Änderungen von 3.2NEU2 zu 3.2NEU3
Ursprüngliche Version: | 3.2NEU2 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 21.10.2018, 22:27 |
Neue Version: | 3.2NEU3 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2018, 18:13 |
Kapiteltitel
Brandenburg - gibt´s das auch digital? Digitalisierung
Zu:
Es könnte so einfach sein: Digitalisierung
Text
Von Zeile 437 bis 2 einfügen:
Die Digitalisierung bietet unschätzbare Chancen in allen Lebensbereichen um Menschen näher zusammenzubringen, Prozesse demokratischer und transparenter zu gestalten, Verwaltung effizienter zu machen und Teilhabe zu stärken. Digitalisierung ermöglicht auch neue Arbeitsplätze im ländlichen Raum, die bisher an die Stadt gebunden waren. Gleichzeitig entsteht bei vielen ein Gefühl der Entfremdung, des Abgehängt-Seins und der ständigen Beobachtung immer weiterer Lebensbereiche durch Firmen und den Staat. Wir wollen daran mitwirken, die Chancen zu nutzen. Wir wollen die Begeisterung, mit der Neues ausprobiert wird, fördern wo immer es geht und gerade junge Menschen in die Lage versetzen, sich selbstbestimmt mit Technik auseinanderzusetzen.
Von Zeile 437 bis 7:
Ein Zugang zu schnellem Internet und Mobilfunk ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe im 21. Jahrhundert. Die gleichberechtigte Teilhabe an der Errungenschaft eines leistungsfähigen Internets betrachten wir als ein Grundrecht für alle Menschen. Mangelnde Internetanbindung ist außerdem ein massiver Standortnachteil für Lebens-, Wohn- und Wirtschaftsentscheidungen. Wir wollen das Internet als partizipatorisches Medium erhalten und ausbauen. Dafür muss eine Teilhabe auch technisch möglich sein. Daher lehnen wir stark asymmetrische Verbindungsmodelle (unterschiedliche Up-&[Leerzeichen]Downloadgeschwindigkeiten) ab und setzen uns auf allen Ebenen für eine Stärkung der Netzneutralität ein. Aus all diesen Gründen setzen wir uns für einen zügigen und zukunftsfähigen Ausbau von Glasfasernetzen bis in die Gebäude ein (Fibre to the home - FTTH). Dabei sollte das ganze Land durch den weiteren Ausbau eines schnellen Internets profitieren.
Die Landesregierung hat zu lange zu wenig getan, um den Breitbandausbau voran zu bringenvoranzubringen. Statt eine klare Strategie vorzugeben, ließ die Brandenburger Landesregierung die überforderten Kommunen jahrelang im Regen stehen. Wir wollen das Ziel einer durchgehenden Glasfaserversorgung bis ins Haus und Up- wie Downstream-Geschwindigkeiten von 1.000 Mbit/s in einem klaren Ausbaukonzept festlegen. Jeder einzelne Schritt und jede einzelne Maßnahme müssen anhand dieses Ziels bewertet werden. Wir wollen die Kommunen in die Lage versetzen, Netze schnell auszubauen. Dazu gehört ein zentrales Monitoring der Situation, gezielte Initiativen und Unterstützung mit Informationen. Musterausschreibungen, wie sie beispielsweise in Baden-Württemberg genutzt werden, können sehr effektiv zu einer flächendeckend hohen Qualität des Ausbaus führen. Wo nötig, wollen wir ergänzende Fördermittel zur Verfügung stellen.
Besonders fördern wollen wir Initiativen zum Aufbau eigener kommunaler Infrastruktur. So könnten insbesondere Landkreise, z.B. über Stadt- bzw. Kreiswerke, Netze aufbauen und durch die Leitungsgebühren Einnahmen generieren, wie sie dies bei anderen Netzen auch tun. Auch Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und BürgernBürger*innen wollen wir dabei unterstützen, den Ausbau in die eigene Hand zu nehmen. Dabei ist uns besonders wichtig, dass sich Eeinzelne Akteure nicht nur die Regionen rauspicken, in denen der Netzausbau profitabel ist, sondern auch die anderen davon profitieren.
In Zeile 13 löschen:
Die Landesregierung hat eine effektive Durchsetzung des Datenschutzrechts gegenüber Behörden verhindert. Bisher sind Geldbußen gegenüber öffentliche Stellen ausgeschlossen. Das wollen wir ändern. Gerade bei Behörden müssen sich die Bürger*Innen aber darauf verlassen können, dass mit Ihren Daten ordentlich umgegangen wird.
In Zeile 19:
Ein Ansatz um Bürger*Innen die Interaktion mit der Verwaltung deutlich zu erleichtern ist das "Once-Only-Prinzip", bei dem die bei den Behörden bereits vorhandene Daten von Bürger*Innen nicht erneut angegeben werden müssen. Wir setzen uns dafür ein, dieses Prinzip für die Daten innerhalb einzelner Behörden, die regelmäßigen Kontakt mit Antragssteller*Innen pflegen zu erproben.
Von Zeile 437 bis 23:
Grundvorraussetzung für jede Art von E-Government ist die Umsetzungsfähigkeit durch die Kommunen, Landkreise und das Land. Bevor ein neuer Dienst an den Start gehen kann, müssen Datenschutz und IT-Sicherheit sichergestellt sein. Damit ein E-Government-Gesetz seine positive Wirkung entfalten kann, braucht es qualifizierte IT-MitarbeiternMitarbeiter*innen, effiziente Strukturen und ausreichend Ressourcen. Wir wollen auf allen Ebenen das IT-Know-How in den Behörden halten und ausbauen. Insbesondere den IT-Dienstleister ZIT‑BB der Brandenburger Landesverwaltung wollen wir stärken und als Kompetenzzentrum aufbauen. Da Fachleute in diesem Bereich schwer zu bekommen sind, muss besonderes Augenmerk auf Nachwuchsförderung und Ausbildung gelegt werden.
Bei der Beschaffung und dem Einsatz von Hard- und Software sindwollen wir Sozial- und Umweltstandards, standardisierte Schnittstellen für den Datenaustausch sowie Datenschutz- und IT-Sicherheits-Standards zwingend festzuschreiben. Bei IT-Verträgen istwollen wir eine "No-Spy-Klausel" einzuführen, damit Anbieter, die mit ausländischen Geheimdiensten u.Ää. zusammengearbeitet haben, ausgeschlossen werden können. Kommunikation zwischen Verwaltungseinheiten istwolllen wir grundsätzlich durch Verschlüsselung abzusichernabsichern. Bei der Kommunikation mit Bürger*innen und Wirtschaft istwollen wir dies anzubietenanbieten. Wie vergangene Skandale zeigen, muss außerdem sehr viel größere Sorgfalt bei der Vergabe von Zugriffsrechten gepflegt werden, um Missbrauch zu verhindern.
Die Abhängigkeit von einzelnen Softwareanbietern führt zu erheblichen Problemen, da nötige Spezialanforderungen dadurch nicht effektiv durchgesetzt werden können. Sie muss daher dringend verringert werden, nötigenfalls auch durch Eigenentwicklungen, bspwz.B. in einem Zusammenschluss mehrerer betroffener Behörden. Langfristig streben wir im Bereich der öffentlichen IT-Infrastruktur einen kompletten Wechsel auf freie und quelloffene Software an, wie es bspwz.B. schon Schleswig-Holstein beschlossen hat. Damit auch Städte, Gemeinden und Landkreise an der Entwicklung teilhaben können, wollen wir, dass die Landesverwaltung bei Planung, Umsetzung und Infrastruktur unterstützt. Das Anbieten von zentralisierten Diensten kann an vielen Stellen sinnvoll sein, um Überforderung vor Ort zu vermeiden.