Änderungen von 3.3NEU2 zu 3.3NEU3
Ursprüngliche Version: | 3.3NEU2 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 21.10.2018, 22:57 |
Neue Version: | 3.3NEU3 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2018, 18:41 |
Kapiteltitel
Text
Von Zeile 460 bis 5:
Wir wollen eine bürgernahe, personell und materiell gut ausgestattete Polizei. Brandenburg braucht mehr Polizistinnen und Polizisten in der Fläche, die ansprechbar, gut geschult und auf Augenhöhe mit den Sorgen der Bürger*innen sind. Wir wollen eine weltoffene und moderne Polizei und sie in die Lage versetzen, die zunehmenden Hass-Delikte im im Internet und die Wirtschaftskriminalität wirksam zu verfolgen. Auch in ländlichen Räumen muss wieder mehr Präsenz möglich sein, um Vieh- und Maschinendiebstähle, effektiv verhindern bzw. aufklären zu können. Wir wollen die Alltags-Ausrüstung der Polizei verbessern und modernisieren. Außerdem werden wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Polizeibeamt*innen stärken. Um die Motivation zu erhöhen und den Krankenstand zu senken, wollen wir das Gesundheitsmanagement ausweiten. Beamt*innen, die länger als bis zum Pensionierungsalter arbeiten wollen, sollen dies tun können. Dafür wollen wir den Pensionseintritt flexibler gestalten. Das inzwischen undurchschaubar gewordene Zulagensystem wollen wir entrümpeln und fair für alle gestalten.
Zu einer bürgernahen Polizei gehört auch ein transparenter Umgang mit Kritik. Wir streben die Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle an, die gleichermaßen Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger als auch für Polizeibeamt*innen sein soll. Damit hätte die Zivilgesellschaft eine Art Kontaktzentrum, dessen Aufgabe es istBürger*innen als auch für Polizeibeamt*innen sein soll. Damit schaffen wir eine Art Kontaktzentrum für die Zivilgesellschaft mit der Aufgabe, reale oder vermeintliche Übergriffe aus dem Polizeiapparat überprüfen zu lassen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit soll die Beschwerdestelle beim Landtag angesiedelt sein. So schaffen wir mehr Vertrauen in eine bürgernahe Polizei.
Von Zeile 460 bis 10:
Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Online-Durchsuchung stellen tiefgreifende Eingriffe in das Privatleben dar, da ein Schadprogramm auf dem Gerät installiert werden muss, das prinzipiell privateste Informationen mitschneiden kann. Noch problematischer sind diese Maßnahmen aber, weil sie erfordern, dass der Staat aktiv Sicherheitslücken, die alle Geräte betreffen, geheim hält, um sie gegen einzelne Verdächtige einzusetzen. Damit wird die innere Sicherheit nicht gestärkt, sondern massiv geschwächt, da von. Von IT-Sicherheit hängt nicht nur die Privatsphäre aller Bürger*Innen abhängtab, sondern auch das Funktionieren unserer Behörden, Infrastruktur und der gesamten Wirtschaft. Bereits erfolgte, verheerende Angriffe z.B. auf Britische Krankenhäuser auf Basis von Sicherheitslücken, die Geheimdiensten bereits Jjahrelang bekannt waren, zeigen, welch immenser Schaden dadurch angerichtet werden kann.[Leerzeichen]Wir wollen Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen gewährleisten. Das bedeutet für uns, Sicherheitslücken zu beseitigen statt auszunutzen.
Die Elektronische Fußfessel stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar und wird daher bisher nur gegen schwere, gerichtlich verurteilte StraftäterStraftäter*innen eingesetzt. Einen vorbeugenden Einsatz lehnen wir als grundgesetzwidrig und unverhältnismäßig ab, zumal sie erwiesenermaßen niemanden an einem Terroranschlag oder einer Straftat hindern kann. Auch eine flächendeckende Schleierfahndung lehnen wir ab. Sie bindet im Verhältnis zum Ertrag viel zu viele Ressourcen, die an anderen Stellen dringender benötigt werden. Die Sammlung und Auswertung von Massendaten beispielsweise aus dem Bereich der Telekommunikation halten wir für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller BürgerBürger*innen. Außerdem ist sie weitgehend ungeeignet, um terrorbereite Personen zu ermitteln. Sowohl der Berliner Weihnachtsmarktattentäter Anis Amri als auch die NSU-RechtsterroristenRechtsterrorist*innen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe waren bereits vor ihren Attentaten den Sicherheitsbehörden aufgefallen. Es waren also keine solchen Massendaten erforderlich, um diese Terrorist*innen als solche zu erkennen.
Videoüberwachung kann potenzielle StraftäterStraftäter*innen und TerroristenTerrorist*innen nicht abschrecken. Sie kann an neuralgischen Orten mit erhöhtem Gefahrenpotential Menschen ein Gefühl von Sicherheit vermitteln und helfen, Straftaten besser aufzuklären. Um dem präventiven Ansatz der Videoüberwachung gerecht zu werden, wird genügend Personal benötigt, damit bei einem erkannten Ereignis unmittelbar reagiert werden kann. Eine flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums ist mit unseren Grund- und Freiheitsrechten nicht vereinbar. Auch eine technische Aufrüstung der Videoüberwachungssysteme in Richtung einer automatisierten Verhaltensbewertung oder Identifikation von Personen lehnen wir ab.
In Zeile 12:
Wir wollen gesetzliche Regelungen, die auf aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen reagieren, grundsätzlich zeitlich befristen, um ihre tatsächliche Wirksamkeit sowie ihre anhaltende Notwendigkeit überprüfen zu können. Als wichtigsten Baustein der Terrorabwehr sehen wir die Prävention gegen Radikalisierung an, die. Die Prävention wollen wir beispielsweise in Schulen, in den Gemeinden, in der Sozialarbeit und in Gefängnissen stärker fördern wollen. Daneben müssen angesichts neuer Herausforderungen durch internationalen Terrorismus hohe Aus- und Fortbildungsstandards für die Kriminalpolizei, insbesondere für SpezialistenSpezialist*innen im Staatsschutzbereich, geschaffen werden, die bundesweit gelten sowie. Wir wollen für eine ausreichende Personaldecke gesichert werdensorgen.
In Zeile 14:
Wir erleben gerade in den sozialen Medien eine Verrohung der Sprache, eine sich ausbreitende Respektlosigkeit gegen Andersdenkende und offen vorgetragene Hassparolen gegen Nichtdeutsche, Glaubensgemeinschaften, Minderheiten, einzelne Bevölkerungsgruppen oder schlicht Andersdenkende. Hass, Hetze und Mobbing stellen eine Bedrohung für unsere offene Gesellschaft dar, da sie Menschen gezielt von der gleichberechtigten Teilnahme an einer Debatte abhalten. Wir fordern, dass Einschüchterungen und Straftaten dieser Art mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden. Der Ausweitung der privaten Rechtsdurchsetzung widersprechen wir, stattdessen fordern wir einen Ausbau der Kapazitäten und gezielte Schulungen bei Polizei und Staatsanwaltschaften in diesem Bereich. Wir wollen auch Opferschutzverbände, Beratungsstellen und psychotherapeutischen Einrichtungen entsprechend unterstützen[Leerzeichen]. Zudem braucht es einfachere Wege, solche Inhalte zu melden und anzuzeigen. Die massenhafte Nichtbearbeitung von Anzeigen in diesem Bereich aufgrund von Überlastung der Sicherheitsbehörden darf nicht mehr vorkommen.
Von Zeile 460 bis 18:
Die Verfahrensdauer in Brandenburg zählt zu den längsten bundesweit, was das Vertrauen in den Rechtsstaat schwer beschädigt. Dies führt auch regelmäßig zu sogenannten „Strafrabatten“ für Verurteilte. Ursache ist eine andauernde Personalnot und der hohe Krankenstand im gesamten Justizwesen, aufgrund von Arbeitsbelastung und Personalengpässen. Durch die Überalterung und die damit verbundene hohe Anzahl an Bediensteten, die in den kommenden Jahren in Pension gehen, wird sich das Problem sogar noch weiter verschärfen. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENWir wollen wir den Rechtsstaat reaktionsschnell machen und eine angemessene Verfahrensdauer erreichen. Kleine Amtsgerichte und Außenstellen möchten wir erhalten und alle Formulare via Internet erreichbar machen. Diese wollen wir in puncto Verständlichkeit deutlich verbessern. Für die Umsetzung aller Maßnahmen bedarf es ausreichend, entsprechend ausgebildetes Personalausgebildeten Personals in ausreichender Zahl. Die von der Landesregierung angekündigten Verbesserungen sind nicht ausreichend.
Von Zeile 460 bis 39:
Freiheit ist kein Tool im politischen Baukasten, sondern ein Grundwert, der auf Recht und Verantwortung beruht. Überall kämpfen Menschen um ihre Freiheit und sie. Sie wird von verschiedensten Seiten immer wieder bedroht und muss gesellschaftlich immer wieder neu ausgehandelt werden.
Aktuell gibt es neue authoritäre Bestrebungen, die auf eine einheitliche "Volksgemeinschaft" hinarbeiten und damit auf die Rückabwicklung vieler erkämpfter Freiheiten des Einzelnen Menschen.
Aber auch Umweltverschmutzung, wirtschaftliche Zwänge, unkontrollierte Machtkonzentrationen beeinflussen maßgeblich, welche Freiheiten wir tatsächlich ausleben können.
Wir Bündnisgrüne wollen grundsätzlich die Freiheit und Verantwortung des Einzelnen in den Vordergrund stellen. Wo durch die Summe des Verhaltens einzelner ein gesamtgesellschaftlicher Schaden entsteht, können gesetzliche Regelungen und Verbote nach ausführlicher gesellschaftlicher Debatte nötig und sinnvoll sein. Alles, was anderen nicht schadet, geht hingegen den Staat nichts an und sollte nur der persönlichen Lebensgestaltung überlassen werden.
Daher wollen wir unnütze Verbote abschaffen. Dazu gehört beispielsweise das Tanzverbot am Karfreitag: solange die Feiertagsruhe von anderen nicht beeinträchtigt wird, soll jede*r, der tanzen will, dies auch tun! Cannabis-Konsum und Schwarzfahren wollen wir entkriminalisieren. Damit entlasten wir auch Polizei und Justiz, die sich dann stärker den wirklichen Verbrechen und Gefahren widmen können.