Bezüglich der EU-Agrarpolitik wollen wir die bereits vorliegenden Vorschläge zur GAP-Reform berücksichtigen.
Eine Kappung bei 50.000 Euro würde einerseits auch die Brandenburger Bio-Betriebe massiv betreffen (43 % der Bio-Betriebe wären betroffen, 70 % der Bio-Fläche würde aus der Förderung fallen). Das halten wir als LAG nicht für eine kluge Botschaft an eine uns nahestehende Klientel.
Zudem hat die KOM die Kappung bei 100.000 vorgeschlagen (unter Berücksichtigung Arbeitskräfte), das wird schon schwierig genug werden, diese Kappung diesmal wirklich durchzusetzen, denn D lehnt sie bislang ab. Von daher halten wir die Forderung von 50.000 für nicht durchsetzbar.
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