| Veranstaltung: | Entwurf Landtagswahlprogramm Brandenburg 2019 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.(A) Ökologisch (Projekte) |
| Antragsteller*in: | Isabell Hiekel (KV LDS) |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Angelegt: | 10.10.2018, 17:53 |
Moore schützen - Moorböden erhalten
Text
Das Land Brandenburg gehört zu den 4 moorreichsten Bundesländern im Norddeutschen Tiefland und trägt damit eine besondere Verantwortung für den Schutz der Moore. Die Moorböden müssen ihrer Funktion als Wasser-, Nährstoff- und Kohlenstoffspeicher in der Landschaft gerecht werden können. Dazu wollen wir das Moorschutzprogramm aufgreifen und zu einer fundierten brandenburgischen Moorschutzstrategie für umfassenden Moorschutz weiterentwickeln.
Moorschutz ist eine Querschnittsaufgabe im Spagat zwischen Naturschutz, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Für die Umsetzung der anstehenden Aufgaben im Moorschutz werden wir die strukturellen und personellen Voraussetzungen im künftigen Umweltministerium und dessen nachgeordneter Fachbehörde, dem Landesamt für Umwelt schaffen. Eine fachübergreifender „Beirat Moorschutz“ aus Vertretern der Wissenschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes soll die ministerielle Ebene bei der Erarbeitung und Umsetzung der Brandenburgischen Moorschutzstrategie beraten und unterstützen.
Wir wollen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die landwirtschaftliche Nutzung der Moorböden an den ökologischen und Klimaschutzzielen ausgerichtet wird. Dazu wollen wir moorschonende und moorerhaltende Bewirtschaftungsweisen mit geländenahen Wasserständen fördern. Hierfür wollen wir sowohl die Entwicklung und den Einsatz standortangepasster Grünlandtechnik, als auch Verwertungsketten von Biomasse aus nassem Moor prioritär unterstützen und fördern. Besonders wichtig ist uns dabei die Verflechtung von Wissenschaft und Forschung mit den Praxisanwendern in der Landbewirtschaftung und Ökonomen, um innovative und umsetzungsfähige Lösungen für die schwierigen Fragen zur Umsetzung einer moorschonenden bzw. moorerhaltenden Landbewirtschaftung zu finden.
Torfwachstum zur Speicherung von Wasser- Nährstoffen und CO2 wollen wir durch den Schutz der noch vorhandenen naturnahen Moore und die Wiedervernässung von entwässerten Moore aktiv fördern. Degradierte Moorflächen, die nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind, sollen – wenn dies fachlich vertretbar und technisch möglich ist – wieder vernässt werden. Dazu wollen wir spezielle Projekte fördern.
Auf landeseigenen Flächen wollen wir Mindeststandards für den Moorschutz einführen und so wegweisend im Moorschutz vorangehen:
- Nicht oder gering entwässerte, intakte Moore (Norm-Niedermoore) bzw. wiedervernässte Moorstandorte sind von einer Nutzung ausgeschlossen, es sei denn, diese Standorte wurden für die Nutzung als Nasskulturen (Paludikulturen) vernässt oder eine extensive Nutzung dient übergeordneten Naturschutzzielen. Dies gilt z.B. bei Nutzungsformen auf organischen Böden, bei denen der Wasserspiegel flurnah oder darüber liegt und nicht künstlich abgesenkt wird. Als Nutzungsformen kommen z. B. Nasswiesennutzung mit Rohrglanzgras oder Nassweidenutzung z. B. mit Wasserbüffeln in Betracht.
- Dauergrünland ist umbruchlos und ohne Einsatz von Herbiziden zu bewirtschaften. Für Nachsaaten kommen z. B. Schlitzverfahren in Betracht.
- Torfabbau in jeder Form ist ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann Torf im Rahmen von Moorschutzvorhaben umverlagert werden.
- Bei Spurrinnenbildung ist die Bewirtschaftung mit angepasster Technik (Breitreifen, Zwillingsreifen, Achslastreduzierung) fortzusetzen.
- Wasserstände in der Bewirtschaftungsphase von mindestens 60 cm und außerhalb von mindestens 30 cm unter Flur auf dem Großteil der Fläche sowie höhere Wasserstände in Geländesenken sind zu dulden.
- Bei Beweidung gilt grundsätzlich:
- Eine flächige Zerstörung der Grasnarbe ist unzulässig da sie zur Schädigung des Moorbodens führt. Beweidungsdichte und -dauer sind zwingend danach auszurichten.
- Führt der Tritt auf sehr feuchten Flächen zur erkennbaren Narbenzerstörung, sind die Tiere sofort von der Fläche zu nehmen.
- Flächen auf denen sich in Folge von Bodenverdichtung Binsen ausbreiten sind stets nachzumähen oder als Mähweide oder reine Mähflächen zu nutzen.
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