immer wieder auf das Strafrecht verengt. Doch anstatt medienwirksam nach drakonischen Strafen zu rufen, brauchen wir dringend eine Politik der umfassenden Vorbeugung von Gewalt, insbesondere bei Jugendlichen. Gleicher-maßen wollen wir auch Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung schaffen, Gerichte entlasten z.B. durch Umstrukturierung (Stichwort: Amtsanwält*innen und Rechts-pfleger*innen in Rheinland-Pfalz) und der Zurückdrängung von Ersatzfreiheitsstrafen.
Mehr Freiheit, weniger Verbote
Vieles in Deutschland ist über Ge- und Verbote geregelt. Wir Bündnisgrüne haben seit jeher für mehr Freiheit gekämpft. Zum Einen, weil Verbote teilweise Dinge berühren, die wir in Ordnung finden, zum anderen, weil sie oft auch nicht der richtige Weg sind, um Unerwünschtes wirksam zu bekämpfen. Wir wollen bestimmte, unnütze Verbote abschaffen. Ein Beispiel ist das Tanzverbot: Genau wie wir in der DDR nicht zum 1.Mai-Marsch gezwungen werden wollten, wollen wir heute am Karfreitag auch nicht dazu gezwungen werden, daheim zu sitzen, wenn wir eigentlich tanzen gehen wollen. Solange die Feiertagsruhe von anderen nicht beeinträchtigt wird, soll jede(r), der tanzen will, tanzen dürfen. Cannabis-Konsum und Schwarzfahren wollen wir entkriminalisieren. Damit entlasten wir auch Polizei und Justiz, die sich dann stärker den wirklichen Verbrechen und Gefahren widmen können.
Die Abkürzung TKÜ ist bisher im allgemeinen Sprachgebrauch noch nicht allzu verankert.
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