Änderungen von A-8 zu A-8NEU
Ursprüngliche Version: | A-8 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 21.09.2018, 12:03 |
Neue Version: | A-8NEU |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.10.2018, 18:15 |
Kapiteltitel
Keine Neuen Tagebaue, Sicherung der Rekultivierung-Gelder, aktive Strukturpolitik
Zu:
Raus aus der Kohle, Strukturpolitik anpacken
Text
Von Zeile 616 bis 2:
Wir schließenwollen den Aufschluss neuer Tagebaue im Landesrecht ausausschließen. Spätestens mit dem Auskohlen der bestehenden Tagebaue muss Schluss sein mit der Braunkohleverstromung in Brandenburg Schluss sein. Bis dahin müssenwollen wir sicherstellen, dass die LEAG nicht nur an der Braunkohle verdient, sondern auch die anschließenden Rekultivierungskosten – mindestens 3drei Mrd €EUR allein für die Lausitz - trägt. Die Gestaltung von Tagebaufolgelandschaften bedeutet noch für Jahre gut bezahlte Arbeitsplätze und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels. Wir wollen die rechtlichen Möglichkeiten Brandenburgs nutzen, um Sicherheitsleistungen für die Lausitzer Tagebaue Welzow und Jänschwalde gegenüber der LEAG festzusetzen. Analog des Berlin/Bonn-Gesetzes wollen wir gemeinsam mit dem Bund und Sachsen ein Verwaltungsabkommen zum Strukturwandel in der Lausitz verhandeln, um die Finanzierung des Struktuwandels auf ein festes Fundament zu stellen.Ein einzusetzenderWir wollen einen Lausitz-Steuerungskreis aus Vertretern aus der Region, der Politik und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft einsetzen. Der Steuerungskreis soll einen Masterplan für die zukünftige Entwicklung der Lausitz erarbeiten sowie die Aktivitäten vor Ort bündeln und koordinieren. ein zentralen, strategischen Masterplan sowie eine entsprechende Prozess-Roadmap welche den vielfältigen Akteur*innenWir wollen in der Region als Leitfaden für ihr künftiges Handeln dienen kann. In einer Geschäftsstelle „Strukturwandel Lausitz“ soll derden Masterplan ausgearbeitetweiter ausarbeiten und die Umsetzung koordiniert und überwacht werdenkoordinieren. Weitere Aufgaben derDie Geschäftsstelle wären die Aufstellung von eindeutigenstellt eindeutige und messbaren Zielen,messbare Ziele und Zeitpläne auf, übernimmt die Abstimmung von interkommunalen/ regionalen Förderanträgen und die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.