Kapitel: | Geborgenheit in den eigenen vier Wänden: Bauen, Wohnen und Planen |
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Antragsteller*in: | Martin Kündiger |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 14.10.2018, 14:20 |
Ä179 zu 1.9: Geborgenheit in den eigenen vier Wänden: Bauen, Wohnen und Planen
Text
Von Zeile 969 bis 970:
EineWir wollen eine zukunftsorientierte Landesplanung muss sich an einer zentralen Nachhaltigkeitsstrategie orientieren, statt vieles in eigenständige Planwerke auszulagern. Die eigenständigen Braunkohlepläne und der Landesentwicklungsplan Flughafenstandort-entwicklung (LEP-FS) müssen in den LEP-HR integriert werden. Das gilt auch für die Mobilitätsstrategie. Nur so können wir die Anforderungen der wachsenden Metropole mit einer umweltfreundlichen Mobilität sinnvoll verknüpfen. Die Siedlungsentwicklung ist v.a. entlang bestehender Schienenachsen zu lenken. So können wir die Grün- und Frischluftschneisen rund um die Hauptstadt erhalten. Die Landesplanung muss mit den Gemeinden im Berliner Umland in einen Kommunikations-prozess mit dem Ziel einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung treten, will sie das Ziel des Siedlungssternes nicht an Partikularinteressen einzelner Gemeinden verlieren.
Bei einem Leerstand von etwa 10% in den Städten des weiteren Metropolenraums darf nicht nur der Neubau im Berliner Umland zur Lösung der Wohnungsnot herangezogen werden. Allgemein muss das Wachstum der Region gerecht verteilt werden. Voraussetzung dafür sind attraktive Bahnverbindungen und eine bessere Präsentation Brandenburger Städte als Wohnstandort in Berlin. Ebenso wollen wir den Freiraumverbund (erklären?)[Leerzeichen]stärken und verbindliche Vorgaben zur Flächeninanspruchnahme für Siedlung, Rohstoffe und Verkehr definieren und umzusetzen. Dazu gehört auch die Ausweisung von Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservaten.
Von Zeile 972 bis 974:
Die explodierenden Bodenpreise in den Innenbereichen gefährden den sozialen Zusammenhalt, den notwendigen ökologischen und altersgerechten Umbau unseres Gebäudebestandes und die öffentlichen Haushalte. Die aktuellen Preissteigerungen sind nicht mehr mit sozial und ökologisch verträglichen Nutzungen zu erwirtschaften. Betroffen sind neben dem urbanen Raum, inzwischen auch die Wälder und Fluren des Außenbereichs. Unter solchen Bedingungen ist keine ökologische oder kleinteilige Land- und Forst-wirtschaft mehr möglich. Daher wollen wir Liegenschaften und Flächen des Landes grundsätzlich nur im Erbbaurecht oder als Pachtland vergeben. Die Vergabe soll nach inhaltlichen Kriterien, nicht weiterhin nach Höchstgebot erfolgen. Ein Verkauf soll künftig nur mit der Begründung eines öffentlichen Interesses und einer entsprechenden Genehmigung wirksam werden.
Das Reichssiedlungsgesetz, Landpachtgesetz und Grundstücksverkehrsgesetz sollenwollen wir durch ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz abgelöstablösen und ein Leitbild für eine regional verankerte Landwirtschaft erarbeitet werdenerarbeiten . Zur Realisierung von landwirtschaftlichen Vorkaufsrechten ist eine landeseigene Siedlungsgesellschaft zu gründen. Darüber hinaus ist ein transparenter und fairer Grundstücksmarkt zu schaffen. Mit einer Bundesratsinitiative wollen wir erreichen, dass Anteilskäufe an Unternehmen in gleicher Weise mit Grunderwerbsteuer belastet werden wie reine Flächenkäufe.
Beim Flächenverbrauch pro Kopf nimmt Brandenburg bundesweit eine Spitzenposition ein. Diese Flächen gehen der Natur, dem Wald und der Landwirtschaft verloren. Um dies zu ändern fordern wir den Ausbau von Naturschutz-gebieten und den konsequenten Erhalt von Naturräumen. Um in absehbarer Zeit eine ausgeglichene Versiegelungsbilanz zu erreichen, wollen wir einen langfristigen Plan zur Rückgabe menschlich genutzter Flächen an die Natur erstellen, um die neu entstehende Flächenversiegelung komplett auszugleichen. Dazu gehört auch, dass die Innenentwicklung gegenüber der Ausweisung von Neubauflächen gestärkt werden muss (so noch sehr unverständlich). Qualitäts-verbessernde Nachverdichtungen, Aufstockungen und Dachausbauten schonen nicht nur den Flächenverbrauch, sondern führen gleichzeitig zu einer besseren Infrastruktur-auslastung bei Straßen, Kanalisation und ÖPNV. Als unterstützende Maßnahmen hierfür sehen wirwollenwir eine Reaktivierung der Ortskerne, den Abriss baufälliger Gebäude und die Sanierung von Bürgerhäusern fördern.
Von Zeile 977 bis 978:
Bei Bauten unter direkter oder indirekter Beteiligung des Landes sollenwollen wir die Verwendung von pestizidhaltigen und Raumluftqualität gesundheitsbeeinträchtigende Baustoffen sowie Bauteilen aus überwiegend Halogenkohlenwasserstoffen ausgeschlossen werdenausschließenn. Bei der Auswahl von Baukonstruktion und Baustoffen sind ihre ihrer gesundheitlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen sowohl beim Bau, bei der Nutzung, Instandhaltung und Entsorgung zu betrachten. Mit einer entsprechenden Änderung der Landesbauordnung soll die Holzbauweise unterstützt werden.
Wesentlich für eine nachhaltige Entwicklung unserer Städte und Dörfer ist eine gute Baukultur mit bürgerschaftlicher Teilhabe an den Planungsprozessen. Klimaschonende, nachhaltige und schöne Gebäude brauchen eine gute Planung von interessierten Bauherren. Daher fordern wir die Einrichtung und Förderung von externen Gestaltungs-Bbeiräten für die Städte und Dörfer Brandenburgs, um Bauherr*innen, Planer*innen, Stadtverordneten-versammlungen, Gemeindevertretungen und Verwaltungen individuell zu einzelnen Vorhaben beraten zu können. Die im Zuge des Beratungsverfahrens dokumentierten Ergebnisse sind den zuständigen kommunalen Gremien vorzustellen. Durch diese zusätzliche und unabhängige fachliche Beratung unter Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Entscheidungsfindung in den Ausschüssen, Stadtverordneten-versammlungen und Gemeindevertretungen versachlicht, bereichert und letztendlich gestärkt. Ziel ist es, die Individualität unserer Dörfer und Städte zu bewahren und ihr baulich-räumliches Erscheinungsbild positiv weiterzuentwickeln.
In Zeile 980:
Das Land Brandenburg hat den sozialen Wohnungsbau über viele Jahre hinweg stark vernachlässigt. Allein zwischen 2012 und 2015 hat die Gesamtzahl aller Wohnungen mit Mietpreis und Belegungsbindung um 30% abgenommen. In den Jahren 2015 und 2016 wurde der Neubau von lediglich 405 Wohnungen pro Jahr gefördert. Parallel dazu steigen die Mieten im Berliner Umland und in Potsdam dramatisch an. Die Mietpreisbremse konnte den Anstieg der Mieten nicht verhindern, Mieten von 10 € nettokalt pro Quadratmeter sind heute keine Seltenheit mehr. Menschen im Leistungsbezug (z.B. ALG2) oder mit niedrigen Einkommen, Studierende, Familien, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Wohnungslose oder Geflüchtete können sich das nicht leisten und haben auf dem Wohnungsmarkt zunehmend weniger Chancen. Gleichzeitig steigt im mittleren Einkommenssegment der prozentuale Anteil des Einkommens, welcher für die Miete verwendet werden muss. Auf Mieter*innen in Wohnungen mit (noch) normalen Mietverträgen oder Steigerung wirkt all das verunsichernd.
In Zeile 982:
In Regionen, die der Mietpreisbremse unterliegen, sollen kommunale und genossenschaftliche Wohnungsbauunternehmen in die Förderkulisse aufgenommen werden, auch ohne dass sie dafür innerstädtische „Vorranggebiete Wohnen“ und „Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung“ ausweisen. Wir wollen die Eigeninitiative der Menschen stärken und die Gründung von Genossenschaften und Baugemeinschaften vorantreiben. Inklusives und Mehrgenerationenwohnen soll besonders unterstützt werden. Kommunen, Land und Bund sind gefordert, Grundstücke für sozialen Wohnungsbau zu angemessenen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Mit einem Zweckentfremdungsgesetz wollen wir Leerstandspekulation und Zweckentfremdung von Wohnungen entgegenwirken, z.B. für Airbnb oder andere online Vermietungsplatformenentgegenwirken.
Von Zeile 969 bis 970:
EineWir wollen eine zukunftsorientierte Landesplanung muss sich an einer zentralen Nachhaltigkeitsstrategie orientieren, statt vieles in eigenständige Planwerke auszulagern. Die eigenständigen Braunkohlepläne und der Landesentwicklungsplan Flughafenstandort-entwicklung (LEP-FS) müssen in den LEP-HR integriert werden. Das gilt auch für die Mobilitätsstrategie. Nur so können wir die Anforderungen der wachsenden Metropole mit einer umweltfreundlichen Mobilität sinnvoll verknüpfen. Die Siedlungsentwicklung ist v.a. entlang bestehender Schienenachsen zu lenken. So können wir die Grün- und Frischluftschneisen rund um die Hauptstadt erhalten. Die Landesplanung muss mit den Gemeinden im Berliner Umland in einen Kommunikations-prozess mit dem Ziel einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung treten, will sie das Ziel des Siedlungssternes nicht an Partikularinteressen einzelner Gemeinden verlieren.
Bei einem Leerstand von etwa 10% in den Städten des weiteren Metropolenraums darf nicht nur der Neubau im Berliner Umland zur Lösung der Wohnungsnot herangezogen werden. Allgemein muss das Wachstum der Region gerecht verteilt werden. Voraussetzung dafür sind attraktive Bahnverbindungen und eine bessere Präsentation Brandenburger Städte als Wohnstandort in Berlin. Ebenso wollen wir den Freiraumverbund (erklären?)[Leerzeichen]stärken und verbindliche Vorgaben zur Flächeninanspruchnahme für Siedlung, Rohstoffe und Verkehr definieren und umzusetzen. Dazu gehört auch die Ausweisung von Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservaten.
Von Zeile 972 bis 974:
Die explodierenden Bodenpreise in den Innenbereichen gefährden den sozialen Zusammenhalt, den notwendigen ökologischen und altersgerechten Umbau unseres Gebäudebestandes und die öffentlichen Haushalte. Die aktuellen Preissteigerungen sind nicht mehr mit sozial und ökologisch verträglichen Nutzungen zu erwirtschaften. Betroffen sind neben dem urbanen Raum, inzwischen auch die Wälder und Fluren des Außenbereichs. Unter solchen Bedingungen ist keine ökologische oder kleinteilige Land- und Forst-wirtschaft mehr möglich. Daher wollen wir Liegenschaften und Flächen des Landes grundsätzlich nur im Erbbaurecht oder als Pachtland vergeben. Die Vergabe soll nach inhaltlichen Kriterien, nicht weiterhin nach Höchstgebot erfolgen. Ein Verkauf soll künftig nur mit der Begründung eines öffentlichen Interesses und einer entsprechenden Genehmigung wirksam werden.
Das Reichssiedlungsgesetz, Landpachtgesetz und Grundstücksverkehrsgesetz sollenwollen wir durch ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz abgelöstablösen und ein Leitbild für eine regional verankerte Landwirtschaft erarbeitet werdenerarbeiten . Zur Realisierung von landwirtschaftlichen Vorkaufsrechten ist eine landeseigene Siedlungsgesellschaft zu gründen. Darüber hinaus ist ein transparenter und fairer Grundstücksmarkt zu schaffen. Mit einer Bundesratsinitiative wollen wir erreichen, dass Anteilskäufe an Unternehmen in gleicher Weise mit Grunderwerbsteuer belastet werden wie reine Flächenkäufe.
Beim Flächenverbrauch pro Kopf nimmt Brandenburg bundesweit eine Spitzenposition ein. Diese Flächen gehen der Natur, dem Wald und der Landwirtschaft verloren. Um dies zu ändern fordern wir den Ausbau von Naturschutz-gebieten und den konsequenten Erhalt von Naturräumen. Um in absehbarer Zeit eine ausgeglichene Versiegelungsbilanz zu erreichen, wollen wir einen langfristigen Plan zur Rückgabe menschlich genutzter Flächen an die Natur erstellen, um die neu entstehende Flächenversiegelung komplett auszugleichen. Dazu gehört auch, dass die Innenentwicklung gegenüber der Ausweisung von Neubauflächen gestärkt werden muss (so noch sehr unverständlich). Qualitäts-verbessernde Nachverdichtungen, Aufstockungen und Dachausbauten schonen nicht nur den Flächenverbrauch, sondern führen gleichzeitig zu einer besseren Infrastruktur-auslastung bei Straßen, Kanalisation und ÖPNV. Als unterstützende Maßnahmen hierfür sehen wirwollenwir eine Reaktivierung der Ortskerne, den Abriss baufälliger Gebäude und die Sanierung von Bürgerhäusern fördern.
Von Zeile 977 bis 978:
Bei Bauten unter direkter oder indirekter Beteiligung des Landes sollenwollen wir die Verwendung von pestizidhaltigen und Raumluftqualität gesundheitsbeeinträchtigende Baustoffen sowie Bauteilen aus überwiegend Halogenkohlenwasserstoffen ausgeschlossen werdenausschließenn. Bei der Auswahl von Baukonstruktion und Baustoffen sind ihre ihrer gesundheitlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen sowohl beim Bau, bei der Nutzung, Instandhaltung und Entsorgung zu betrachten. Mit einer entsprechenden Änderung der Landesbauordnung soll die Holzbauweise unterstützt werden.
Wesentlich für eine nachhaltige Entwicklung unserer Städte und Dörfer ist eine gute Baukultur mit bürgerschaftlicher Teilhabe an den Planungsprozessen. Klimaschonende, nachhaltige und schöne Gebäude brauchen eine gute Planung von interessierten Bauherren. Daher fordern wir die Einrichtung und Förderung von externen Gestaltungs-Bbeiräten für die Städte und Dörfer Brandenburgs, um Bauherr*innen, Planer*innen, Stadtverordneten-versammlungen, Gemeindevertretungen und Verwaltungen individuell zu einzelnen Vorhaben beraten zu können. Die im Zuge des Beratungsverfahrens dokumentierten Ergebnisse sind den zuständigen kommunalen Gremien vorzustellen. Durch diese zusätzliche und unabhängige fachliche Beratung unter Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Entscheidungsfindung in den Ausschüssen, Stadtverordneten-versammlungen und Gemeindevertretungen versachlicht, bereichert und letztendlich gestärkt. Ziel ist es, die Individualität unserer Dörfer und Städte zu bewahren und ihr baulich-räumliches Erscheinungsbild positiv weiterzuentwickeln.
In Zeile 980:
Das Land Brandenburg hat den sozialen Wohnungsbau über viele Jahre hinweg stark vernachlässigt. Allein zwischen 2012 und 2015 hat die Gesamtzahl aller Wohnungen mit Mietpreis und Belegungsbindung um 30% abgenommen. In den Jahren 2015 und 2016 wurde der Neubau von lediglich 405 Wohnungen pro Jahr gefördert. Parallel dazu steigen die Mieten im Berliner Umland und in Potsdam dramatisch an. Die Mietpreisbremse konnte den Anstieg der Mieten nicht verhindern, Mieten von 10 € nettokalt pro Quadratmeter sind heute keine Seltenheit mehr. Menschen im Leistungsbezug (z.B. ALG2) oder mit niedrigen Einkommen, Studierende, Familien, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Wohnungslose oder Geflüchtete können sich das nicht leisten und haben auf dem Wohnungsmarkt zunehmend weniger Chancen. Gleichzeitig steigt im mittleren Einkommenssegment der prozentuale Anteil des Einkommens, welcher für die Miete verwendet werden muss. Auf Mieter*innen in Wohnungen mit (noch) normalen Mietverträgen oder Steigerung wirkt all das verunsichernd.
In Zeile 982:
In Regionen, die der Mietpreisbremse unterliegen, sollen kommunale und genossenschaftliche Wohnungsbauunternehmen in die Förderkulisse aufgenommen werden, auch ohne dass sie dafür innerstädtische „Vorranggebiete Wohnen“ und „Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung“ ausweisen. Wir wollen die Eigeninitiative der Menschen stärken und die Gründung von Genossenschaften und Baugemeinschaften vorantreiben. Inklusives und Mehrgenerationenwohnen soll besonders unterstützt werden. Kommunen, Land und Bund sind gefordert, Grundstücke für sozialen Wohnungsbau zu angemessenen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Mit einem Zweckentfremdungsgesetz wollen wir Leerstandspekulation und Zweckentfremdung von Wohnungen entgegenwirken, z.B. für Airbnb oder andere online Vermietungsplatformenentgegenwirken.
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