Kapitel: | Chancen für alle: Faire Arbeit |
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Antragsteller*in: | Martin Kündiger |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 13.10.2018, 10:38 |
Ä164 zu 2.4: Chancen für alle: Faire Arbeit
Text
Von Zeile 1309 bis 1315:
Öffentliche Hand als Vorbild
Errungenschaften wie der Mindestlohn dürfen nicht aufgeweicht werden. (Schlüsselprojekt) Prekäre Entlohnung im öffentlichen Auftrag darf es nicht geben. Das betrifft die Vergaberichtlinien des Landes Brandenburg genauso wie gewisse Beschäftigungsverhältnisse (das müsste noch etwas erklärt werden, nicht jeder wird das verstehen)[Leerzeichen]an Musik- und Hochschulen. (Schlüsselprojekt) Wer aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, muss eine faire Bezahlung erhalten. Die öffentliche Hand wollen wir zum Vorbild für gute Arbeit machen. (Schlüsselprojekt) Mobbing, Überstunden, ständige Erreichbarkeit: Arbeit darf nicht krank machen. Deshalb werben wir für eine gesundheitsfördernde Arbeitskultur und altersgerechte Arbeitsplätze.
Die Beteiligungsrechte der Personalräte im Personalvertretungsgesetz Brandenburg sind auszubauenwollen wir ausbauen. Umsetzungen und Versetzungen innerhalb der Dienststelle sind unabhängig von ihrer beabsichtigten Dauer der Mitbestimmung zu unterstellen. Die Beteiligungsrechte der Personalräte müssen im Hinblick auf die weitreichenden Auswirkungen der Digitalisierung bei Einführung und Anwendung auf die Beschäftigten deutlich konkretisiert und verbessert werden. Die Beteiligungsrechte der Personalräte bei Arbeitsverdichtung sind zu stärken.
Vor allem müssen Verstöße gegen die Beteiligungsrechte der Personalräte, wie im Betriebsverfassungsrecht, mit einem Anspruch auf Rücknahme und zukünftige Unterlassung gegenüber der Dienststelle gerichtlich unterbunden werden können. Dafür bedarf es einer ausdrücklichen Normierung eines subjektiven Anspruches auf Unterlassung und Rücknahme der personalvertretungswidrigen Maßnahme im Personalvertretungsrecht des Landes Brandenburg.(der Satz mag fachlich korrekt sein, jedoch völlig unverständlich - was ist hier unser Ziel, können wir es noch besser erklären?) Die von den Verwaltungsgerichten als objektiv-rechtliche Verpflichtung des Dienstherren angesehene Rücknahmeregelung ist ein „zahnloser Tiger“ und lässt Beteiligungsrechte der Personalräte zur Makulatur werden.
Ausbildung
Das System der dualen Ausbildung hat sich bewährt, doch bei vielen Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen stößt es an seine Grenzen. Daher brauchen wir gute Schulsozialarbeit und Qualifizierungsmaßnahme wie „produktives Lernen“ oder überbetriebliche Lernorte, die benachteiligte oder geflüchtete Jugendliche auf ihrem Weg in die Ausbildung oder Berufsfindung begleiten.
Immer noch sind in Brandenburg mehr als 80.000 Menschen(Jahreszahl?) (Ist das die Zahl inkl. der Personen in Umschulung, Krank, etc. - das wäre dann die statistisch korrektere Unterbeschäftigungszahl, die auch eher von Gewerkschaften genutzt wird)Menschen ohne Arbeit. Um sie dauerhaft in Arbeit zu vermitteln, müssen sie individuelle Betreuung und Zugang zu aktivierender und qualifizierender Förderung erhalten. Wir wollen die Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose weiter ausbauen. Die Sanktionen gegenüber Arbeitslosengeld-II-Bezieher*innen (ALG2) sind wirkungslos und diskriminierend. Die Hinzuverdienstregeln sind zudem so restriktiv, dass sich Arbeit kaum lohnt und das ALG2 zu einer Stilllegungsprämie verkommt. Wir fordern deshalb auf Bundesebene ein Ende der Sanktionen, bessere Hinzuverdienstregeln und eine Reform der Grundsicherung. Statt Androhung und Strafe wollen wir Motivation, Anerkennung und gute Beratung. Das setzt voraus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und Arbeitsagenturen gut geschult sind und Zeit zur individuellen Betreuung haben. Auf Bundesebene setzen wir uns für ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) ein
Die Lage der Langzeitarbeitslosen ist besonders schwierig. Arbeitsmarktprogramme, die diesen Menschen lediglich eine kurzfristige Beschäftigung auf dem „zweiten“ oder „dritten“ Arbeitsmarkt ermöglichen, haben sich im Land Brandenburg als nicht zielführend erwiesen. Im Gegenteil, viele der Teilnehmenden der ehemaligen Maßnahmen standen wegen der fehlenden Nachhaltigkeit der Programme bald wieder ohne Arbeit da. Wir möchten, dass für diese Menschen Arbeit öffentlich durch Programme gefördert wird. Für uns steht dabei im Vordergrund, dass die Programme auf Langfristigkeit angelegt sind. Mit einem Passiv-Aktiv-Transfer werden Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft in einen Zuschuss zu den Lohnkosten umgewandelt. Langzeitarbeitslosen Menschen wird dadurch die Aufnahme einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erleichtert. Soziale Teilhabe wird wieder möglich. Wir werden uns gegenüber der kommunalen Ebene und im Bund für die Einführung des Passiv-Aktiv-Transfers einsetzen. Die bestehende Maßnahme „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ möchten wir fortführen.
Von Zeile 1309 bis 1315:
Öffentliche Hand als Vorbild
Errungenschaften wie der Mindestlohn dürfen nicht aufgeweicht werden. (Schlüsselprojekt) Prekäre Entlohnung im öffentlichen Auftrag darf es nicht geben. Das betrifft die Vergaberichtlinien des Landes Brandenburg genauso wie gewisse Beschäftigungsverhältnisse (das müsste noch etwas erklärt werden, nicht jeder wird das verstehen)[Leerzeichen]an Musik- und Hochschulen. (Schlüsselprojekt) Wer aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, muss eine faire Bezahlung erhalten. Die öffentliche Hand wollen wir zum Vorbild für gute Arbeit machen. (Schlüsselprojekt) Mobbing, Überstunden, ständige Erreichbarkeit: Arbeit darf nicht krank machen. Deshalb werben wir für eine gesundheitsfördernde Arbeitskultur und altersgerechte Arbeitsplätze.
Die Beteiligungsrechte der Personalräte im Personalvertretungsgesetz Brandenburg sind auszubauenwollen wir ausbauen. Umsetzungen und Versetzungen innerhalb der Dienststelle sind unabhängig von ihrer beabsichtigten Dauer der Mitbestimmung zu unterstellen. Die Beteiligungsrechte der Personalräte müssen im Hinblick auf die weitreichenden Auswirkungen der Digitalisierung bei Einführung und Anwendung auf die Beschäftigten deutlich konkretisiert und verbessert werden. Die Beteiligungsrechte der Personalräte bei Arbeitsverdichtung sind zu stärken.
Vor allem müssen Verstöße gegen die Beteiligungsrechte der Personalräte, wie im Betriebsverfassungsrecht, mit einem Anspruch auf Rücknahme und zukünftige Unterlassung gegenüber der Dienststelle gerichtlich unterbunden werden können. Dafür bedarf es einer ausdrücklichen Normierung eines subjektiven Anspruches auf Unterlassung und Rücknahme der personalvertretungswidrigen Maßnahme im Personalvertretungsrecht des Landes Brandenburg.(der Satz mag fachlich korrekt sein, jedoch völlig unverständlich - was ist hier unser Ziel, können wir es noch besser erklären?) Die von den Verwaltungsgerichten als objektiv-rechtliche Verpflichtung des Dienstherren angesehene Rücknahmeregelung ist ein „zahnloser Tiger“ und lässt Beteiligungsrechte der Personalräte zur Makulatur werden.
Ausbildung
Das System der dualen Ausbildung hat sich bewährt, doch bei vielen Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen stößt es an seine Grenzen. Daher brauchen wir gute Schulsozialarbeit und Qualifizierungsmaßnahme wie „produktives Lernen“ oder überbetriebliche Lernorte, die benachteiligte oder geflüchtete Jugendliche auf ihrem Weg in die Ausbildung oder Berufsfindung begleiten.
Immer noch sind in Brandenburg mehr als 80.000 Menschen(Jahreszahl?) (Ist das die Zahl inkl. der Personen in Umschulung, Krank, etc. - das wäre dann die statistisch korrektere Unterbeschäftigungszahl, die auch eher von Gewerkschaften genutzt wird)Menschen ohne Arbeit. Um sie dauerhaft in Arbeit zu vermitteln, müssen sie individuelle Betreuung und Zugang zu aktivierender und qualifizierender Förderung erhalten. Wir wollen die Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose weiter ausbauen. Die Sanktionen gegenüber Arbeitslosengeld-II-Bezieher*innen (ALG2) sind wirkungslos und diskriminierend. Die Hinzuverdienstregeln sind zudem so restriktiv, dass sich Arbeit kaum lohnt und das ALG2 zu einer Stilllegungsprämie verkommt. Wir fordern deshalb auf Bundesebene ein Ende der Sanktionen, bessere Hinzuverdienstregeln und eine Reform der Grundsicherung. Statt Androhung und Strafe wollen wir Motivation, Anerkennung und gute Beratung. Das setzt voraus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und Arbeitsagenturen gut geschult sind und Zeit zur individuellen Betreuung haben. Auf Bundesebene setzen wir uns für ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) ein
Die Lage der Langzeitarbeitslosen ist besonders schwierig. Arbeitsmarktprogramme, die diesen Menschen lediglich eine kurzfristige Beschäftigung auf dem „zweiten“ oder „dritten“ Arbeitsmarkt ermöglichen, haben sich im Land Brandenburg als nicht zielführend erwiesen. Im Gegenteil, viele der Teilnehmenden der ehemaligen Maßnahmen standen wegen der fehlenden Nachhaltigkeit der Programme bald wieder ohne Arbeit da. Wir möchten, dass für diese Menschen Arbeit öffentlich durch Programme gefördert wird. Für uns steht dabei im Vordergrund, dass die Programme auf Langfristigkeit angelegt sind. Mit einem Passiv-Aktiv-Transfer werden Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft in einen Zuschuss zu den Lohnkosten umgewandelt. Langzeitarbeitslosen Menschen wird dadurch die Aufnahme einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erleichtert. Soziale Teilhabe wird wieder möglich. Wir werden uns gegenüber der kommunalen Ebene und im Bund für die Einführung des Passiv-Aktiv-Transfers einsetzen. Die bestehende Maßnahme „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ möchten wir fortführen.
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